Vorgartenwettbewerb der Neustädter Siedlergemeinschaften
Am 21.06.2025 findet der diesjährige Vorgartenwettbewerb aller Neustädter Gemeinschaften im Verband Wohneigentum Schleswig Holstein e.V. statt.
Er wird dieses Jahr von der Gemeinschaft Neustadt Nord ausgerichtet.
Im Vorwege haben die einzelnen Vorstände der Gemeinschaften schon eine Vorauswahl getroffen, denn es ist nicht möglich alle Gärten an einem Tag zu bewerten.
Die Sieger werden im Herbst bekannt gegeben.
Bewertungskriterien
Der Vorgartenwettbewerb dient der Verschönerung und Aufwertung des Stadtbildes. Er soll dazu beitragen das Erscheinungsbild der Stadt Neustadt zu verbessern. Vorgärten sind die Aushängeschilder unserer Häuser. Sie beeinflussen in starkem Maße das Bild einer Straße oder eines Stadtteiles. Oftmals sind sie nur funktional gestaltet und beschränken den Charme eines Wohngebietes auf den Kfz-Stellplatz, die grauen Mülltonnen neben dem Gartentor und die abwechslungsarmen Lebensbaumhecken als Abschirmung zum Nachbarn oder Straße. Dabei lassen sie sich mit einfachen Mitteln in attraktive Vorgärten verwandeln: Stauden und Rosen, Sommerblumen und Blühsträucher, Obstbäume und Gartenaccessoires oder eine gediegene Gartenbank für den Feierabend.
Bewertet werden :
- 1 - Gestaltung der Vorgärten
- 2 - Pflege der Vorgärten
- 3 - Gesamteindruck
Zu 1:
Hier wird die Gestaltung, d.h. Aufteilung der Flächen in Rasen, Gehölze und Wege wie Hofflächen bewertet.
Besonderes Augenmerk sollte auf die Höhen der verwandten Gehölze und flächengliedernde Ranker ( Hausbegrünung )gelegt werden.
Ein gutes Verhältnis von Grün- und Hofflächen wie Wege zur Garage und Haustür.
Gepflegte Natur innerhalb der Anlage ist positiv zu bewerten.
Zu 2:
Unter diesem Punkt ist grundsätzlich kein frisch gemähter, unkrautfreier Rasen gemeint.
Natürlich ist der Rasen zu mähen, er darf aber ruhig etwas länger sein und natürliche Wildpflanzen enthalten.
Moos kann in unseren Breiten als Rasenbegleitpflanze angesehen werden.
Gehölzpflanzung sollte hacksauber sein.
Laub- oder Rasenschnitt oder andere Mulchabdeckungen sind als positiv zu bewerten.
Sauber gestochene Rasen- wie Wegkanten, geben dem Garten ein gepflegtes Aussehen.
Zu 3:
Unter diesem Punkt sollte die Ansicht von Haus und Garten mit in die Bewertung einfließen. Besonderer Wert muß auf den Gesamteindruck des Grundstücks und die Gestaltung der Grundstücksbegrenzung (Hecke, Zaun) zur Straße hin gelegt werden. Für den Betrachter (Spaziergänger) soll sich ein harmonisches Bild ergeben.
Der Sinn dieses Bewertungspunktes ist es, dem Ort ein interessantes zusätzliches öffentliches Grün zu geben.