Durchführung einer JHV
Vorbereitung einer Jahreshauptversammlung
Die Mitgliederversammlung einer Gemeinschaft ist ihr oberstes Organ. Bei der Einberufung ist die Geschäftsordnung streng zu beachten, da die Beschlüsse sonst rechtsunwirksam sein könnten. Daher ist bei der Vorbereitung einer Mitgliederversammlung besondere Sorgfalt zu beachten.
Vor der Einberufung der Mitgliederversammlung tritt der Vorstand zu einer Sitzung zusammen, um die Tagesordnung festzulegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die nachstehenden Punkte (außer Referat) in die Tagesordnung aufgenommen werden sollten.
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Grußworte
4. Vortrag eines Referenten
5. Genehmigung der Tagesordnung
6. Überprüfen der Stimmrechte
7. Genehmigung der Niederschrift der letzten Mitgliederversammlung
8. Jahresberichte des Vorstandes
9. Bericht des Kassenführers
10. Bericht der Kassenprüfer
11. Aussprachen zu den Punkten 8-9
12. Entlastung des Vorstandes
13. Ehrungen
14. Wahlen
15. Anträge
16. Verschiedenes
Soweit es die Zeit erlaubt, sollte ein Vortrag in die Mitgliederversammlung eingebaut werden.
Nachdem sich der Vorstand über den Zeitpunkt, Ort und die Tagesordnung geeinigt hat, erfolgt die Einladung an die Mitglieder. Dies kann schriftlich (Einladung, Tagespresse u.ä.) erfolgen. Unter Beachtung der Fristen. Es müssen alle Mitglieder eingeladen werden.
Zu Top 1.
Die / der Vorsitzende eröffnet die Versammlung, begrüßt die Gäste und anwesenden Mitglieder. Sie / er gedenkt derjenigen Mitglieder, die im vergangenen Jahr verstorben sind.
Bei Begrüßung der Gäste, Reihenfolge beachten.
Zu Top 2.
Feststellen, dass die Einladung zur Jahreshauptversammlung mit der Tagesordnung allen Mitgliedern rechtzeitig zugegangen worden ist. Nach der Frage, ob sich hiergegen Widerspruch erhebt, ist mit den Wortlaut
"Damit ist die Versammlung beschlussfähig."
die Beschlussfähigkeit festgestellt.
Zu Top 3.
Die Gäste bitten, ihre Grußworte zu überbringen.
Zu Top 4.
Den Referenten der Versammlung nochmals vorstellen, danken, dass dieser sich die Zeit genommen hat, um heute diesen Vortrag zu halten.
Nach dem Vortrag Diskussion über das Gesehene / Gehörte einleiten. Danach nochmals Dank an den Referenten für die neu erlangten Erkenntnisse.
Zu Top 5.
Die Mitglieder stimmen auf Befragung der vorgeschlagenen Tagesordnung zu. Wenn nicht, ist die Tagesordnung gemäß Beschluss der Versammlung zu ändern.
Zu Top 6.
Die Überprüfung der Stimmrechte erfolgt durch ein Vorstandsmitglied an Hand der Anwesenheitsliste.
Zu Top 7.
Die Verlesung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung erfolgt durch die / den Schriftführer. Das Protokoll kann auch schriftlich zur Einsichtnahme ausgelegt werden. Erst wenn die Mitgliederversammlung gegen Form und Inhalt des Protokolls keine Einwendungen erhebt bzw. fehlerhafte Darstellungen richtig gestellt sind, gilt das Protokoll als angenommen.
Zu Top 8.
Der Tätigkeitsbericht der /des Vorsitzenden soll ein lückenloses Bild der Geschehnisse seit der letzten Mitgliederversammlung enthalten.
Die Mitglieder haben ein Recht zu erfahren, welche Arbeit geleistet wurde und was für die Zukunft geplant ist.
Zu Top 9.
Die /der Kassenführer/in hat der Versammlung einen schriftlichen Bericht vorzulegen. Dieser muss sämtliche Einnahmen und Ausgaben enthalten. Jede erfolgte Veränderung der Kasse muss durch Belege nachgewiesen sein. Die / der Kassenführer/in muss der Versammlung den Kassenbestand angeben. Der schriftliche Bericht muss bereits vor der Versammlung von den Kassenprüfern unterschrieben sein.
(Die Kassenprüfung muss vor Beginn der Versammlung beendet sein.)
Zu Top 10.
Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, der Versammlung einen genauen Bericht über das Ergebnis der Prüfung von Kassen und Büchern zu geben. Auch ist eine Erklärung darüber abzugeben, dass der errechnete Kassenbestand nachgewiesen ist. Kassenunterlagen sind für Rückfragen bereitzuhalten.
Zu Top 11.
Aussprache zu den Top 8 bis 9.
Zu Top 12.
Nach Beendigung der Aussprache beantragen die Kassenprüfer die Entlastung des Vorstandes. Die Entlastung wird durch die anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erteilt.
Zu Top 13.
Hier sollten die Ehrungen gem. den Richtlinie für Ehrungen erfolgen. Ehrennadeln und -broschen werden für langjährige Mitgliedschaft zusammen mit einer entsprechenden Urkunde verliehen.
Verdienstnadeln und -broschen werden an Mitglieder verliehen, die sich in herausragender Weise durch ihre Arbeit in den Organisationseinheiten um die Ziele des Verbandes Wohneigentum, Siedlerbund Schleswig-Holstein
e.V. verdient gemacht haben.
http://www.verband-wohnei...tein/on46419
Zu Top 14.
Die /der Vorsitzende spricht den Mitgliedern des Vorstandes, den Kassenprüfern und der Versammlung für das entgegengebrachte Vertrauen ihren / seinen Dank aus. Bei Neuwahlen entbindet die / der Vorsitzende die zu wählenden Vorstandsmitglieder von ihren Ämtern und leitet die Vorstandswahlen ein.
Sie /er kann aus der Mitte der Versammlung eine/n Wahlleiter/in und zwei Beisitzer wählen lassen.
Die / der Wahlleiter/in übernimmt die Leitung der Versammlung zwecks Neuwahl. Nach Erledigung des Wahlaktes dankt die /der Vorsitzende dem Wahlausschuss für die Durchführung der Wahl und geht dann zur Tagesordnung über.
Zu Top 15.
Bei der Beratung über die eingegangenen Anträge ist zunächst den Antragstellern Gelegenheit zu geben, ihre Anträge zu begründen. Die / der Vorsitzende stellt dann die Anträge zur Diskussion und hat dabei zunächst von einer persönlichen Stellungnahme abzusehen. Nach Beendigung der Diskussion erfolgt die Abstimmung über die Anträge.
Zu Top 16.
Unter diesem Tagesordnungspunkt können die anwesenden Mitglieder der Versammlung Vorschläge oder Eingaben machen. Auch der Vorstand kann unter diesen Top den Mitgliedern Vorschläge unterbreiten.
Es ist sicherzustellen, dass alle Anliegen der Mitglieder ordnungsgemäß beraten werden. Die Mitglieder müssen die Überzeugung mit nach Hause nehmen, dass der Verband ein offenes Ohr für ihre Nöte hat und auch bereit ist, sich einzusetzen.