Einspruch gegen Gaspreis

Aktuell ist die gemeinsame Presserklärung vom 09. November 2005, die Sie unter den Aktuellen Verbands-Informationen finden.

Info des Kreisverbandes Westfalen-Lippe e.V. vom 10. März 2005

Bei Abfassung dieses Artikels lag die Entscheidung der Landeskartellbehörde zu den Gaspreiserhöhungen der DEW noch nicht vor. Zwischenzeitlich hat die DEW auch in der Dortmunder Tagespresse bestätigt, dass eine für den Verbraucher günstige Entscheidung der Landeskartellbehörde von der DEW auch an alle Kunden weitergegeben wird.


Hier der Zeitungsartikel zum Thema vom 29.09.2005 aus der Westfälischen RundschauWR 29.09.2005 Vielfacher Protest ist auf dem Weg


Im Unterschied zum Gasmarkt gibt es beim Strommarkt für Tarifkunden eine Preisaufsicht beim Wirtschaftsminister des Landes NRW. Ist der Strompreisaufschlag dort genehmigt, ist es für den Kunden äußerst schwierig, sich gegen diese Erhöhung zur Wehr zu setzen. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 05.02.2003 eine Klage abgewiesen, weil der Kunde nicht nachweisen konnte, dass die verlangte und genehmigte Strompreiserhöhung unangemessen hoch ausgefallen war. Wir können daher den DSB-Mitgliedern – vorbehaltlich einer Prüfung im jeweiligen Einzelfall – nicht empfehlen, gegen die genehmigten Strompreiserhöhungen vorzugehen.


Die Strom- und Gaspreise sind derzeit weit überhöht. Aber auch viele Fernwärmepreise sind zu hoch. Die wenigsten Verbraucher wissen, dass Sie unrechtmäßig hohe Strom- und Gaspreise gar nicht bezahlen müssen.
www.energiepreise-runter.de klärt Verbraucher über ihre Rechte auf und hilft ihnen im Rahmen des Zulässigen bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Hier finden Sie auch ein Musterschreiben für den Einspruch an Ihr Versorgungsunternehmen

www.energiepreise-runter.de

Info des Kreisverbandes Westfalen-Lippe e.V. vom 20.12.2004

Steigende Strom- und Gaspreise

Dieses Thema wurde zusammen mit Vertretern der Verbraucherzentrale NRW e.V und den Vorstand des Kreisverbandes des Siedlerbundes Westfalen-Lippe e.V. eingehend behandelt. Auf der Homepage der Verbraucherzentrale finden Sie weitere ausführliche Information www.verbraucherzentrale-nrw.de. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass in der Bundesrepublik die Preise für die Nutzung der Strom- und Gasnetze nicht behördlich kontrolliert werden.

Solange aufgrund der fehlenden Regulierung kein echter Wettbewerb im Energiesektor in Gang kommt, können Verbraucher sich gegen Preiserhöhungen, die sie für ungerechtfertigt halten, nur individuell zur Wehr setzen. Jedes Mitglied der Siedlergemeinschaft muss sich also selbst entscheiden, ob es sich gegen die Preisehöungen, die hier in Dortmund seit November 2004 von der DEW erhoben werden, individuell wehren möchte.
Entweder wird die Zahlung der Preiserhöhung ganz oder teilweise verweigert oder man zahlt den vollständigen Mehrpreis unter Vorbehalt. Der Kreisverband Dortmund e.V. hat dazu eigene Gespräche mit der DEW geführt. Die Vertreter der DEW wiesen am 29.11.2004 ausdrücklich darauf hin, dass sich die DEW der Entscheidung der Landeskartellbehörde, mit deren Bekanntgabe im Februar 2005 zu rechnen ist, beugen wird und die DEW zuvor keine gerichtlichen Auseinandersetzungen führen wird.

Wer eine Kürzung der Gaspreiserhöhung bei seinen Zahlungen vornimmt, muss nicht mit einer Sperre der Gaszufuhr rechnen. Wer hingegen die Gesamtzahlungen seiner Gasversorgung einstellt, muss mit einer Sperre der Gaszufuhr rechnen. Des weiteren wurde von der DEW mündlich (nicht aber schriftlich!) erklärt, dass der später von der Landeskartellbehörde der Höhe nach für zulässig angesehene Gaspreis an alle Kunden der DEW weitergegeben wird.

Die DEW will also nicht danach differenzieren, ob und wer Widerspruch gegen die Preiserhöhung eingelegt hat. Die Entscheidung der Landeskartellbehörde soll somit allen Kunden zu Gute kommen. Zu einer entsprechenden schriftlichen Bestätigung war die DEW aber bisher nicht bereit. Wer also 100 p.H. juristische Sicherheit bezüglich seiner Vorgehensweise haben will, sollte der Erhöhung vorsorglich mit dem unten stehenden Musterbrief widersprechen!. In Übereinstimmung mit der Verbraucherzentrale NRW ist der Kreisverband der Meinung, dass es nicht sinnvoll ist, die Zahlung des erhöhten Gaspreises vollständig zu verweigern.

Favorisiert wird die Möglichkeit, den verlangten Mehrbetrag unter Vorbehalt zu bezahlen. Es wird betont, dass jedes Mitglied selbst die Vor- und Nachteile der verschiedenen Wege abwägen und für sich selbst entscheiden muss.

Musterbrief.doc (20.5 KB, DOC-Datei)