17.03.05 Windräder im Erlensundern - Schmeltzer beflügelt Gegner Lokal/ Lünen/ Westfälische-Rundschau

Die Fläche zwischen der Straße Im Erlensundern und der Autobahn A 2 ist als Vorranggebiet für Windkraftanlagen ausgewiesen. Gegner der Ausweisung hoffen, dass durch die Gesetzesnovelle Erlensundern für Windkraft-Investoren uninteressant wird.

 

Niederaden. (AGr) Beflügelt sind die Gegner von Windkraftanlagen im Bereich Erlensundern durch die Äußerung des SPD-Landtagsabgeordneten Rainer Schmeltzer. Der Politiker aus Niederaden vertrat nach einer Landtagsdebatte zur Genehmigung von Windparks die Auffassung, dass nach den Vorgaben des novellierten Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) "die ausgewiesenen Flächen in Lünen und Werne unter dem Aspekt der ,Energieausbeute´ neu zu bewerten" sind.

Im Kern geht es darum, dass nach dem geänderten EEG vom 21. Juli 2004 nur noch Anlagen an Standorten gefördert werden, wo genügend Wind vorherrscht. Damit soll bezweckt werden, Windräder als Anlageobjekte auf windarmen Flächen zu verhindern.
Investoren müssen künftig nachweisen, dass die von ihnen geplante Anlagen einen Durchschnittsertrag von mindestens 60 Prozent erzielen. Ansonsten entfällt die Förderung. "Dies hat keinen Einfluss auf das bestehende Baurecht zur Ausweisung von Windvorranggebieten, aber der Nachweis der erforderlichen Energiegewinnung wird manch ein Windvorranggebiet in die Ecke stellen", teilte Schmeltzer mit.
Dass Betreiber von Windkraftanlagen im Erlensundern nicht ausreichend hohe Erträge für eine Förderung "einfahren" können, davon sind die Gegner überzeugt. Lünen sei Binnenland und das Gebiet liege in einer Senke. Nur durch besonders hohe Anlagen sei dies wettzumachen, hieß es bei den Gegnern - wenn überhaupt. Als Erlensundern vor Monaten als Windvorranggebiet Thema wurde, waren Anlagen von 140 Metern Höhe im Gespräch. Sie wären fast dreimal so hoch wie das Lüner Rathaus (54 Meter).

Solchen "Kolossen", davon sind die Gegner von Windrädern in Niederaden überzeugt, würde auch die immissionsschutzrechtliche Genehmigung versagt, die bei Windfarmen ab drei Anlagen zwingend nötig ist. Sie verweisen auf Lärm, Discoeffekt etc. und auf die Nähe zu den umliegenden Siedlungen.
Genehmigungsbehörde ist das Staatliche Umweltamt in Lippstadt. Dort hieß es gestern, dass alle fünf für Erlensundern eingereichten Anträge inzwischen zurückgezogen worden seien.
Dies ist nicht gleichzusetzen damit, dass kein Interesse mehr am Bau im Erlensundern besteht. Es kann auch bedeuten, dass die Anträge lediglich an die veränderten Richtlinien angepasst und neu gestellt werden. Die Gegner von Windrädern in Niederaden bekräftigen daher, weiter gegen den Bau von Anlagen im Erlensundern zu kämpfen. Sobald sich eine neue Entwicklung ergebe, seien weitere Bürgerversammlungen geplant.
17.03.2005