Stellungnahme Rainer Schmeltzer vom 18. April 2005

Düsseldorf/Lünen.
Anlässlich einer plenaren Diskussion über die Rechtmäßigkeit zur Genehmigung von Windparks vertrat Rainer Schmeltzer, SPD, nicht nur die Auffassung, dass das Genehmigungsverfahren zwingend nach geltendem Recht (Bundesverwaltungs-gerichtsurteil aus 06/04) vollzogen werden müsse, sondern vielmehr äußerte er sich auch zur Fördersystematik der Windenergie.

Die Landesregierung hat in dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine schärfere Degression der Förderung von Windkraftanlagen durchsetzen können.

Zudem sorgte die rot-grüne Koalition dafür, dass Anlagen an ungünstigen Standorten, die weniger als 60 Prozent des Durchschnittsertrages bringen, von der Förderung ausgeschlossen werden. Diese Position hat sich im Bundesrat mehrheitlich durchgesetzt.

Schmeltzer: „Hiermit wird klar zum Ausdruck gebracht, dass wir für regenerative Energien eintreten, aber die Nutzung der Windenergie nur auf solche Standorte konzentriert werden darf, die eine ausreichende Energieausbeute ermöglichen. Dies hat keinen Einfluss auf das bestehende Baurecht zur Ausweisung von Windvorranggebieten, aber der Nachweis der erforderlichen Energiegewinnung wird manch ein Windvorranggebiet „ in die Ecke stellen“.

Auf diese Art und Weise werden Mitnahmeeffekte vermieden, die indirekt wieder zu einer Kostensteigerung des Energiemixes geführt hätten.“

Nach Schmeltzer´s Auffassung werden auch die ausgewiesenen Flächen in Lünen und Werne unter dem Aspekt der „Energieausbeute“ neu zu bewerten sein und manch einen potenziellen Betreiber somit ggf. ohne Förderung von Investitionen auf windarmen Gebieten abhalten.

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