04.07.05

Lünen - Nachdem der Wind des Bürger-Unwillens der Politik in Erlensundern in Niederaden heftig ins Gesicht blies, geht die Reise für mögliche Windenergieanlagen nun eindeutig in Richtung Lippholthausen.

Die Stadtverwaltung schlägt dem Rat in seiner Sitzung am 7. Juli vor, zu beschließen, den seit 1980 rechtsgültigen Bebauungsplan Nummer 80 "Stummhafen, 1. Änderung in der Gemarkung Lippholthausen, Flur 1" mit der Zielsetzung zu ändern, "dort eine Konzentrationszone für Windenergieanlagen zu schaffen".

Diese einzige Alternative eines verträglichen Nebeneinanders von solchen Anlagen und gewerblich-industriellen Nutzungen im engeren Sinne könne nur im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens abschließend geregelt werden.

"Darüber hinaus bedürfen die zu erwartenden potenziellen Auswirkungen von Windenergieanlagen (Lärm, Schatteneinwurf, usw.) einer planerischen Lösung", teilt die Stadtverwaltung mit.

Gleichzeitig gehe es darum, sicherzustellen, dass die mögliche Anzahl von Windenergieanlagen gezielt gesteuert wird, um, unter Berücksichtigung der limitierten Rahmenfaktoren, eine möglichst effiziente Ausnutzung der vorgesehenen Vorrangfläche zu erzielen, heißt es weiter. Erreicht werden soll eine "hohe Effizienz in Bezug auf die Ausnutzbarkeit der vorgesehenen Vorrangfläche unter Minimierung der Beeinträchtigung der Nutzungen im Umfeld". Ein entsprechendes Lärmgutachten könnte notwendig werden.

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit dazu ist fest vorgesehen, teilt die Verwaltung mit.


Montag, 04. Juli 2005 | Quelle: Ruhr Nachrichten (Lünen)