07.08.05 Erneute Offenlegung des Flächennutzungsplans

07.08.2005 / LOKALAUSGABE / LUENEN


Lünen. Wie die Abteilung Stadtplanung mitteilt, läuft von Freitag, 12., bis Freitag, 26. August einschließlich, die zweite erneute öffentliche Auslegung für den Flächennutzungsplan.

Diese Offenlegung ist nach der Bürgerinformation im Sommer 2002, der frühzeitigen Bürgerbeteiligung im Zeitraum Mai/Juni 2003, der Offenlegung im August/September letzten Jahres und der erneuten Offenlegung im Mai/Juni 2005 bereits die fünfte Stufe der Bürgerbeteiligung im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.

Der zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr hatte in seiner Sitzung am 28. Juni die Änderungen, die Inhalt der Offenlegung im Mai 2005 waren, durchweg bestätigt. Dies trifft auch auf die Darstellung der Vorrangfläche für Windenergieanlagen im Gebiet des Stummhafens zu. Zugleich beschloss der Ausschuss aber die Zurücknahme der Darstellung der "Vorrangfläche im Bereich Erlensundern". Diese Entscheidung stellt eine derartig gravierende Änderung dar, dass unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen eine zweite erneute Offenlegung erforderlich ist. "Die Offenlegung wird begrenzt auf den geänderten räumlichen Teilbereich und die Auslegungsfrist auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestlaufzeit von zwei Wochen beschränkt", erläutert Thomas Berger, Abteilung Stadtplanung.

Nach den Vorschriften des Baugesetzbuches wird der geänderte Entwurf des Flächennutzungsplanes ortsüblich bekannt gemacht und für die Dauer von zwei Wochen nochmals öffentlich ausgelegt. Die Frist beginnt am 12.

August. Von diesem Tag an hängt der geänderte Flächennutzungsplanentwurf einschließlich des zugehörigen Erläuterungsberichtes, für die Dauer von 14 Tagen, im Technischen Rathaus, 3. OG, im Lichthof der Abteilung Stadtplanung, während der Servicezeiten der Verwaltung öffentlich aus. Während dieser Zeit können Bürgerinnen und Bürger nur noch Anregungen und Bedenken zu dem geänderten, räumlich begrenzten Teilbereich einbringen.

Wie schon bei den vorangegangenen Verfahrensschritten, ist auch die zweite erneute Offenlegung im Internet präsent. Hier findet man auf der Startseite unter www.luenen.de den geänderten Planentwurf (der räumliche Teilbereich in Niederaden) und das Kapitel "Vorrangflächen" aus dem Erläuterungsbericht. Selbstverständlich können Anregungen während der Offenlegungsfrist auch per E-Mail eingebracht werden.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr tagt nach der Sommerpause am 1. September zu diesem Tagesordnungspunkt. Er prüft die Anregungen und wird über die Ergebnisse im Einzelnen beschließen. Anschließend fällt in der turnusmäßigen Ratssitzung am gleichen Tag im Anschluss die endgültige Entscheidung. Danach legt die Verwaltung den Flächennutzungsplan der Bezirksregierung zur Genehmigung vor.