08.12.08 Offenlegung 3. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Lünen 3. Änderung "Vorrangflächen für Windenergieanlagen", November 2008

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 06.06.2006 beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Lünen zu ändern.


Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Lippholthausen im Bereich Stummhafen. Die Größe des Änderungsbereichs (Vorrangfläche für Windenergieanlagen) beträgt ca. 9,3 ha.


Planungsanlass und PlanungszielDas Unternehmen Trianel European Energy Trading plant in Lünen auf einer ca. 25 ha großen Fläche im Stummhafen die Errichtung eines 750 MW-Kohlekraftwerks. Mit ausschlaggebend für die Standortwahl war die Verkehrsanbindung durch Kanal und Bahn. Das Vorhaben ist als Impuls für die wirtschaftliche Entwicklung in Lünen positiv zu bewerten.


Planungs- und baurechtliche Grundlage für das Kraftwerksprojekt ist der rechtsverbindliche Bebauungsplan Lünen Nr. 80 "Stummhafen". Auf Grund der Dimension des Projektes und der zu erwartenden Umweltauswirkungen ist eine Reihe von Verfahren zur anlagen- und standortbezogenen Genehmigung des Vorhabens erforderlich. Derzeit (Stand Juli 2008) liegen von der zuständigen Genehmigungsbehörde bei der Bezirksregierung Arnsberg ein positiver Vorbescheid und eine erste Teilbaugenehmigung vor.

Mit der Realisierung dieses Projektes wird die auf Teilen der Fläche dargestellte Vorrangfläche für Windenergieanlagen obsolet. Stattdessen soll eine neue Vorrangfläche dargestellt werden. Untersuchungsraum ist zunächst das gesamte Stadtgebiet.


Alternative StandortsucheUnter Anwendung des gültigen Windenergie-Erlasses und der inzwischen einschlägigen Rechtssprechung bezogen auf die Abstände zu schutzwürdigen Nutzungen ist auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung im Stadtgebiet Lünen kein geeigneter Standort für eine Vorrangfläche für Windenergieanlagen darstellbar, der die Mindestanforderungen an eine solche Fläche (Größe für mindestens zwei Anlagen bei einer Anlagenhöhe entsprechend dem Stand der Technik) erfüllen und zugleich mit den Zielen des Landschaftsschutzes in Einklang stehen würde.
Die Darstellung von Vorrangflächen dient der räumlichen Steuerung von Windenergieanla­gen, in dem deren Privilegierung im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB einge­schränkt wird. Eine Verpflichtung zur Darstellung besteht jedoch nicht.

Da die Potenzialanalyse und die nachfolgende städtebauliche Bewertung kein positives Er­gebnis für eine alternative Fläche erbracht haben, soll die (überlagernde) Darstellung der Vor­rangfläche im Bereich Stummhafen ersatzlos wegfallen.

Da es dann kein Vorranggebiet in Lünen gibt, sind zukünftig Anträge für die Errichtung von Windenergieanlagen wieder im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden.


Beteiligung der ÖffentlichkeitGemäß § 3 (1) des Baugesetzbuches ist die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ein Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den dazugehörigen Informationen hat daher zusammen mit dem wirksamen FNP im September 2008 öffentlich ausgelegen.

Die Offenlegung gemäß § 3 (2) BauGB findet in der Zeit vom 17.11. bis einschließlich 17.12.2008 statt. Der Entwurf des Flächennutzungsplans liegt während dieses Zeitraums mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht im Technischen Rathaus der Stadt Lünen, Willy-Brandt-Platz 5, im Lichthof der Abteilung Stadtplanung, 3. OG, während der Dienststunden der Stadtverwaltung öffentlich aus.
Anregungen zu diesem Plan können während der Auslegungsfrist schriftlich oder im Raum 303 der Abteilung Stadtplanung zur Niederschrift vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 (2) BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.

Während des Beteiligungszeitraums können Anregungen auch online über den Beteiligungsserver der Stadt Lünen abgegeben werden! Bitte folgen Sie hierzu dem unten aufgeführten Link!

Abteilung 4.1 / Stadtplanung
Lünen im November 2008

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