Energieausweis



Neu!! Energieausweis für Haus- und Wohnungseigentümer bis Baujahr 1965 ab 1. Juli 2008 Pflicht. Es ist möglich, bis 1. Oktober 2008 einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Wobei die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis besteht. Bei später errichteten Gebäuden ist der Energieausweis ab 1. Januar 2009 bei Verkauf und Neuvermietung von Wohneinheiten vorzulegen.

Der Bundesrat hat die Vorlage der Energiesparverordnung, in der der Energieausweis geregelt wird, leicht abgeändert. Mit diesen Änderungen hat nunmehr endgültig das Bundeskabinett am 27.Juni 2007 Form, Inhalt und Übergangsregelungen beschlossen.

Ab 01.01.2009 muss beim Verkauf von Wohngebäuden - auch Vererbung - und beim Abschluss neuer Mietverträge ein Energieausweis vorgelegt werden, der über den absehbaren Energieverbrauch des Gebäudes oder der Wohnung Auskunft gibt. Dies schreibt die EU-Richtlinie 2002/91/EG vom 16.12.2002 verbindlich vor.

Der Energieausweis soll eine Art "Energie-TÜV fürs Haus" sein. Er bewertet die wärme-und energietechnische Qualität eines Gebäudes unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. In den Energieausweisen sollen Kriterien wie die Qualität der Gebäudedämmung und der Heizungsanlage aufgeführt werden. Der Energieausweis schafft damit für Mieter und Käufer Transparenz über einen Großteil der möglichen Nebenkosten und gibt darüber hinaus Empfehlungen für sinnvolle energetische Modernisierungsmaßnahmen. Zugleich soll mit dem Energieausweis auch ein Anreiz geschaffen werden, zukünftig noch mehr Wohn- und Geschäftshäuser zu sanieren.

ermittelt den Energiebedarf anhand der Gebäudeeigenschaften, etwa der Dämmqualität von Fenstern und Wänden sowie die Effektivität der Heizungsanlage.

stützt sich auf den bisherigen Energieverbrauch der Bewohner. Er wird auf Basis von mindestens drei aufeinander folgenden Heizkostenabrechnungen berechnet. Den Verbrauchspass gibt es bereits für weniger als 50 €. Konkrete Vorschläge für eine Modernisierung bekommt der Eigentümer aber nicht, sondern nur als Anlage zum Bedarfspass.

Keine Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis:
Sie endet bei Wohngebäuden bis Baujahr 1965 am 1. Juli 2008.

Die Wahlfreiheit bleibt nach dem 1. Oktober 2008 erhalten:
Für Häuser, deren Bauantrag nach dem 1.11.1977 gestellt wurde, also ab 1978 gebaut wurden.
Für Häuser, die zwar vor 1978 gebaut wurden aber die mindestens fünf Wohneinheiten haben.
Für Häuser, die vor 1978 gebaut wurden, wenn sie durch modernisierung die Anforderungen der Wärmeschutz-Verordnung vom 11.8.1977 erfüllen.

Plicht zum Bedarfsausweis ab dem 1.Oktober 2008.
Für Häuser, deren Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde und die höchstens vier Wohneinheiten haben.

Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor Drückerkolonnen, die derzeit im Großraum Hagen versuchen, mit dem Energieausweis windige Geschäfte zu machen. Mit dem Hinweis auf bald drohende Geldstrafen versuchen sie, dem Hausbesitzer den Energieausweis zum Preis von 1000 € anzubieten. Der neue Energieausweis wird für Einfamilienhäuser ca 100 € bis 300 € kosten ( je nach Aufwand ), ausgestellt wird er in der Regel von Architekten oder Bauingenieuren und hat 10 Jahre Gültigkeit.
Es werden einheitliche Bescheinigungen ausgestellt.
Dokumente und Normen siehe EnEV 2007: Energieeinsparverordnung.
Detalierte Angaben unter http://www.gebaeudeenergiepass.de



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