Räumpflicht im Winter

Räumpflicht der Bürger
Am Wochenende zwei Stunden mehr Zeit
Nun beginnt wieder die Jahreszeit, in der die Bürger sich verstärkt auf Schnee- und Eisglätte einstellen müssen. Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schalksmühle die Eigentümer der anliegenden erschlossenen Grundstücke auf den Gehwegen zur Winterwartung verpflichtet sind.
Grundsätzlich ist in der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls beziehungsweise entstandene Glätte zu beseitigen.
Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr,
Sonn- und Feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Wenn der Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen wird, kann das ein Bußgeld zur Folge haben. Außerdem ist in dem Fall, dass jemand aufgrund mangelhafter Winterwartung zu Schaden kommt, mit Regressansprüchen des Geschädigten zu rechnen.

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