unsere Entstehungsgeschichte

historische Postkarte von Wehrstapel
© privat
Unsere Siedlergemeinschaft wurde 1949 gegründet. Zur Vorbereitung unserer 50-Jahr-Feier hat unser langjähriger Vorsitzender Herr Werner Hennecke die Geschichte unserer Siedlergemeinschaft ermittelt:


Am 30. Januar 1949 trafen sich im Saal der Gastwirtschaft Wagener 15 Personen zur Gründung der Siedlergemeinschaft.

Es waren die Herren:
Becker, August
Schmidt, Theodor
Hohmann, Heinz
Tuschen, Ewald
Kaiser, Franz
Tenta, Johannes
Eigemeier, Karl
Hempel Gerhard
Hallmann, Siegfried
Schaltenberg, Johannes
Burmann, Wilhelm
Holzapfel, Franz
Kenter, Rudolf
Mette, Heinrich
Kettel, Ludwig

In dieser Versammlung war auch als Vertreter der katholischen Kirchengemeinde Wehrstapel Bahnhofsvorsteher Anton Hennecke zugegen. Er wurde von der Versammlung zum Obmann gewählt. Als Obmann sollte er die Vorverhandlungen im Auftrage des Kirchenvorstandes durchführen. Ob und wie Baugelände für den Bau von Siedlungshäusern zu erwerben ist.

Unter dem 30. Januar 1949 teilte Hennecke dem Siedlungsdienst des Erzbistums in Paderborn mit, dass die kath. Siedlergemeinschaft am 30. Januar 1949 gegründet wurde. Er beantragte die Zusendung entsprechender Informationen. Er beschwerte sich auch über den Herrn Pastor Fischer von Eversberg, der ohne Genehmigung des Kirchenvorstandes, Kirchenland an den Siedlerverband abgeben wolle. Es könnten ja Hausplätze vergeben werden an Personen, die mit der Kirche nichts zu tun haben. Die Versammlung übte heftige Kritik an dem Vorhaben von Pastor Fischer.

In diesem Schreiben schrieb Hennecke auch an das Bistum Paderborn, da wir hier noch keinerlei Erfahrung besitzen, wäre ich ihnen dankbar, wenn sie mir gute Ratschläge geben könnten, sei es in der Finanzierung, oder auch sonst. Am 09. Februar 1949 mahnte Anton Hennecke in Paderborn eine Antwort auf sein Schreiben vom 30. Januar 1949 an, da am folgenden Sonntag eine Siedlerversammlung stattfinden sollte. In diesem Schreiben forderte er noch einmal die Antwort auf die Frage, ist die Zuweisung von Kirchenland durch den Herrn Pastor Fischer ohne Genehmigung des Kirchenvorstandes möglich?

Diese Schreiben kreuzte sich mit einem Schreiben vom 09. Februar 1949 von der gemeinnützigen Siedlergesellschaft mbH Aachen, Geschäftsstelle Paderborn. In diesem Schreiben wurde auf das Schreiben vom 30. Januar 1949 der Siedlergemeinschaft folgendes mitgeteilt: Auf ihre Anfrage teilen wir ihnen mit, dass Kirchenbauland im Wege des Erbbaurechts zur Verfügung gestellt wird. Der Kirchenvorstand hat darüber Beschluss zu fassen und diesen Beschluss nebst Erbbauvertrag an die erzbischhöfliche Behörde zur Genehmigung vorzulegen. Erst dadurch erhält der Beschluss Rechtskraft. Falls die Siedlergemeinschaft staatliche Gelder in Anspruch nehmen will zur Durchführung einzelner Vorhaben, ist der Anschluss an eine anerkannte Trägerorganisation notwendig, wie z.B. Kreissiedlergenossenschaft, oder gemeinnützige Gesellschaft in Aachen, München und Paderborn beteiligt sind. Dieses Schreiben wurde von dem geistl. Rat Baujohann abgezeichnet. Ein Erbbauvertrag wurde der Siedlergemeinschaft von der Gemeinde Eslohe zugestellt. Er sollte als Muster gelten.

In der Siedlerversammlung vom 13. März 1949, in der Gastwirtschaft Wagener, erläuterte Obmann Hennecke und er gab einen Bericht über seine bisherigen Bemühungen. In dieser Versammlung erläuterte Hennecke die Satzung des Deutschen Siedlerbundes. Er legte den anwesenden Siedlern nahe, in die Siedlungs- und Baugenossenschaft für den Kreis Meschede e.G . in Meschede einzutreten.

In dieser Versammlung sprach sich Siedlerfreund Theodor Schmidt für einen Beitritt in den Deutschen Siedlerbund aus. Er war Mitglied im Aufsichtsrat der Siedlungs- und Baugenossenschaft in Meschede. Auch Johannes Kerckhoff, der in dieser Versammlung zum Gemeinschaftsleiter gewählt wurde, befürwortete den Eintritt in die Genossenschaft. Der Antrag wurde formuliert und der Versammlung zur Abstimmung vorgelegt. Alle Siedlerfreunde stimmten dem Antrag zu.

Die Siedlergemeinschaft bestand nun aus folgenden Mitgliedern:
Richard, Adam
Potthast, Franz
Becker, August
Hennecke, Emil
Burmann, Wilhelm
Schmalz, Clemens
Eickhoff, Gebrüder
Schmidt, Theodor
Wagener, Eduard
Schaltenberg, Johannes
Heckmann II, Josef
Kerckhoff, Johannes
Braun, Hubert
Kenter, Alfons
Lange, Josef
Kappe, Josef
Hohmann, Heinz
Hallmann, Siegfried

Obmann Hennecke gab in dieser Versammlung einen Bericht über die Unterredung mit Herrn Kiersteiner von der Westf. Heimstätte. Insbesondere gab er Auskunft über die Finanzierung eines Kleinsiedlerbaues. Bei einer ungefähren Gesamtsumme von 20.000,00 DM pro Wohnung sind als Eigenkapital 4- 5.000,00 DM erforderlich. Dann sind 8- 12.000,00 DM aus Landesmitteln nötig. Eine Hypothek von etwa 5.000,00 DM muss auf dem freien Markt beschafft werden. Die Gesamtbelastung für einen Siedler soll 50,00 DM- 60,00 DM monatlich nicht übersteigen. Die Größe des Wohnraums beträgt je nach Größe der Familie 90- 110 qm.

Nun muss abgewartet werden, wie sich die Siedlungs- und Baugenossenschaft Meschede für die Belange der Siedler einsetzen wird. Da jetzt kein Kirchenbauland mehr erforderlich war, man hatte schon mit der Erbengemeinschaft M. Busch KG gesprochen. Hier führte Siedlerfreund Johannes Kerckhoff schon Vorgespräche. Bahnhofsvorsteher Anton Hennecke legte als Obmann sein Amt in dieser Versammlung nieder. Die Siedlungs- und Baugenossenschaft in Meschede bemühte sich nun, Baugelände für die Siedler zu beschaffen. Unter dem 24. August 1950 schreibt der Rechtsanwalt Dr. Franz Ammermann an die Genossenschaft, die Firma M. Busch KG ist in Wehrstapel eventuell bereit, Gelände für Siedlungszwecke zu verkaufen. Eine entsprechende Katasteramtskarte liegt in meinem Büro zur Einsicht vor.

Erst am 20. Juni 1951 reagiert der Oberkreisdirektor und teilt der Siedlungs- und Baugenossenschaft in Meschede mit, betr. Kleinsiedlung in Wehrstapel: Die Amtsverwaltung in Bestwig teilt mir mit, dass die Gemeinde Eversberg sich bemüht, in Wehrstapel Grundstücke für eine Kleinsiedlung zu erwerben. Der Siedlungs- und Baugenossenschaft in Meschede ist durch Gemeindebeschluss die Trägerschaft übertragen worden.

Die Amtsverwaltung Bestwig teilt dieses der Gemeinde Eversberg mit. Sie bittet Herrn Bürgermeister Leiße um einleitende Grundstücksverhandlungen mit der Erbengemeinschaft M. Busch KG. Die Stadt Eversberg teilt der Siedlungs- und Baugenossenschaft in Meschede mit, dass sie selbst keine Ländereien für Siedlungsgelände besitzt. Die Verhandlungen mit den Erben der Firma M. Busch KG bitten wir ohne die Ratsherren der Stadt Eversberg durchzuführen. Das vorhandene Siedlungsgelände in Heinrichsthal ist Eigentum der kath. Kirchengemeinde.

Am 01. August 1951 besichtigen die Herren, Bürgermeister Leiße, Stadtrat Schäfer, Kreisbaumeister Zöllner und Kreisinspektor Gierse das am Nierbach gelegene Gelände der Firma M. Busch KG. Eigentümer nach den Unterlagen ist die Erbengemeinschaft Busch. Der Boden ist durchweg gut, im oberen Teil, am Rombergweg zu gelegen ist der Boden teilweise sehr felsig. Benötigt werden zur Ansetzung von 12 Siedlerstellen rund 4 und 1?2 Morgen Land. Dieser Teil muss aus dem Gesamtgrundstück herausgeschnitten werden und zwar vom Friedhof angefangen, nach Norden und zwischen den zwei Wegen. Unter Berücksichtigung der günstigen Lage und unter Einkalkulierung der Aufschließungskosten kann ein Preis rund 1,00 DM bis 1,20 DM je qm gezahlt werden.

Ab dem 03, August 1951 begann ein zähes Verhandeln mit der Erbengemeinschaft M Busch. Hier sei besonders erwähnt, dass sich Siedlerfreund Johannes Kerckhoff sehr viel Mühe gegeben hat. Unterstützt wurde er hierbei von Siedlerfreund Theodor Schmidt. Am 22, August 1951 verlangte Ernst Busch 2,80 DM - 3,00 DM pro qm für den Kauf der Grundstücke. Am 24, August 1951 spitzte sich die Lage zu und die Gemeindeverwaltung Eversberg wurde gebeten, über ein Enteignungsverfahren nachzudenken. Am 25, August 1951 teilt die Stadt Eversberg der Siedlungs- und Baugenossenschaft in Meschede mit, dass die Ratsherren der Stadt die Genossenschaft beauftragen ein Enteignungsverfahren gemäß Gesetz für vereinfachte Enteignungsverfahren B.r.G. S. 33 , vom 26. Juli 1922 gegen die Erbengemeinschaft Busch durchzuführen. Von der Landwirtschaftskammer Westfalen Lippe wurde ein Preis von 1,50 DM -2,00 DM für den qm als angemessen gehalten.

Am 05. Oktober 1951 meldete die Stadt Eversberg der Siedlungs- und Baugenossenschaft in Meschede endgültige Bewerber für das Siedlungsbauvorhaben:
Becker, August
Hallmann, Siegfried
Mette, Heinrich
Schäfer, Wilhelm
Tenta, Johannes
Eigemeier, Karl
Kaiser, Franz
Kettel, Ludwig
Schmidt, Theodor

Die Fragebögen wurden der Siedlungs- und Baugenossenschaft in Meschede übergeben. Am 10. Mär’ 1952 war sogar in der Tageszeitung ein Bericht über das Enteignungsverfahren gegen die Firma M. Busch KG. Mittlerweile hatte die Erbengemeinschaft eingelenkt.

In der Sitzung vom 25. März 1952 wurde ein Protokoll der Ratsherren gefertigt mit folgendem Inhalt: Die Erbengemeinschaft der Firma Busch ist bereit, das Siedlungsgelände für 1,50 DM zu verkaufen mit der Auflage, dass 0,50 DM dem Siedler zukommen und er eine Einliegerwohnung für Werksangehörige bereitstellt. Die Stadt Eversberg und die Siedlungs- und Baugenossenschaft in Meschede konnten diesem Verlangen nicht nachkommen, da die Gemeinde das Gelände auf eigene Kosten erschließt und keine Anliegerbeiträge erhebt. Am 03. April 1952 schreibt das Amt Bestwig an die Siedlungs- und Baugenossenschaft in Meschede, die fortgesetzten Verhandlungen mit der Erbengemeinschaft Busch in Wehrstapel haben zu dem Ergebnis geführt, dass das fragliche Siedlungsgelände nunmehr zu einem Preis von 1,50 je qm zur Verfügung gestellt wird. Wir bitten, das Siedlungsvorhaben so bald wie möglich voranzutreiben.

Vier weitere Fragebögen wurden der Siedlungs- und Baugenossenschaft in Meschede vorgelegt. Leider ist hier nur der Name Heinrich Beckmann bekannt. Nach diesen Ergebnissen kann nun mit der Vermessung und der Aufstellung eines Bebauungsplanes begonnen werden. Am 21. April 1952 wurden von dem Gemeinschaftsleiter Kerckhoff neue Fragebögen an die Siedlungs- und Baugenossenschaft Meschede zur Bearbeitung eingereicht und zwar von Johannes Kerckhoff, Josef Spieß und Johann Niggemann.
Am 28. April 1952 wurde dem Gemeinschaftsleiter Kerckhoff von der Siedlungs- und Baugenossenschaft in Meschede mitgeteilt, dass in Kürze eine Siedlerversammlung in Wehrstapel einzuberufen sei. Die Genossenschaft hält es jedoch für erforderlich, dass Herr Kerckhoff bei der Genossenschaft vorspricht um alle grundsätzlichen Fragen mit Herrn Gierse durchzusprechen.
Am 03. Mai 1953 fand die Besprechung mit Herrn Gierse in Meschede statt. Herr Gierse legte Herrn Kerckhoff eine vorläufige Gesamtfinanzierung einer Kleinsiedlerstelle vor.

Es wurden Herstellungskosten von 24.000,00 DM angenommen. Die Finanzierung ist wie folgt vorzunehmen:
Landesmittel, erststellige Hypothek, Eigenleistung =
10.000,00 DM 7.000,00 DM 7.000,00 DM = 24.000,00 DM

Herr Kerckhoff will mit der Firma Busch wegen Gewährung von Arbeitgeberdarlehen sprechen. Die Firma Busch hat sich auch bereit erklärt, die für das Kellergeschoss notwendigen Bruchsteine aus dem eigenen Steinbruch zur Verfügung zu stellen. Die Bewerber für Kleinsiedlerstellen wollen ihre Häuser in Gemeinschaft errichten. Es müssten also auch Bauhandwerker unbedingt als Kleinsiedler eingesetzt werden. Es wurde Herrn Kerckhoff auch mitgeteilt, dass die mit der Genossenschaft bauenden Bewerber auch bald Mitglieder der Genossenschaft werden müssen.

Am 06. Juni 1952 teilt die Siedlungs- und Baugenossenschaft Meschede Herrn Kerckhoff mit, dass der Bebauungsplan für die Siedlung Wehrstapel fertig gestellt ist und von der Gemeindeverwaltung Eversberg genehmigt wurde. Am 22. Juli erklärt Herr Kerckhoff fernmündlich der Siedlungs- und Baugenossenschaft, dass die Siedlerbewerber nicht in der Lage sind, Vorauszahlungen auf den Grundstückspreis zu leisten. Am 24. Juli 1952 soll nun die Versammlung mit den Siedlern bei Wagener stattfinden. In dieser Siedlerversammlung wurde von der Siedlungs- und Baugenossenschaft vorgetragen, dass sie nicht in der Lage ist, Siedlungsgelände aus eigenen Mitteln zu bezahlen, da dieses eine Festlegung eigenen Geldes auf eine unbestimmte Zeit sei. Die Siedler wurden aufgefordert, schon jetzt Zahlungen auf das Grundstück zu leisten, was ja auch später die Erfüllung der geforderten Eigenleistung erleichtert. Die Siedler verlangten noch die Zusicherung, dass die Grundstücke ihnen auch tatsächlich zugeteilt würden.

In dieser Versammlung ging es auch um die Bezahlung von 300,00 DM Geschäftsanteil bei der Unterzeichnung der Beitrittserklärung zum Deutschen Siedlerbund. Der Betrag kann in einer Summe, oder mit 5,00 DM monatlich bezahlt werden. Bei der ersten Einzahlung ist ein Eintrittsgeld von 3,00 DM zu entrichten.

Am 11. August 1952 schreibt die Stadtverwaltung Eversberg an die Siedlungs- und Baugenossenschaft in Meschede folgenden Brief:?In der Sitzung des Rates der Stadt Eversberg hat der Finanzausschuss beschlossen, und den Ratherren vorgeschlagen: Die Stadt Eversberg bezahlt an die Erbengemeinschaft Busch 5.000,00 DM, das ist der Mehrbetrag der 0,50 DM pro qm Bauland. Derweilen zahlen 6 Siedler insgesamt 4.800,00 DM an die Erbengemeinschaft Busch. Die Siedler, die bei der Firma Busch arbeiten und den Kaufpreis nicht bezahlen können zahlen den Betrag in Raten direkt an die Firma Busch. Als Zahlungstermin soll frühestens der 15. September 1952 gelten. Dem Siedler kostet nun der qm Bauland 1,00 DM. Im Januar 1953 tritt Herr Johannes Kerckhoff von seinem Amt als Gemeinschaftsleiter zurück und Siedlerfreund Theodor Schmidt übernimmt dieses Amt. Herrn Kerckhoff wurde für seine gute Arbeit ein herzliches Dankeschön ausgesprochen.

Am 27. Januar 1953 fand eine Versammlung der Siedler bei Wagener statt. Es waren zugegen:
Kreisinspektor Gierse, Herr Gottstein und von Deutschen Siedlerbund Herr Reinecke. Ferner die Siedler, Schmidt, Kerckhoff, Becker, Hallmann, Beckmann, Eigemeier; Mette, Hennecke, Kievel, Schäfer, Tenta und Kaiser. Kreisinspektor Gierse erläuterte die Verteilung der Baustellen. Da es aber noch nicht feststeht, zu welchem Zeitpunkt die Landesmittel zugeteilt werden, soll mit den Ausschachtungsarbeiten noch nicht begonnen werden. Um das Gelände gärtnerisch zu nutzen, soll vom Architekten, als Architekt war Herr Brochhausen ausgewählt worden, die ungefähre Lage der Häuser ausgepflockt werden. Dann sollen die Grundstücke umgepflügt werden. Den Bewerbern wurde nahe gelegt, sich schon jetzt auf die Finanzierung der Bauvorhaben vorzubereiten und Einzahlungen auf die Eigenleistung bei der Siedlungs- und Baugenossenschaft Meschede zu leisten.
Der Rat der Stadt Eversberg beschließt, das für den Dachstuhl benötigte Bauholz den Siedlern aus dem eigenen Wald kostenlos zu liefern. Der Firma Wilhelm Bierbaum wurde Fichtenholz aus der Winterfällung in der Menge geliefert, dass mit dem Überschuss die Arbeitskosten der Firma gedeckt wurden. Diese Verzimmerung ging mit etwa 2.550,00 DM als Eigenleistung in den Finanzierungsplan. In der vorgenannten Siedlerversammlung wurden die Grundstücke verlost. Mit dem Einverständnis der Siedler wurde die Parzelle 11/18 von der Verlosung ausgenommen. Siedler Heinrich Beckmann wollte gerne sein Sägewerk an der Nierbachstraße weiterbetreiben.

Am 16. März 1953 schreibt die Siedlungs- und Baugenossenschaft an die Stadtverwaltung Eversberg: Die Siedlungsgrundstücke sind nun in unseren Besitz übergegangen und von uns an die einzelnen Bewerber in Wehrstapel zur wirtschaftlichen Nutzung zugeteilt worden. Die Siedler wollen mit den Bauarbeiten und mit der Erfüllung ihrer Eigenleistungen notwendigen Arbeiten, Ausschachten, Anfuhr von Bruchsteinen und auch sonstigen Materialien beginnen. Wir bitten sie daher, baldigst die Aufschließung des Baugeländes vornehmen zu lassen, damit bei der Bauausführung keine Verzögerungen entstehen. Mit der Zuteilung von Landesmitteln rechnen wir im Laufe dieses Sommers. Für die vier noch freien Siedlergrundstücke haben sich noch Bewerber gemeldet. Die Firma Busch hat sich bereit erklärt, diese Grundstücke noch abzugeben. Wir bitten um Nachricht, ob die Stadtvertretung bereit ist, auch hierfür den Zuschuss von 0,50 DM pro qm zu bezahlen. Die Siedler verpflichten sich, sofern sie Landesmittel in entsprechender Höhe erhalten, die Einliegerwohnung für die Dauer von fünf Jahren an eine Flüchtlingsfamilie zu vermieten. Diese Verpflichtung wurde von allen Siedlern unterschrieben

Am 07. Oktober 1953 wurde das Gelände für den Bau der Siedlung in Wehrstapel mit dem Architekten Brochhausen besichtigt. Es wurde für zweckmäßig festgestellt, die drei bewilligten Stellen an der Rombergstraße zunächst zu bebauen. Es handelte sich um die Häuser Kievel, Mette und Eigemeier. Der Architekt wurde beauftragt, in der nächsten Woche einen Entwurf für die Siedlerhäuser vorzulegen.

Am 02. September 1953 tritt der Siedler Johannes Kerckhoff von seinem Bauvorhaben zurück und übergibt seinen Platz Herrn Emil Linke. Dieser übergab dann die Stelle an Franz Schmücker, der mittlerweile auch Mitglied der Siedlergemeinschaft wurde. Heinrich Gierse verzichtet auch auf sein Grundstück und übergibt es dem Siedlerfreund Johannes Hopfauf.
So beginnt im Frühjahr der Bau der drei Häuser an der Straße zum Romberg. Es waren die Häuser der Familien Theodor Kievel, Heinrich Mette und Karl Eigemeier. Das so genannte Petroleumdorf, weil es noch kein Licht gab. Der Bau der anderen Häuser zog sich bis zum Oktober 1958 hin.

Die Siedlung "Am Nierbach" war nun entstanden mit den Familien: Potthast, Beckmann, Becker, Nemeita, Schäfer, Kaiser, Tenta, Hallmann, Schmücker, Hennecke, Niggemann, Schmidt, Hopfauf, Eigemeier, Mette und Kievel.

Am 1. August 1973 feierte die Siedlergemeinschaft ihr erstes Fest und zwar auf dem oberen Wendeplatz und in Hallmanns Garage. Am 1.September 1974 wurde ein weiteres Fest gefeiert unter dem Namen Nierbachfest. Alle Bewohner der Nierbach- und Rombergstraße wurden mit ihren Nachbarn eingeladen. Das Fest wurde auf der oberen Straße, dem Wendeplatz gefeiert. Viele weitere Gemeinschaftsfeste folgten, z. B. auf der Pausenhalle der Schule und auf dem Grillplatz im Nierbachtal. Auch für die älteren Siedler wurden einige schöne Feiern durchgeführt, z. B. bei der Familie Kievel und der Familie Eigemeier.
Zum Schluss möchte ich sagen: " Die Siedlergemeinschaft ist eine gute Gemeinschaft. Wenn ich heute auf diese 50 Jahre der Gemeinschaft zurückblicke, so muss ich sagen, nur die Gemeinschaft hat uns stark gemacht. Wir konnten, trotz der zur Zeit finanziell schlechten Lage, ein Lebenswerk schaffen.

Aufgestellt am 09.02.1999 Werner Hennecke

Quellen:
Akten der Siedlungs- und Baugenossenschaft Meschede,?die uns freundlicherweise Siedlerfreund Alfred Nemeita besorgt hat.
eigene Aufzeichnungen
Gespräche mit Siedlerfreunden

Seine Aufzeichnungen können hier heruntergeladen werden:

Aufzeichnungen von Werner Hennecke über die Geschichte der Siedlergemeinschaft 1949 - 1999

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