MV "Energieausweis" und "Neue gesetzliche Regelungen im Heizungsbereich" am 05.3.

Herr Hans Blecha, Bezirkskaminkehrermeister und Energieberater informierte am 05.3.08 im Landgasthof Gigl zu den Themen "Energieausweis" und "Neue gesetzliche Regelungen im Heizungsbereich"

Der EnergIeausweis (Energiepass) kommt!

Eigentümer bestehender Wohngebäude müssen den Energieausweis bei einer Neuvermietung oder einem Hausverkauf ab 2008 vorlegen. Im Ausweis wird der Energieaufwand für ein Haus dargestellt und bewertet. Interessenten sollen dadurch verschiedene Immobilien untereinander vergleichen können. Zusätzlich soll der Eigentümer zu energiesparenden Investitionen motiviert werden. Aus diesem Grund werden durch den Energieberater dem Ausweis entsprechende Empfehlungen beigefügt. Auch eine Energieberatung zum sparsamen Energieverbrauch ist dabei. Es gibt zwei verschiedene Berechnungsarten, die bedarfsorientierte und die verbrauchsorientierte. Der Bedarfsausweis wird auf Grund des ingenieurtechnisch errechneten Normverbrauchs erstellt. Er gibt unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch an, welcher Energieaufwand angesichts des Bauzustands und der Ausstattung des Hauses zu erwarten ist. Außer dem Primärenergiebedarf wird auch der Endenergiebedarf mit einbezogen. Der Einsatz von regenerativen Energien wird positiv vermerkt. Eine Alternative zum Bedarfsausweis ist zur Zeit noch der Verbrauchsausweis. Er ist weniger aufwändig und kostengünstiger und wird mittels der Daten erhoben, die sich aus der Heizkosten- und sonstigen Energiekostenrechnung der letzten drei Kalender- oder Abrechnungsjahre durchschnittlich ergeben. Der ermittelte und witterungsbereinigte Verbrauch wird in den Ausweis eingetragen. Der Bedarfsausweis wird Pflicht, wenn der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und das Haus höchstens vier Wohneinheiten hat. Ist das nicht der Fall, gilt Wahlfreiheit. Übergangsfristen: Bis 30.06.2008 gibt es keine Ausweispflicht. Wer trotzdem einen Ausweis möchte, kann unabhängig vom Baujahr des Hauses noch bis zum 30.9.2008 frei wählen, ob er einen Verbrauchsausweis (kostengünstiger und einfacher) oder einen Bedarfsausweis (teurer und aussagekräftiger) haben möchte. Die Ausweise gelten 10 Jahre lang. Pflicht wird der Bedarfsausweis ab 1.7.2008 für Wohngebäude der Baujahre bis 1965 und ab 1.1.2009 für alle später errichteten Wohngebäude.

Anhand eines Beamer-Einsatzes stellte er eindrucksvoll zu erzielende Energieeinsparungen auf Grund verschiedener Dämmungs- und Sanierungsmaßnahmen an einem Hausbeispiel vor.

Im zweiten Teil berichtete er über die gesetzlichen Neuerungen im Heizungsbereich, insbesondere über die Feinstaubfilterproblematik bei Biomasse-Heizungen.

Der Referent: Hans Blecha
Copyright: Werner Arnold  

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