Flutmulde

Diese eMail erreichte uns am 29. März 2010, 10:11 Uhr

Sehr geehrter Herr Ockler,

ich schreibe Ihre Siedlergemeinschaft Frankfurt-Sossenheim III aus mehreren Gründen an:

Zum Einen konnte ich in verschiedenen Artikeln die Entwicklung der Flutmulde im Sossenheimer Unterfeld und die Bedenken der Anlieger verfolgen. Letztere waren offensichtlich derart gravierend, dass die Stadtentwässerung Frankfurt eine Grundwassermodellierung in Auftrag gab. Mit dem Ergebnis, dass die Grundwasserstände trotz umfassender Veränderungen stabil bleiben. Da ich lange Zeit in der Gewässermodellierung gearbeitet habe, frage ich mich an dieser Stelle natürlich, für welche Ereignisse die Modellierung durchgeführt wurde (Hochwasserfall - wenn ja, welcher - oder "normaler" Wasserstand), welche Anfangs- und Randbedingungen verwendet wurden und ob Sie als Betroffene Einsicht in die Modellierung und das abschließende Manifest hatten und diese prüfen konnten.

Zum Anderen schreibe ich Sie an, weil der Stadtteil Sossenheim zwischen Nidda und Sulzbach "eingeschlossen" ist und mehrere Straßenzüge im ausgewießenen Überschwemmungsgebiet HQ 100 liegen. Wissen die betroffenen Anwohner davon und wenn ja, wie bereiten sie sich auf die nicht auszuschließenden Hochwasser vor? Gucken sie dem einfließenden Hochwasser zu oder möchten sie etwas dagegen unternehmen? Falls ja, stehen wir gerne an Ihrer Seite.

Die Broschüren lasse ich Ihnen in den nächsten Tagen selbstverständlich kostenfrei zukommen. Bei Rückfragen erreichen Sie mich gerne auch unter 0176 / 93 12 27 43.

Mit freundlichen Grüßen

Verena A. Michalski


P.S.: Ihre Adresse habe ich von der Homepage des Verbandes Wohneigentum Hessen e.V..


wazzergard - Ingenieurbüro für Hochwasserschutz

Am Eichenhain 57, 13465 Berlin

Tel.: 030 / 22 68 16 58
Fax: 030 / 24 32 72 95

USt-IdNr.: DE 26 75 01 951


Bild von Lothar Ockler
Das Foto wurde am 03. Januar 2003 von der Holzbrücke aus aufgenommen. Nach dem Willen des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main und des RP Darmstadt soll der Hochwasserschutzdamm mit Uferweg abgetragen werden, damit das Niddahochwasser in die geplante Flutmulde kann. Das Foto zeigt deutlich, dass dies auch jetzt schon der Fall ist. Die jetzt vorhandene Flutmulde, links im Bild, soll mit dem Erdreich rechts im Bild zugeschüttet werden, damit eine neue Flutmulde entsteht. Die Grundstücksgesellschaft Westhafen GmbH will dafür ca. 420.000 € unnötig verbuddeln.   © Lothar OCKLER



Am 6. August 2007, an:
Oberbürgermeisterin, Frau Petra Roth,
Herrn Stadtrat Franz Zimmermann,
Die Fraktionen von CDU, SPD, FDP, Grüne, BFF und FAG,
Ortsbeirat 6, 7 ,8 und 9,
Hessischer Umweltminister, Herrn Wilhelm Dietzel

Planfeststellungsverfahren „Naturnaher Ausbau des Dottenfeldgrabens bzw. Laufgrabens mit Flutmulde an der Nidda“ in Frankfurt am Main/Sossenheim

Planfeststellungsbescheid vom 11. Juni 2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen bekannt ist, hat sich der Kreisverband Frankfurt im Verband Wohneigentum Hessen e.V. mit großem Engagement im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens beteiligt und gemeinsam mit vielen Anliegern eine Vielzahl von Einwendungen gegen die Maßnahme vorgebracht. Leider wurden diese Einwendungen im Planfeststellungsbescheid weitgehend zurückgewiesen. Wir bedauern dies sehr.

Der Verband und die einzelnen Familien die Einwendungen erhoben haben, mussten, nicht zuletzt aus finanziellen Gründen, ihr Engagement gegen dieses Vorhaben einstellen. Eine Klage gegen den Planfeststellungsbescheid wurde daher nicht erhoben.

Dies ändert nichts an unserer Auffassung gegen dieses überflüssige und für das Grundeigentum der Anlieger gefährliche Vorhaben. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass die mit geschlossenen Deichsystemen ausgebaute Nidda die Voraussetzung dafür ist, dass unser Grundeigentum auch in Zukunft ungefährdet ist.

Das Planfeststellungsverfahren und der Planfeststellungsbescheid haben unser Vertrauen in die Maßnahme nicht gewinnen können. Zu tiefer Enttäuschung und Verbitterung hat insbesondere der Umstand geführt, dass den Einwendern und dem Verband im Rahmen des Verfahrens von der zuständigen Behörde im Erörterungstermin wichtige Zusagen gemacht und Festlegungen getroffen wurden, die später nicht eingehalten worden sind. Wenn dann im Planfeststellungsbescheid unter 1.22.5 dazu nur noch ausgeführt wird, es habe sich dabei um keinen „formellen Verstoß“ gehandelt, die Behörde also machen konnte, was sie wollte, ist dies für uns nicht mehr nachvollziehbar. Wir Bürger haben auf die Zusagen der Behörden vertraut.

Die Einwender und der Verband haben sich seit Jahren intensiv mit der von der Stadt Frankfurt am Main geplanten kompletten Umgestaltung des bewährten Hochwasserschutzsystems und damit verbunden, den niedrigen Grundwasserpegeln beschäftigt. Wir sind dabei zu der Auffassung gelangt, dass es unzulässig ist, die Umgestaltung der Nidda auf Grund einer Vielzahl von Planfeststellungsverfahren durchzuführen.

Der vorhandene Niddaausbau beruhte auf einer sinnvollen und durchdachten einheitlichen Planung. Was jetzt beabsichtigt ist, erinnert mehr an Stückwerk und wird bei Umsetzung dazu führen, dass alte Gefahren künftig wieder neu auftreten werden.

Auf diesem Hintergrund bitten wir Sie den Bau der Flutmulde solange nicht in Angriff zu nehmen, bis insgesamt durch den Abschluss aller laufenden Planfeststellungsverfahren zur Umgestaltung der Nidda bzw. den dagegen gerichteten Verwaltungsstreitverfahren feststeht, welche Planungen denn überhaupt umgesetzt werden können.

Jedenfalls bitten wir Sie mit dem Bau der Flutmulde solange zu warten, bis das Verwaltungsstreitverfahren, das als Musterverfahren mit dem Aktenzeichen Verwaltungsgericht Frankfurt am Main III E 5651/06 (2) anhängig ist, rechtskräftig zum Abschluss gebracht worden ist.

Gerne erwarten wir Ihre schriftliche Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Lothar Ockler, stellv. Kreisverbandsvorsitzender


Pressemitteilung vom 15. Juli 2007

Flutmulde an der Nidda planfestgestellt

Das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt (RP Darmstadt) hat mit dem Planfeststellungsbescheid, vom 11. Juni 2007, den „Naturnahen Ausbau des Dottenfeldgrabens bzw. Laufgrabens mit Flutmulde an der Nidda in der Ausbauvariante 2“ planfestgestellt. Dabei ist das RP Darmstadt auf viele Einwendungen bei den Erörterungsterminen nicht eingegangen. Bei dem Gewässerausbau von 1926 bis 1932 wurde die Nidda vom Wehr Eschersheim bis zur Mündung reguliert um dringend benötigte Siedlungsflächen für Frankfurt zu gewinnen. Unter diesen Voraussetzungen entstanden in den Niddaauen zahlreiche Kleinsiedlungen die seinerzeit in einfacher Bauweise errichtet wurden. Die Keller sind daher nicht mit einer wasserdichten Wanne ausgestattet. Das RP Darmstadt geht aber von Wasserdichten Kellern aus, ohne die Betroffenen zu befragen. Auch die Bestandsaufnahme des Staatlichen Umweltamtes Hanau, das für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) in Hessen zuständig ist, wird ignoriert. In dieser Bestandsaufnahme wird festgestellt, dass wegen des bestehenden Hochwasserschutzes von Eschersheim bis zur Mündung nicht viel renaturiert werden könne. Der Gewässerausbau wird als erheblich veränderter Wasserkörper ausgewiesen und unterliegt somit nicht den strengen Forderungen der EU-WRRL. Der Umbau des Höchster Wehres wird ebenfalls nicht in die Planung mit einbezogen. Das Gutachten zum Verhalten des Grundwasserspiegels sagt, der Niddadamm ist durchlässig und somit der Grundwasserstand und der Niddawasserspiegel nahezu identisch. Trotzdem solle das Wehr Höchst für die Flutmulde keine Rolle spielen! Der Verband Wohneigentum kann durch eigene Messungen glaubhaft belegen, dass der Grundwasserstand durch das bewegliche Wehr Höchst erheblich verändert wird. So entsteht bei drohendem Hochwasser der Nidda und gezogenem Wehr Höchst ein zusätzlicher Retentionsraum, der die Siedlungen und Unterlieger schützt. Mit dem geplanten feststehenden Streichwehr gibt es diesen Retentionsraum nicht mehr. Der Einfluss des Sulzbaches wird ebenfalls ausgeklammert. Dabei ist in Vergessenheit geraten, dass der Sulzbach 1981 und 1984 in Sossenheim schwere Schäden angerichtet hat und der Grundwasserstand im Sossenheimer Unterfeld so hoch war, um in verschiedene Keller einzudringen. Das Stadtentwässerungsamt sagte seinerzeit den Bau eines Rückhaltebeckens in den Sulzbacher Seewiesen zu. Mit dem Bau sollte 1983 oder 1984 begonnen werden. Stattdessen wurde der Sulzbach im oberen Sulzbachtal, von der A 66 bis zum Ortsrand Sossenheim, renaturiert mit der Folge, dass die Hochwasserlinie in Sossenheim ausgeweitet werden musste. Erst am 9. und 10. Juni 2007 haben dies die Sossenheimer bei einem Starkregen und voll gelaufenen Kellern zu spüren bekommen. Weiter ignoriert das RP Darmstadt die Sorgen der Einwenderinnen und Einwender zum Öffnen des Niddadammes. Dabei ist unter Erfassung und Bewertung der Schutzgüter in der Umweltverträglichkeitsstudie vom September 2002 zu lesen „Der vorhandene Niddadamm übernimmt ausschließlich Schutzfunktion gegenüber Überschwemmungen durch Nidda-Hochwasser“. Bereits im April 1996 wurde ein Hydrologisch/Hydraulisches Gutachten für die Entwicklungsprojekte Westhafen, Osthafen und Theodor-Stern-Kai erstellt. Darin wurden die Rückstaueinflüsse des Mains an der Nidda berechnet. Danach steht fest, es kommt kein Mainwasser in die Nidda, sondern das Niddawasser staut sich 4 Kilometer flussaufwärts zurück. Aus diesen und vielen anderen Sachverhalten fordert der Verband Wohneigentum den Stopp der Planfeststellungsverfahren für die Flutmulde und den Rückbau der 6 beweglichen Niddawehre. Das Schutzgut Mensch muss, wie in der EU-WRRL gefordert, in eine Gesamtplanung der Niddarenaturierung einbezogen werden. Gegen den Planfeststellungsbescheid, vom 8. November 2006, „Naturnaher Umbau des Höchster Wehres“ wurde bereits Klage beim Verwaltungsgericht erhoben. Nun liegt es in der Hand der Stadtverordnetenversammlung, den Beschluss zum Bau des „Naturnahen Ausbaus des Dottenfeldgrabens bzw. Laufgrabens mit Flutmulde an der Nidda in der Ausbauvariante 2“ solange zurückzustellen, bis eine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Niddarenaturierung vorliegt. (L.O.)

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Bekanntmachung,

auf Seite 790, im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main, vom 03.07.2007, Nr. 27, 138 Jahrgang


Mit Bescheid vom 11.06.2007 wurden die Pläne für den naturnahen Ausbau des Dottenfeldgrabens bzw. Laufgrabens mit Flutmulde an der Nidda in Frankfurt am Main / Sossenheim festgestellt.

Dieser Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Plans mit Unterlagen liegt zwei Wochen lang, und zwar in der Zeit vom

Dienstag, den 10. Juli 2007 bis
Dienstag, den 24. Juli 2007

bei dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main im Technischen Rathaus in 60311 Frankfurt am Main, Braubachstraße 15, Erdgeschoss (Infothek)

während der Dienststunden

montags, dienstags, donnerstags und freitags in der Zeit
von 7:10 Uhr bis 15:40 Uhr
sowie mittwochs
von 7:10 Uhr bis 19:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht aus.

Je eine Ausfertigung des Bescheides wurde dem Antragsteller und den bekannten Betroffenen zugestellt.

Gegenüber den übrigen Betroffenen erfolgt die obige Auslegung, welche die Zustellung des Bescheides an diese ersetzt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 77 Hessisches Wassergesetz -HWG- in Verbindung mit § 74 (4) Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz –HVwVfG-).

Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt

Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main, Stadtplanungsamt

LO, 03. Juli 2007

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