Pressemitteilungen
28.03.2022 - Pressemitteilung des Senats
"Fair für Alle" - Finanzbehörde startet Informationskampagne zur neuen Hamburger Grundsteuer - Info-Tour mit Senator Dressel und Team in allen Bezirken
Zur Einführung der neuen Hamburgischen Grundsteuer startet die Finanzbehörde eine breit angelegte Informationskampagne. Zum Auftakt fand heute, 21. März, eine erste Informationsveranstaltung auf dem Gänsemarkt statt. Senator Andreas Dressel wird gemeinsam mit einem Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzbehörde in den kommenden Wochen mit einem Infomobil in allen sieben Hamburger Bezirken unterwegs sein, um die Hamburgerinnen und Hamburger über die neue Grundsteuer zu informieren und Fragen zu beantworten. Die Standorte sind jeweils an den örtlichen Wochenmärkten. Neben Plakaten und Flyern, die in den Hamburger Finanzämtern und Kundenzentren ausliegen werden sind außerdem noch weitere Kanäle Bestandteil der Infokampagne. So finden die Hamburgerinnen und Hamburger auf der Webseite www.grundsteuer-hamburg.de alle Informationen und Hintergründe kompakt und einfach erklärt, etwa über die neue Bewertung der Grundstücke und die nötigen Daten, die die Eigentümerinnen und Eigentümer dafür in diesem Jahr abgeben müssen.
Senator Dr. Andreas Dressel: "Wir gehen jetzt mit einer breit aufgestellten Infokampagne zur neuen Grundsteuer in den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Unser neues Hamburger Grundsteuer-Modell ist einfach, transparent und aufkommensneutral - es ist wie der Leitsatz unserer Kampagne: "Fair für Alle". Gleichwohl bringt eine solche Reform aber natürlich viele Neuerungen und Fragen mit sich, dies gilt zum Beispiel für die im Sommer startende Feststellung der Grundsteuerwerte, zu der alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer aufgerufen sind. Darüber informieren wir auf den vielen verschiedenen Kanälen, bieten Hilfestellungen und geben Antworten. Ich freue mich auf viele interessante Gespräche und den Austausch mit den Hamburgerinnen und Hamburgern in den nächsten Wochen!"
Termine der Info-Tour:
Auftaktveranstaltung Gänsemarkt: Mo, 21.03.2022, 11:30 bis 12:30
Volksdorf, Halenreie/ Kattjahren: Mi, 23.03.2022,8.00 bis 12.00
Uhlenhorst, Immenhof: Fr. 25.03.2022, 8.30 bis 12.00
Langenhorn, Langenhorner Markt: Di, 29.03.2022, 14.00 bis 18.00
Neustadt, Großneumarkt: Mi, 30.03.2022, 8.30 bis 12:00
Fuhlsbüttel, Ratsmühlendamm: Mi, 06.04.2022, 8.30 bis 12:00
Blankenese, Blankeneser Bahnhofstraße: Fr, 08.04.2022, 8.00 bis 12.00
Rahlstedt, Rahlstedter Bahnhofstraße: Mi, 20.04.2022, 8.00 bis 12.00
Groß Flottbek, Osdorfer Landstraße: Mi, 27.04.2022, 8.00 bis 12.00
Bergedorf, Chrysanderstraße: Fr, 29.04.2022, 8.00 bis 12.00
Wandsbek, Quarree: Mi, 04.05.2022, 8.00 bis 12.00
Eidelstedt, Alte Elbgaustraße: Mi, 11.05.2022, 8.30 bis 12.00
Harvestehude,Isemarkt / Isestraße: Fr, 13.05.2022, 8.30 bis 12.00
Harburg, Sand / Schloßmühlendamm: Mi, 18.05.2022, 8.00 bis 12.00
Niendorf, Tibarg: Do, 19.05.2022, 8.30 bis 12.00
Neugraben, Neugrabener Markt: Do, 02.06.2022, 8.00 bis 12.00
Hintergrund:
Im Zuge der bundesweit notwendig gewordenen Grundsteuerreform hat sich Hamburg für ein eigenes Modell entschieden, das der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt besser gerecht wird. Hamburg setzt dafür auf das sogenannte "Wohnlagemodell". Beim hamburgischen Wohnlagemodell wird die Grundsteuer B für Wohngebäude vorrangig anhand der Grundstücksgröße, der Gebäudefläche und der Wohnlage des Grundstücks ermittelt. Es wird bei der Wohnlage zwischen "normaler" und "guter" Wohnlage unterschieden. Grundlage hierfür ist das bekannte und beim Mietenspiegel-Verfahren bewährte Hamburger Wohnlagenverzeichnis.
Die neue Grundsteuer wird zwar erstmals 2025 erhoben, doch bereits in diesem Jahr müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer aktiv werden. Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohn- und Geschäftsgrundstücken eine so genannte Feststellungserklärung beim Finanzamt abgeben. Die erforderlichen Angaben sind jedoch überschaubar, da das Hamburgische Grundsteuergesetz eine vereinfachte grundsteuerliche Bemessungsgrundlage vorsieht. So sind neben der jeweiligen Steuernummer und Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Grundbuchblatt, Flurstück, Adresse), lediglich Angaben zu den Eigentümerinnen bzw. Eigentümern mit ihren jeweiligen Anteilen, zur Grundstücksgröße und zu den Wohn- und Nutzflächen der aufstehenden Gebäude zu machen. Schon jetzt stehen auf der Seite www.grundsteuer-hamburg.de detaillierte Anleitungen, wie die Erklärung ausgefüllt werden muss, bereit. Bis spätestens 31. Oktober dieses Jahres soll diese dann möglichst auf elektronischem Weg über das Online-Portal www.elster.de abgegeben werden.
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22.02.2021 - Pressemitteilung
Den Bau von Eigenheimen verbieten?
Deutschland diskutiert mal wieder ein Thema mit hoher Emotionalität und Entschiedenheit: Soll der Bau von Eigenheimen künftig verboten werden?
Hier verfallen wir erneut in eine typisch deutsche Denkstruktur: Ja oder Nein, Schwarz oder Weiß.
Grautöne gibt es nicht. Genau diese sind aber wichtig: Denn es ist doch entscheidend, an welcher
Stelle das Einfamilienhaus gebaut werden soll. Mehr Gelassenheit in der Diskussion tut not.
Niemand käme auf die Idee, mitten in der Innenstadt von Hamburg, Berlin oder München ein Ein-
familienhaus zu bauen. Also muss es doch darauf ankommen, wo das EFH stehen soll: Es muss zur
vorhandenen Siedlungsstruktur passen. Genauso wenig wie größere Wohnblöcke in ein Einfamili-
enhausgebiet passen, genauso wenig passen EFH’s in ein Gebiet mit 6-7 geschossigen Mehrfamili-
enhäusern. Es kommt also immer auf den Raum an, und der gestaltet sich in einer Großstadt an-
ders als auch dem Land, in der Innenstadt anders als am Stadtrand. Unsere Bebauungspläne müs-
sen daher sowohl den Wünschen der Menschen als auch den örtlichen Gegebenheiten Rechnung
tragen, und hier liegt eine entscheidende Aufgabe von Politik.
Eines dürfen wir aber nicht vergessen: Deutschland ist nach wie vor das Land in Europa mit der
geringsten Wohneigentumsquote. Und die Politik ist gut beraten, demjenigen, der sich aus wel-
chen Gründen auch immer Wohneigentum schaffen will, keine weiteren Steine in den Weg zu le-
gen. Unsere freiheitliche Grundordnung gilt auch hier, so Herlind Gundelach, Vorsitzende des
Verbands Wohneigentum in Hamburg