Aktuelle Pressemitteilung
Februar 2025
In die 3. Runde geht unser Online-Informationsangebot "Woche fürs Wohneigentum". Vom 17. bis 19. März 2025 informieren wir über Steuerfragen für Wohneigentümer sowie die rechtliche, bauliche und versicherungstechnische Absicherung gegen Elementarschäden. Außerdem werfen wir einen Blick auf Ideen für alternative Wohnformen im Eigentum. Die Veranstaltungen sind wie immer kostenlos und offen auch für Nicht-Mitglieder. Nach dem jeweiligen Vortrag ist Zeit für die Fragen der Teilnehmenden eingeplant.
Die Termine
Montag, 17.März, 18 Uhr
Steuerliche Fragen rund um das Wohneigentum
Referentin: Marianna Martin-Horn, Steuerberaterin, Martin & Horn GbR
Erfahren Sie praxisnah, wie die eigene steuerliche Situation optimiert werden kann. Erläutert werden Abzugsfähigkeiten im Zusammenhang mit privatem Eigentum sowie steuerliche Besonderheiten bei Einkünften aus Vermietung/Verpachtung. Wir klären, welche Kosten Sie steuerlich geltend machen können.
Anmeldung
Dienstag, 18. März, 18 Uhr
Geteilte Immobilie - was ist möglich?
(in Kooperation mit der Grünen Liga e.V)
Referent*innen:
Jurist Michael Dröge, stv. Landesvorsitzender Verband Wohneigentum NRW
Marcel Seehuber, SauRiassl-Syndikat
Rechtsanwältin Angelika Majchrzak-Rummel
Wir zeigen alternative Nutzungsmöglichkeiten für die eigene Immobilie und klären damit verbundene rechtliche Fragen. Es geht um Einliegerwohnungen, die genossenschaftliche Weiterentwicklung des Eigenheims und unterschiedliche Rechtsformen für kleine Wohnprojekte.
Anmeldung
Mittwoch, 19. März, 18 Uhr
Elementarschäden - wie kann ich mein Eigentum schützen?
Referent*innen:
Fatma Özkan, vzbv
Dirk Hillebrecht, VGH Versicherung
Starkregen und Unwetter machen vielen Hausbesitzer*innen Angst. Wie kann das Wohneigentum vor drohenden Elementarschäden geschützt werden? Wir informieren über bauliche, rechtliche und versicherungstechnische Aspekte.
Anmeldung
Bonn/Berlin, 23. Januar 2025 - Die neue Gefahrstoffverordnung stärkt den Schutz vor den Gesundheitsgefahren durch Asbest - einem Baustoff, der trotz Verbot seit 1993 noch in vielen älteren Gebäuden in Putzen, Fliesenklebern und Dämmstoffen steckt. Der Verband Wohneigentum begrüßt die neuen Regeln als praxisnahe Umsetzung im Sinne der selbstnutzenden Wohneigentümer und klärt auf über wichtige Details.
Strengere Regeln für Bauarbeiten an älteren Häusern
Neu: Informationspflicht für Hauseigentümer
Nach Auskunft der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sind die Informationen "in einem zumutbaren Aufwand" zu beschaffen: "D.h. sollten sie nicht nach Sichtung der vorhandenen Auftrags- oder Bauunterlagen vorliegen, muss der Veranlasser durchaus beim zuständigen Bauamt anfragen, aber nicht bei sämtlichen Voreigentümern oder jemals an dem Objekt arbeitenden Unternehmen."
Bei Immobilien, die vor 1993 oder nach 1996 gebaut wurden, reicht die Angabe des Baujahrs aus. Wenn ein Haus aber zwischen 1993 und 1996 gebaut wurde, verlangt der Gesetzgeber, dass Wohneigentümer den ausführenden Betrieben möglichst das genaue Datum des Baubeginns mitteilen.
Für Käufer von Immobilien sind in der GefStoffV keine besonderen Verpflichtungen benannt.
Verband Wohneigentum: "Keine zusätzlichen Lasten für Eigentümer!"
Peter Wegner, Präsident des Verbands Wohneigentum, begrüßt die neue Regelung als wichtigen Schritt zum Schutz von Handwerkern und Verbrauchern, betont jedoch: "Es ist richtig, dass die ursprünglich geplante Verpflichtung zur Asbest-Erkundung für Hauseigentümer gestrichen wurde. Diese hätte kleine Eigentümer unverhältnismäßig belastet und die dringend benötigte Sanierungswelle behindert."
Wegner mahnt, dass weitere Änderungen der Verordnung die Interessen von Wohneigentümer*innen nicht aus den Augen verlieren dürfen. "Die Verantwortung für die Asbest-Katastrophe liegt bei der Politik und der Industrie, nicht bei den Menschen, die in Bestandsimmobilien leben."
Vorsicht statt Nachlässigkeit
Trotz des Verzichts auf eine Erkundungspflicht sollten Eigentümer und Eigentümerinnen verantwortungsbewusst handeln. "Etwa ein Viertel aller vor 1993 gebauten Gebäude enthält Asbest," erklärt Friederike Hollmann, Bauberaterin im Verband Wohneigentum. Betroffen sind oft Produkte aus Faserzement, Heizungsrohre, Nachtspeicheröfen und Bodenbeläge.
"Bei Verdacht auf Asbest gilt: Finger weg!" so Hollmann weiter. "Fachbetriebe sollten hinzugezogen werden, die Proben entnehmen und im Labor untersuchen, bevor eine eventuelle Sanierung erfolgt. Die Entsorgung von Asbest ist teuer und darf nur von speziell zertifizierten Unternehmen (z.B. TÜV oder DEKRA) durchgeführt werden, da der Umgang mit dem Material hohe Sicherheitsanforderungen erfordert."
Finanzielle Unterstützung nutzen
Die Sanierung und Entsorgung asbesthaltiger Materialien ist aufwendig und kostenintensiv. Ein Lichtblick: Unter bestimmten Bedingungen können Eigentümer die Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn die Belastung durch einen Sachverständigen bestätigt wird.
Presse-Kontakt:
Verband Wohneigentum
Anna Florenske, Pressesprecherin
Oberer Lindweg 2 - 53129 Bonn
Telefon: 0228 6046820
E-Mail: presse@verband-wohneigentum.de