Auszug aus dem Bebauungsplan 5381/14 Fashion House 1

1.1 Die verkehrlich günstige Lage des Grundstücks zwischen der Straße "Am Hain", der Deikerstraße und der Danzigerstraße sowie die Nähe zur Messe und die unmittelbare Nachbarschaft zur verkehrsreichen Danziger Straße lassen es zweckmäßig erscheinen, von der bisher angestrebten Nutzung als Wohnbaufläche abzugehen und statt dessen ein Kerngebiet auszuweisen, in welchem die Ansetzung eines Konfektionszentrums (Modehaus - als Lager, Bürohaus und sonstiges Zubehör) vorgesehen ist. Mit Rücksicht auf die vorhandene eingeschossige Bebauung auf der Ostseite der Deikerstraße wird der gesamte Baukomplex soweit wie möglich von der Deikerstraße abgerückt und in der Höhenentwicklung nach Osten abgestaffelt. Es ist eine max. viergeschossige Bauweise unter Einhaltung einer GRZ von 0,5 und einer GFZ von 1,5 festgesetzt. Die unbebauten Flächen des Kerngebietes sollen als parkartige Grünanlage gestaltet werden und geben über in die südlich angrenzende öffentliche Grünfläche- Grünanlage-. Die Kraftfahrzeuge werden im Kellergeschoß, in einer unterirdischen Stellplatzanlage und zum Teil auf dem Gelände untergebracht.

1.2 Die Deikerstraße - sie ist als Gemeindeverbindungsstraße G 2 klassifiziert- erhält einen 2 m breiten Radweg. Der Kraftfahrzeugverkehr des Konfektionszentrums wird über eine Parallelstraße zur Danziger Straße, in die auch der Thewissenweg mündet, zum Kerngebiet geleitet. Um die Orientierung des Gesamtfahrverkehrs auf die Danziger Straße noch zu verdeutlichen, werden an den Straßenfronten "Am Hain" und Deikerstraße Zu- und Ausfahrtverbote festgesetzt. Damit eine spätere Verlängerung der Parallelstraße entlang der Ost- bzw. Nordostseite der Danziger Straße auch zur Erschließung des Baugebietes nördlich der Straße "Am Hain" möglich ist, wird die Anliegerstraße bis zu der Straßenüberführung in Höhe der Straße "Am Hain" durchgeführt.

1.3 Zur Sicherung der Stromversorgung ist innerhalb des Kerngebietes eine Transformatorenstation vorgesehen. Die Wasserversorgung und -entsorgung erfolgt über das städtische Netz. Eine vorhandene Gasmitteldruckleitung liegt im Grenzbereich zwischen Kerngebiet und öffentlicher Grünfläche.

1.4 Zur Abschirmung der Bebauung auf der Ostseite der Deikerstraße gegen den von der Danziger Straße ausgehenden Verkehrslärm wird im Bereich der ausgewiesenen Grünanlage ein Lärmschutzwall angelegt.

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.