Fragen zum Neubau Fashion House 2

Eine Wohnbebauung wurde wegen starker Emissionsbelastung der Danzigerstr. aus verständlichen Gründen im derzeitigen bestehenden Bebauungsplan verantwortungsvoll ausgeschlossen.

  • Welche neue Argumente und gesundheitlich relevante Erkenntnisse sprechen plötzlich heute aus Sicht der Stadt Düsseldorf für eine Wohnbebauung an diesem Standort insbesondere bei stark erhöhten Emissionen und Immissionen aus Straßen- und Flugverkehr gerade in diesem Gebiet?

  • Inwieweit wurde dazu die Forderung von über 800 Anwohner, die Neubauplanung Fashion House 2 nur in der bestehenden Bauhöhen zu realisieren, umgesetzt?

  • Welche Bestandshöhen (ohne Treppenhaus-Überhöhungen) haben die Gebäude im Bereich Fashion House 2 heute an der Danziger Straße und welche Höhen sollen mit Bezug auf einen definierten Referenzpunkt zukünftig realisiert werden?

  • Welche Bestandshöhe (ohne Treppenhaus-Überhöhungen) haben die Gebäude im Bereich Fashion House 2 heute an der Carl-Sonnenschein-Straße und welche Höhen sollen mit Bezug auf einen definierten Referenzpunkt zukünftig realisiert werden?

  • Wie groß ist die Höhendifferenz zwischen dem Straßenniveau der Danziger Straße und dem Straßenniveau der Carl-Sonnenschein-Straße?

  • Werden sich die angegebenen maximalen ca. Höhen von ca. 19 m an der Danziger Straße bzw. ca. 11 m an der Deikerstraße noch um die am 04.07.2018 beiläufig erwähnten Satteldächer bzw. Spitzdächer erhöhen?

  • Wie hoch wäre insgesamt eine geplante Lärmschutz-"Vorhanglösung" im Gegensatz zu einem Gebäude, bestehend aus Parkdeck + 1 Gewerbe-Etage + 5 Wohn-Etagen, an der Danziger Straße?

Laut Vortrag vom 04.07.2018 werden die Gebäudegrenzen vom Fashion House 2 verschoben.

  • Wie groß ist der heutige Gebäudeabstand im Bereich Fashion House 2 zur Danziger Straße und welcher Abstand ist für die Neubauplanung vorgesehen / geplant?

  • Wie groß ist der heutige Gebäudeabstand im Bereich Fashion House 2 zur Carl-Sonnenschein-Straß und welcher Abstand ist für die Neubauplanung vorgesehen / geplant?

  • Welcher Abstand hat die Gebäudegrenze zum Spielplatz / Bolzplatz an der Carl-Sonnenschein-Straße und in welchem Abstand wird die Neubebauung am Spielplatz / Bolzplatz an der Carl-Sonnenschein-Straße geplant?

In der Neubauplanung im Bereich Fashion House 2 war klar zu erkennen, dass der gesamte bestehende Baumbestand nicht mehr berücksichtigt werden soll.

  • Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt Düsseldorf / der Investor zu ergreifen um den Baumbestand und den Grüngürtel wie mehrfach zugestanden zu erhalten?

Die Begrenzung der Wohnungsanzahl auf max. 2 Wohnungen je Gebäude wird mit Rücksicht auf den vorhandenen Siedlungscharakter in den Wohngebieten nördlich der Carl-Sonnenschein-Straße und östlich der Deikerstraße im aktuellen und gültigen Bebauungsplan festgelegt.

  • Warum unterlässt die Stadt Düsseldorf für die Neubebauung auf dem Fashion House Gelände eine Begrenzung der max. Wohnungsanzahl ?

  • Warum wird heute keine Rücksicht mehr auf die Anwohner-Interessen, -Befürchtungen und -Ängste genommen, sondern primär Investorenwünschen als Gewinnmaximierung Vorrang gegeben?

Zur Beruhigung des Wohngebietes östlich Deikerstraße / nördlich Thewissenweg wurden uns im bestehenden Bebauungsplan flankierende Maßnahmen versprochen und das Abpollern der Wohnstraßen an den Messetagen in Aussicht gestellt.

  • Warum wurden die Abpollerung der Straßen an den Messetagen im Siedlungsbereich nicht umgesetzt?

  • Welche Maßnahmen werden zukünftig zur Beruhigung des o.g. Wohngebietes getroffen?

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