Kopie des Aufsatz auf der Internetseite der Stadt Mönchengladbach

12.12.2013


Dichtheitsprüfung neu geregelt

Das Thema Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen ist auch weiterhin für Hauseigentümer/-innen von Bedeutung. Das Land NRW hat jetzt zahlreiche offene Punkte geregelt. Hier gibt es weitere Informationen...

Im Oktober hat der Landtag NRW dem Entwurf der ?Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen - Selbstüberwachungsverordnung Abwasser ? SüwVO Abw? zugestimmt. Im Teil 2 der Verordnung werden zahlreiche Einzelheiten zur Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen wie zum Beispiel, Fristen, Prüfmethoden und Prüfbescheinigungen geregelt. Mit der Bekanntgabe im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW am 9. November ist die neue Verordnung in Kraft getreten.

Zu den wichtigsten gesetzlichen Änderungen gehören folgende Punkte:

  • Innerhalb von Wasserschutzgebieten (WSG) ist die Erstprüfung von bestehenden Abwasserleitungen, die vor 1965 (bei häuslichem Abwasser) beziehungsweise vor 1990 (bei industriellem oder gewerblichem Abwasser) errichtet worden sind, bis spätestens Ende 2015 durchzuführen.

  • Bei alle anderen bestehenden Abwasserleitungen innerhalb von Wasserschutzgebieten wird die Frist zur Prüfung bis Ende 2020 ausgedehnt.

  • Außerhalb von festgesetzten Wasserschutzgebieten sind bis Ende 2020 nur Abwasserleitungen zu prüfen, die industrielles oder gewerbliches Abwasser führen, wenn für dieses Abwasser bestimmte Anforderungen nach den Anhängen der Abwasser-Verordnung (AbwV) des Bundes festgelegt sind. Für private Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten, die nur häusliches Abwasser führen, gibt es keine gesetzlich vorgegebene Prüffrist.


Die wesentlichen Inhalte des 2. Teils der neuen Rechtsverordnung, Musterbescheinigungen, eine Liste aller Grundstücke in Wasserschutzgebieten sowie weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie im "Bürgerservice von A-Z unter dem Stichwort Dichtheitsprüfung (direkter Link auf die Seite).
zurück

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.