Die Geschichte des Verband Wohneigentum

(vormals: Deutscher Siedlerbund)

Die Geschichte des Verband Wohneigentum (vormals: Deutscher Siedlerbund) beginnt bereits Anfang des letzten Jahrhunderts. 1919 gründete sich die "Freie Arbeitsgemeinschaft für Kriegersiedlungen e.V. Sitz Dresden". Dieser Verein bezweckte, Kriegsteilnehmern, deren Hinterbliebenen usw. die Möglichkeit des Siedelns zu schaffen. Der Verein wurde dann 1923 umbenannt in "Allgemeiner Sächsischer Siedlerverband e.V. Sitz Dresden". Im Jahre 1933 erscheint erstmalig die Vereinsbezeichnung "Deutscher Siedlerbund e.V." In der Jahreshauptversammlung der "Freien Arbeitsgemeinschaft für Kriegersiedlungen e.V." wurde eine neue Satzung verabschiedet, in deren § l die Umbenennung in "Deutscher Siedlerbund e.V. Sitz Dresden" vorgenommen wurde. Dieser galt innerhalb des Reichsbundes als Auffangorganisation für die "Landesgruppe Sachsen der Kleinsiedler". Er wurde 1934 im "Reichsbund der Kleingärtner und Kleinsiedler Deutschlands" tätig. Die Satzung der "Landesgruppe Sachsen der Kleinsiedler" besagte in § 2, dass ausschließlich die Förderung der Siedlungsbestrebungen gemeinnütziger Art sowie der Zusammenschluss aller Kleinsiedler bezweckt werden sollte. Im Jahre 1934 wurde dann der 1933 gegründete "Reichsbund der Kleingärtner und Kleinsiedler Deutschland e.V. mit Sitz Berlin" vom Reichsheimstättenamt als einzige Organisation der Kleingärtner- und Kleinsiedlerbewegung anerkannt. Erst die Vorstellung am 08.11.1935 im zwischenzeitlich gegründeten Reichs- und Preußischen Arbeitsministerium - Ressort für Kleinsiedlungs- und Kleingartenwesen -führte zu dem großen Erfolg, dass der Reichs- und Preußische Arbeitsminister den Deutschen Siedlerbund e.V. als einzige Organisation der deutschen Kleinsiedler anerkannte und ihn mit der Betreuung und Wirtschaftsberatung der Kleinsiedler beauftragte.

Während der Wirren des 2. Weltkrieges konnte jedoch dieses Bestreben nicht verfolgt werden. Aber nach dem Krieg hat sich bestätigt, dass die Kleinsiedlung ihr Ziel nicht erreichen kann, wenn nicht die Siedler in einer Selbsthilfe- und Selbstverwaltungsorganisation zusammengeschlossen sind und durch sie beraten und betreut werden.

Anforderungen der Familienpolitik haben die Wohnungspolitik nach 1945 von Anfang an wesentlich mitbestimmt. Bereits 1952 hat der damalige wohnungswirtschaftliche Beirat einen Begriff der "familiengerechten Wohnung" definiert. Sicher hat es viele Jahre nach Gründung der Bundesrepublik hier und da Meinungsverschiedenheiten darüber gegeben, was Siedlungsarchitektur eigentlich bewirken sollte und wie geeignete siedlungspolitische Gesamtkonzepte gerade in Verdichtungsregionen aussehen sollten. Fragt man sich aber, in welcher Wohnform Forderungen der Familienpolitik am besten zu verwirklichen sind, ist die klare Antwort: im eigenen Heim mit Garten. An der Priorität des Eigenheims hat sich all die Jahre nichts geändert. Es ist am besten dazu geeignet, die individuellen Bedürfnisse der Familie zu erfüllen und ungestörte Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten.

In der heutigen Zeit rückt die private Altersvorsorge zunehmend ins Blickfeld. Welche Form der finanziellen Vorsorge die individuell Beste ist, muss jeder Mensch für sich selbst entscheiden. Einen "Königsweg" gibt es hier nicht. Aber es bleibt festzuhalten, dass das Wohneigentum bei der Zukunftssicherung zunehmend an Bedeutung gewinnt. Dieses Thema spricht inzwischen alle Altersgruppen an. Die eigenen vier Wände erweisen sich als optimale Anlageform und zugleich als wichtiger Vorsorgebaustein in Zeiten wachsender Zukunftssorgen. Schuldenfreies Wohneigentum schafft Freiräume und Sicherheit.

Immer mehr "Häuslebauer" und auch Eigenheimbesitzer schließen sich dem Verband Wohneigentum an. Zwischenzeitlich ist er ein bundesweit organisierter Verband mit derzeit ca. 360.000 Mitgliedern. Der Landesverband NRW ist mit fast 137.000 Mitgliedern die größte Untergliederung im gesamten Bundesgebiet. Die Bewältigung der umfangreichen Aufgaben ist aber nur durch die ehrenamtlich Tätigkeiten in den 63 Kreisverbänden und den darin organisierten ca. 1.700 Gemeinschaften möglich. In den Gemeinschaften wird jedoch die eigentliche Arbeit - nachbarschaftliches Miteinander und ein reges Gemeinschaftsleben - vollzogen. Die Mitglieder innerhalb der Gemeinschaften sind somit das Herz unseres Verbandes.

Der Verband Wohneigentum dient u.a. dem Gemeinwohl, informiert und berät fachlich in allen Fragen des Wohn- und Garteneigentums, nimmt die auf das Wohneigentum und den Garten bezogene Verbraucherberatung wahr, fördert ideell den Bau und Erwerb von Haus- und Wohneigentum, stellt wohnpolitische Grundsätze auf, vertritt siedlungspolitische Zielsetzungen gegenüber Behörden, Verwaltungen und Organisationen, unterstützt seine Organisationen und deren Mitglieder in sozialen, rechtlichen, gemeinnützigen und kulturellen Bereichen und fördert in jeder Form den Gedanken der Selbsthilfe.

Auch wenn der ursprüngliche Gedanke "Nachbarschaftshilfe" beim Bau eines Eigenheimes heute nicht mehr im Vordergrund steht, hat sich an dem Willen zum Gemeinschaftsleben nicht viel verändert. Das zeigt sich besonders durch die in fast allen Gemeinschaften jährlich stattfindenden Veranstaltungen wie Straßenfeste, Seniorennachmittage, Wanderungen, Weihnachtsfeiern usw. Hinzu kommen die Vorteile einer Mitgliedschaft im Verband Wohneigentum und hier speziell im Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V.

Die Mitglieder des Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. genießen folgende Vergünstigungen und Leistungen:

Im Mitgliedsbeitrag sind eine Grundstücks- und Gebäudehaftpflichtversicherung sowie eine Rechtsschutzversicherung für Haus- und Grundbesitz enthalten. Weiter erhalten die Mitglieder kostenfreie Erstberatung in Rechtsfragen und kostenfreie Grundberatungen in Steuer- und Baufragen rund um Haus und Garten. Für interessierte Mitglieder kann auf Kreisverbandsebene eine Gartenfachberatung angeboten werden. Die Mitglieder erhalten durch die für alle Familienmitglieder informative Verbandszeitschrift "Familienheim und Garten", die jedem Mitglied in der Regel monatlich durch die Gemeinschaft zugestellt wird, aktuelle Informationen. Daneben hat der Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. mit der Provinzial Versicherung Rahmenverträge abgeschlossen, durch die die Mitglieder Prämienvorteile der Gebäude-, Haftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherung erhalten. Weiter können Mitglieder des Verband Wohneigentum die von der ERGO Versicherung angebotenen Sterbegeld- und Unfallversicherungen sowie eine Pflegerenten-Risikoversicherung zu günstigen Konditionen abschließen. Mit dem Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau NRW e.V. besteht eine Kooperation hinsichtlich kostengünstiger Planung von Gartenanlagen. Oftmals gibt es bei Einzelhändlern vor Ort erhebliche Rabatte.

Bei Inanspruchnahme aller Vorteile - und in Verbindung mit dem niedrigen Beitragssatz - sparen die Mitglieder jährlich viel Geld.


Quelle: Verband Wohneigentum Landesverband Norddhein-Westfalen

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.