Bei Schäden durch zu hohe Stromspannung haftet der Netzbetreiber

Strom ist ein Produkt und kann als solches auch fehlerhaft sein: Entstehen bei zu hoher Spannung Schäden, haftet dafür künftig der Netzbetreiber und nicht der Kunde, so das BGH-Urteil vom 25. Februar 2014 (Az. VI ZR 144/13). Damit herrscht endlich Klarheit: "Wir begrüßen dieses Urteil ausdrücklich, denn es bedeutet, dass Netzbetreiber künftig bei Schäden an Elektrogeräten oder Computern, die durch Überspannung verursacht werden, haftbar gemacht werden können. Schwankungen im Netz kommen nach Stromausfällen leider immer wieder vor", sagt Thomas Hornemann, Geschäftsführer des Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e. V.

Wuppertaler beklagt defekte Geräte nach Stromausfall

Genau solch ein Überspannungsschaden ist im Falle des Klägers passiert. Nach einem Stromausfall in einem Wuppertaler Wohnviertel kam es beim anschließenden Hochfahren des Netzes zu einer kurzzeitigen Überspannung. Dies hatte zur Folge, dass im Haushalt des Klägers mehrere Elektrogeräte und die Heizung beschädigt wurden. Der Kläger pochte auf Schadenersatz und bekam jetzt Recht. Der BGH begründet sein Urteil mit dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), nach dem Hersteller - in diesem Fall die Netzbetreiber ? für fehlerhafte Produkte haften müssen. Auch Elektrizität wird in § 2 des Gesetzes ausdrücklich als Produkt definiert. Das jetzt gesprochene Urteil gilt allerdings nur für Geräte, die sich im privaten Gebrauch befinden. Bei Überspannungsschäden durch Blitzschlag greift das Urteil nicht.

Informationen zum Thema vom Verband Wohneigentum NRW e.V.

Rechtliche Tipps rund um das Thema Überspannungsschäden erhalten Interessenten kostenlos beim Verband Wohneigentum NRW e. V. ? E-Mail: info@verband-wohneigentum.info.

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