Steuerliche Abschreibung von Handwerkerleistungen

Um das Thema Schwarzarbeit einzudämmen, bietet der Bund Eigenheimbesitzern diverse finanzielle Anreize. So können beispielsweise bei Arbeiten am eigenen Haus Lohnkosten von Handwerksleistungen steuerlich abgesetzt werden. Von maximal 6.000 Euro Lohnkosten (definierter Höchstbetrag) können 20 Prozent, also 1.200 Euro, steuerlich geltend gemacht werden (EStG § 35 a).
Allerdings gibt es auch Einschränkungen: Wenn jemand für die Umbau- oder energetischen Sanierungsarbeiten bereits öffentliche Fördermittel - beispielsweise über die KFW - beantragt bzw. in Anspruch genommen hat, entfällt die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.