Kanalhaie schnappen nach Kundschaft

Warnung vor dreisten Geschäften an der Haustür

Dubiose Firmen versuchen aktuell an Haustüren und Telefon Eigentümer mit vermeintlichen Schnäppchenpreisen zur Kanalprüfung zu drängen. Sie täuschen Schäden vor, um mehr Aufträge zu bekommen. Betroffene sollten umgehend die Polizei alarmieren.
Die Frist zur Zustands- und Funktionsprüfung der Abwasserleitung, die private Hauseigentümer in Wasserschutzgebieten bis Ende 2020 beachten müssen, ruft "Kanalhaie" auf den Plan: Diese unseriösen Rohrsanierer scheren sich dabei nicht um den speziellen Geltungsbereich, sondern rufen wahllos an, klingeln an der Haustür oder versuchen mit Schnäppchenpreisen auf Wurfblättern arglose Hauseigentümer zu überzeugen, schnell noch von ihnen eine sogenannte Dichtheitsprüfung ihrer privaten Abwasserleitung durchführen zu lassen.

Vermeintlich günstiges Angebot

Die vorgeschriebene Prüfung könne mit Hilfe einer speziellen Kanal-TV-Untersuchung samt Bescheinigung zu günstigen 59 Euro durchgeführt werden - so lautet meist die drängende Empfehlung. Machen sich die vermeintlichen Fachfirmen dann mit Gerätschaften und Kamera an der Abwasseranlage des Hauses zu schaffen, überraschen sie die Eigentümer etwa mit der Nachricht, die Leitungen seien marode und dringend sanierungsbedürftig. Hauseigentümer sollten sich nicht überrumpeln lassen! Vor der Auftragserteilung sollten immer mehrere schriftliche Angebote eingeholt und ausreichend Zeit zur Entscheidung erbeten werden. Wenn Kanalhaie an der Haustür massiv zur Auftragserteilung drängen oder gar drohen, sollten Betroffene die Polizei über die Notrufnummer 110 rufen.

Prüffrist bis Ende 2020 für alle im Wasserschutzgebiet

Um Wertminderung des Hauses und Schäden für die Umwelt zu vermeiden, mussten zunächst Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten, die vor 1965 verlegt wurden, bis Ende 2015 von einem anerkannten Sachkundigen geprüft werden. Später installierte Leitungen unterliegen einer Prüffrist bis Ende 2020. Wird bei der Prüfung ein Schaden festgestellt, können sich je nach Schadensklasse Sanierungsfristen bis zu zehn Jahren ergeben. Hauseigentümer außerhalb von Wasserschutzgebieten sind nicht an die speziellen Prüffristen gebunden. Sie müssen jedoch für eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung ihrer Leitungen sorgen.

Anerkannte Firmen beauftragen

Den verlockenden Schnäppchenpreisen an Haustür und Telefon zum Trotz: In einem Angebotsvergleich sollten nur Betriebe mit der Überprüfung von Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten beauftragt werden, die dafür einen anerkannt sachkundigen Mitarbeiter stellen können. Welche Unternehmen das sind, kann in einer eigens dafür eingerichteten Liste unter www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/ nachgesehen werden. Soweit ein Unternehmen hier nicht aufgeführt ist, ist davon auszugehen, dass die zuständigen Stellen in der Kommune die vorgelegte Prüfung nicht anerkennen werden. Eine Nicht-Anerkennung hätte zur Folge, dass die Funktionsprüfung durch einen anerkannten Sachkundigen wiederholt und damit noch einmal bezahlt werden müsste.

Massivem Druck widerstehen

Dubiose Firmen versuchen bisweilen mit unklaren Äußerungen und sogar Täuschungen an einen Auftrag zu kommen und den geforderten Rechnungsbetrag möglichst schnell zu kassieren. Wer sich hierbei stark unter Druck gesetzt fühlt, sollte bei der Polizei eine Anzeige erstatten. Hierzu ist es ratsam, die Kontaktdaten der Kanalfirma zu kennen und den Sachverhalt in allen Einzelheiten - vom Auftreten der Firma über Auftragsvergabe, Druck oder Täuschung - schildern zu können. Auch die Benennung eines Zeugen oder Fotos von vorgenommenen Arbeiten können für die weitere Strafverfolgung dienlich sein.

Vorsicht bei schnellen Aufträgen

Manche Unternehmen haben neben einer Zustandsprüfung auch noch fragwürdige Folgedienstleistungen im Angebot. Oftmals täuschen sie gravierende Schäden vor, die nicht existieren, nur um sie gegen teures Geld scheinbar zu beseitigen. Hände weg von spontanen und übereilten Auftragsvergaben! Auf jeden Fall sollten Betroffene sich erst eine Auflistung oder Videoaufnahme mit den erkannten Schäden aushändigen lassen. Anstatt unüberlegt eine Sanierung zu beauftragen, sollten vorher mehrere Angebote bei unterschiedlichen Firmen eingeholt und in Leistung und Preis genau miteinander verglichen werden. Unseriöse Betriebe drängen auf schnelle Auftragserteilung und Sanierung. Jeder seriöse Betrieb wird es okay finden, wenn Kunden mehrere Angebote einholen und deren Qualität sowie Preise miteinander vergleichen wollen, um in Ruhe ihre Wahl zu treffen.

Auftrag und Vertrag widerrufen

Eigentümer, die mit ungutem Gefühl eine Unterschrift unter einen Prüf- oder Sanierungsauftrag gesetzt haben, können Schlimmeres oft verhindern, wenn sie den Vertrag binnen 14 Tagen (ab Tag des Vertragsschlusses) schriftlich widerrufen - am besten per Einschreiben mit Rückschein. Wurde den Betroffenen keine gesonderte Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt, bleiben ihnen noch 12 Monate und 14 Tage Zeit für einen Widerruf.

Hilfestellung durch die Verbraucherzentrale NRW

Wer sich zum Thema Zustands- und Funktionsprüfung unsicher ist oder Probleme mit einem Kanalhai hat, erhält individuell und kostenlos Rat beim "Projekt Haus- und Grundstücksentwässerung" der Verbraucherzentrale NRW am Verbrauchertelefon Abwasser (0211/3809 300, montags und mittwochs von 9 bis 13 Uhr, dienstags und donnerstags von 13 bis 17 Uhr) oder per E-Mail unter abwasser@verbraucherzentrale.nrw. Ein Video erklärt unter www.verbraucherzentrale.nrw/kanalhaie das Vorgehen von Kanalhaien. Rechtlichen Rat und Hilfe zum Widerrufsrecht gibt es auch in der nächstgelegenen Verbraucherberatungsstelle.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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