Weihnachtsbeleuchtung: Mal besinnlich schön, mal Ärgernis

Beleuchtung und Dekoration gehören zum vorweihnachtlichen Brauchtum dazu. Ein Nachbarstreit droht, wenn blinkende und grelle Lichterketten den Nachthimmel taghell erleuchten und die Nachtruhe stören. Was ist erlaubt und wie können sich gestörte Nachbarn wehren?

Beleuchtung ist Brauchtum

Lichterketten, blinkende Sterne und Schwibbögen sorgen in der Weihnachtszeit für besinnliche Stimmung. Doch so mancher fühlt sich durch umfangreiche Lichterdekoration gestört und fragt sich: Was ist erlaubt?
Generell ist das Anbringen von Weihnachtsbeleuchtung ein anerkannter Brauch und darf nicht verboten werden. Hinzu kommt, dass die Dekoration nur für wenige Wochen in Betrieb ist. Dennoch darf der Lichtschmuck nicht störend sein, etwa weil er direkt in die Fenster des Nachbarn strahlt.

Im Streitfall das Gespräch suchen

Experten gehen von einer deutlichen Beeinträchtigung aus, wenn beispielsweise Wände eines Hauses dauerhaft und direkt beleuchtet oder angestrahlt werden. Während der Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr sollten Lichterdekorationen generell abgeschaltet sein. Auch wenn der Gesetzgeber das Schmücken von Häusern und Gärten ausdrücklich gestattet, führt die Weihnachtsbeleuchtung regelmäßig zu Streit unter Nachbarn. § 906 des BGB besagt, dass Weihnachtsbeleuchtung eine sogenannte "unwägbare Immission" sei und nicht wesentlich heller als die sonstige Beleuchtung vor Ort sein darf. Doch das Helligkeitsempfinden ist subjektiv. Manch einer fühlt sich schon von einem regelmäßigen Blinken gestört. Bei anderen hingegen kommt besinnliche Stimmung auf, wenn es richtig bunt wird und leuchtet und vielleicht noch Musik dazu spielt. Fühlt sich ein Eigentümer massiv gestört, kann er einen Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB geltend machen.
Der Verband Wohneigentum NRW e.V. rät dazu, erst das direkte Gespräch zu suchen und nicht gleich mit der anwaltlichen Keule zu drohen. Viele Städte- und Gemeindesatzungen geben Auskunft, welche Helligkeit und Lautstärke erlaubt ist. Übrigens dürfen Mieter ohne Zustimmung des Eigentümers Weihnachtsbeleuchtung anbringen.

Stromfresser Weihnachtsbeleuchtung

Rund 17 Milliarden Lämpchen leuchten jedes Jahr zur Weihnachtszeit in deutschen Haushalten. Rund 660 Millionen Kilowattstunden benötigt die jährliche Dekoration laut Schätzungen. Das ist so viel wie der Jahresverbrauch aller Haushalte in einer Großstadt wie Duisburg. Dabei entstehen Kosten von etwa 190 Millionen Euro sowie 390.000 Tonnen CO2. Bereits mit einfachen Tipps lassen sich Stromverbrauch, Kosten und CO2-Emissionen deutlich senken.

Alte Lichterketten austauschen

Bei Lichterketten mit Glühlampen lohnt sich immer ein Tausch. Mit LED-Lichterketten lässt sich der Stromverbrauch um bis zu 95 Prozent reduzieren. Eine herkömmliche Lichterkette mit 100 Lampen verbraucht bei täglich acht Stunden Betrieb in der Weihnachtszeit 32 Kilowattstunden. Daraus ergeben sich Stromkosten von fast 10 Euro. Eine vergleichbare LED-Lichterkette benötigt bei gleicher Betriebszeit nur rund 2 Kilowattstunden (0,56 Euro) und hat eine deutlich längere Lebensdauer.

Zeitschaltuhren schonen Geldbeutel und Klima

Eine 24-Stunden-Dauerbeleuchtung mit einer Glühlämpchen-Lichterkette schlägt in der Weihnachtszeit mit mehr als 56 Kilogramm CO2 und damit fast 30 Euro zu Buche. Um Klima und Geldbeutel zu schonen, sollten die Lichter daher nur bei Dunkelheit brennen. Mit abschaltbaren Steckerleisten und Zeitschaltuhren kann zudem das ständige Ein- und Ausschalten vermieden werden.

Solar oder Akkus statt Batterien

Batteriebetriebene Lichterketten sind schlecht für die Umwelt. Statt Batterien sind Akkus empfehlenswert. Umweltfreundlicher sind solarbetriebene Lichterketten für die Außenbeleuchtung. Diese laden sich tagsüber auf und beleuchten abends Haus oder Garten bis zu acht Stunden lang.

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