Versicherungsschutz für Solaranlagen

Rundschreiben des Verband Wohneigentum Rheinland vom 08.06.2010

Stiftung Warentest informiert in der Juni-Ausgabe von "test" darüber, dass der Verlust oder die Beschädigung von Solaranlagen in der Regel nicht über die Gebäudeversicherung abgedeckt ist.

Um im Schadenfall keine böse Überraschung zu erleben, sollte

a) der durch die Installation der Solaranlage gestiegene Wert in der Gebäudeversicherung Berücksichtigung finden (sonst droht Unterversicherung)

und/oder

b) eine spezielle Fotovoltaikversicherung abgeschlossen werden.

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