Pflanzengift: Bürgersteige sind tabu GESETZ: Der Einsatz der Präparate ist reglementiert.

Artikel in der Westdeutschen Zeitung vom 24. Juni 2010


Düsseldorf. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist auf Bürgersteigen, Gehwegen, im Hof und in Zufahrten verboten. Die Präparate dürfen laut Pflanzenschutzgesetz nur im Garten oder auf landwirtschaftlich genutzten Flächen verwendet werden. Darauf weist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hin.
Chemikalien können ins Grundwasser gelangen
Der Grund dafür ist, dass Pflanzenschutzmittel von gepflasterten oder versiegelten Flächen abgewaschen und in Oberflächengewässer oder ins Grundwasser gelangen könnten. Verstöße können mit einer Geldbuße geahndet werden. Das Verbot gelte auch für Chemikalien zum Vernichten von Unkraut.

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