Neue Informationen der Stadt Mönchengladbach zur Kanaldichtheitsprüfung

Am 17. Oktober 2013 hat der nordrhein-westfälische Landtag eine Verordnung der Landesregierung verabschiedet, mit der die Anforderungen an die Zustands- und Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden. Die bundesgesetzliche Vorgabe, dass Kanäle funktionsfähig und dicht sein müssen, gilt für alle und somit auch in NRW und in Mönchengladbach.Auf der Seite "Bürgerservice von A bis Z" der Stadt Mönchengladbach stehen sehr wichtige Hinweise zur Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß "§61a des Landes-Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfahlen".

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.