Wohngebäudeversicherung: Kündigung durch Versicherer vermeiden

Vielen Hausbesitzern flattern derzeit Schreiben ihrer Wohngebäudeversicherung ins Haus, in denen ihnen das Weiterführen der Verträge nur mit erheblichen Preiserhöhungen angeboten wird.

Wer etwa beim Versicherer Ergo seine Unterschrift unter die im Schnitt 14 Prozent teureren Verträge verweigert, dem droht gar die Kündigung. Eine Kündigung durch den Versicherer sollten Sie auf jeden Fall vermeiden, denn Kunden, denen gekündigt worden ist, gelten bei Versicherern als große Risiken. Sie bekommen deshalb dann nur schwer wieder Verträge mit einem guten Preis- und Leistungsverhältnis. Im schlimmsten Fall gibt es gar keinen Schutz oder man muss ihn mit hohen Selbstbehalten teuer erkaufen. Wer es angesichts der drohenden Kündigung nicht mehr schafft, nach einem günstigeren Anbieter Ausschau zu halten und zu wechseln, sollte deshalb erst das unterbreitete Angebot annehmen und sich dann aus dieser abgesicherten Position heraus nach einem günstigeren Versicherer umsehen.

Wohngebäudeversicherung ist quasi ein Muss


Die Wohngebäudeversicherung schützt Hausbesitzer vor Risiken, die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden ergeben. Versichert ist das Wohngebäude selbst – nicht dessen Inhalt. Im Schadensfall zahlt der Versicherer für alle Maßnahmen, um die Immobilie wieder instandzusetzen oder im schlimmsten Fall komplett wieder aufzubauen. Die Wohngebäudeversicherung ist für jeden Hausbesitzer daher fast ein Muss. Geldinstitute verlangen deren Abschluss zwingend, wenn sie ein Hypothekendarlehen zur Hausfinanzierung vergeben. Und wer seinen Wohngebäudeversicherer wechseln will, muss dafür die Zustimmung der Bank oder Sparkasse einholen, wenn diese zur Absicherung des Darlehens im Grundbuch eingetragen ist und dies dem Versicherer mitgeteilt hat.

Ausstiegsklauseln

Sowohl Versicherer als auch Kunden dürfen eine Wohngebäudeversicherung ordentlich kündigen, und zwar innerhalb einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres. Nach Schadensfällen ist auch eine außerordentliche Kündigung innerhalb von einem Monat möglich.

Kündigung nur mit neuer Vertragsoption


Weil Wohngebäudeversicherungen vor dem existenz-bedrohenden Totalverlust der eigenen vier Wände schützen, sollte die Kündigung eines bestehenden Vertrages nur erfolgen, wenn bereits ein neuer, kostengünstigerer Versicherer gefunden und der Abschluss dort unterschriftsreif vorbereitet ist. Außerdem muss das Geldinstitut, das im Grundbuch eingetragen ist, der Kündigung zustimmen. Dies wird es nur tun, wenn ein anderer Versicherer bereits signalisiert hat, dass er den Schutz übernehmen wird.

Kündigung durch Versicherer


Kündigt der Versicherer dem Kunden, hat solch ein Rausschmiss nachhaltige Folgen. Denn ganz gleich, aus welchen Gründen Verträge nicht mehr fortgeführt werden: Gekündigte Kunden haben es schwer, bei einem anderen Anbieter einen attraktiven Vertrag zu bekommen. Denn der neue Versicherer fragt nach, ob und wo bislang Versicherungsschutz gewährt wurde. Eine Kündigung durch den Versicherer interpretiert der neue Anbieter meist als Ausschluss wegen zu hoher Schadensrisiken. Deshalb empfiehlt es sich immer, dass Kunden selbst kündigen – nachdem sie Angebote von anderen Versicherern eingeholt und diese verglichen haben.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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