Diese Bedingungen gelten für die Ausleihe

Kosten

1. Die Ausleihe ist für Mitglieder der Siedlergemeinschaft und deren im Haushalt lebenden Angehörige kostenlos. Nichtmitglieder bezahlen pro Ausleihe 5,- €. Über die Ausleihe an Nichtmitglieder kann nur ein Vorstandsmitglied entscheiden.

Ersatz bei Verlust oder Beschädigung

2. Der gebrauchsfähige Zustand und die genaue Anzahl der Gegenstände ist durch den Entleiher zu prüfen und ggf. zu reklamieren. Bei Rückgabe sollten eventuelle Fehlbestände oder Beschädigungen angegeben werden. Aufgetretene Schäden sollten auf jeden Fall mitgeteilt werden, um Folgeschäden bei späteren Entleihern zu vermeiden. Bei erheblicher Beschädigung oder Verlust während der Ausleihe ist entweder materiell (in identischer Ausführung) oder finanziell Ersatz zu leisten. Dabei gelten folgende Richtwerte:

  • pro flacher Teller, tiefer Teller, Suppentasse / Untertasse, Kompottschälchen 1,25 €

  • pro Dessertteller , Kaffeetasse / Untertasse, Sektglas, Schnapspinnchen 0,75 €

  • pro Messer, Gabel, Suppenlöffel, Teelöffel, Kuchengabel, Tortenheber 0,50 €

Fehlende Besteckteile sollten nicht mit andersartigen Teilen aufgefüllt werden, da sonst der Überblick verloren geht.
Bei Beschädigungen oder Verlust (ganz oder teilweise) der Bierzeltgarnituren / Patyzelte / Stehtische entscheiden die Umstände des Einzelfalles über die Höhe der Erstattung.

Bestellung der Leihgegenstände

3. Die gewünschten Gegenstände sollten frühzeitig beim Vorsitzenden bestellt werden. Es gilt die Reihenfolge der Bestellungen. Bei der Vormerkung haben Mitglieder der Gemeinschaft Vorrang vor Nichtmitgliedern.

Pünktliche und direkte Rückgabe

4. Die geliehenen Gegenstände sollen pünktlich - wie bei der Ausleihe vereinbart - zurückgegeben werden, damit andere Mitglieder oder auch Veranstaltungen der Siedlergemeinschaft selbst nicht benachteiligt werden. Die direkte Weitergabe auch einzelner Teile an nachfolgende Entleiher muss zuvor mit dem Vorsitzenden abgesprochen sein.

Zustand des Leihgutes bei Rückgabe

5. Geschirr und Besteck müssen ordentlich gespült, die Partyzelte ordnungsgemäß zusammengelegt und verpackt zurückgegeben werden.

Haftungsbegrenzung

6. Die Siedlergemeinschaft haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung des geliehenen Gegenstands durch den Entleiher entstehen.

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