Westicker Siedlerbote - aktuelle Mitteilungen

Rundbrief 1-2014.pdf (399.7 KB, PDF-Datei)

Informationen und Anmeldung zur Radtour

Rundbrief 2-2014.pdf (426.7 KB, PDF-Datei)

Information und Anmeldung zum Busausflug

Rundbrief_1_2015.pdf (394.6 KB, PDF-Datei)

Beitragsänderung, Beitragszahlung

Rundbrief_2_2015.pdf (117.2 KB, PDF-Datei)

Ankündigung Trödelmarkt

Rundbrief_3_2015.pdf (129.8 KB, PDF-Datei)

Bekanntgabe weiterer Termine

Rundbrief_4_2015.pdf (149.3 KB, PDF-Datei)

Information zur Radtour

Rundbrief_5_2015.pdf (119.4 KB, PDF-Datei)

Vortrag zum Einbruchsschutz

Aktuelle Informationen durch den Kreisverband Unna (02/2014):

Betreuungsrecht, wenn die Betreuung versagt

Ein gesetzlich bestellter Betreuer wird vom Betreuungsgericht oder Amtsgericht kontrolliert.
Dies ist bei einem Vorsorgebevollmächtigen nur der Fall, wenn die Angehörigen merken, dass etwas schiefläuft. Ansonsten gibt es keine Kontrolle. Dies ist in der Regel auch nicht gewünscht, da man in einer Vorsorgevollmacht zum Ausdruck bringt, dass man dem Bevollmächtigten vertraut.
Doppelte Kontrolle: Wer misstrauisch ist, kann eine zweite Person bevoll­mächtigen, die Arbeit des Vorsorgebevollmächtigen zu überwachen. Man kann auch in einer Betreuungsverfügung anordnen, dass ein Betreuer bestellt wird, dessen Aufgabe nur die Überwachung des Bevollmächtigten: ist. Dieser Betreuer wird durch das Betreuungsgericht überwacht. Wer verstärkten Schutz will, bestellt zwei Personen mit gemeinsamer Vollmacht. Hat der Bevollmächtigte die Vollmacht missbraucht, sind zwar die getätigten Geschäfte im Prinzip wirksam. Der Bevollmächtigte kann aber zum Schadensersatz verpflichtet sein.
Auskunftspflicht: Der Bevollmächtigte muss seinem Auftraggeber jederzeit Auskunft über sein Handeln geben und auch im Nachhinein Rechenschaft ablegen können. Im Todesfall gehen die Rechte des Vollmachtgebers auf seine Erben über. Als Bevollmächtigter sollte man daher schon zu Beginn der Tätigkeit eine Bestandsaufnahme machen und über alle wichtigen Entscheidungen Buch führen.

Quelle: LBS -Das Haus- Ausgabe E1504-12/13 Winfried Kössinger, Vorsitzender des Bayerischen No­tarvereins,

Steuerrecht
Handwerkerrechnungen in der Steuererklärung

Handwerker-Rechnungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisie­rungsmaßnahmen mindern die Steuerschuld um 20 Prozent des gezahlten Ar­beitslohns, maximal um 1200 Euro im Jahr, Für Handwerkerleistungen an Neubauten gilt diese Steuervergünstigung jedoch nicht. Auch nicht für den Bau eines Wintergartens urteilte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Az. 4 K 1933/12.

Quelle: LBS -Das Haus- Ausgabe E1504-12/13

Vorteilsliste für Mitglieder im Kreisverband Unna bzw.Hamm
Folgende Änderungen sind eingetreten:
Der Hage-Baumarkt in Ahlen, die Praktiker-Baumärkte, der Baustoffhändler Herbrügger und die Glaserei Biermann & Heuer in Werl-Büderich sind. nicht mehr Kooperationspartner des Kreisverbandes und gewähren somit den Mitglied keine Rabatte mehr,
Weiterhin gilt, vor dem Einkauf unter Vorlage des Mitgliedsausweises nach möglichen Rabatten und/oder nach besonderen Angeboten zu fragen,
Wer zuerst ein Angebot erhält und dann noch die Rabatte des Kreisverbandes einfordert, verhält sich fahrlässig und riskiert, dass sich zum Nachteil anderer, der Anbieter aus dem gesamten Verfahren zurückzieht.

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