Private Bauhelfer anmelden
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Private Bauhelfer anmelden
14.03.2018
Private Bauhelfer anmelden
Führt man privat Baumaßnahmen durch, so wird man zum "Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten" (Eigenbauunternehmer).
Zu solchen Baumaßnahmen zählen Neu-, Um-, Aus- oder Anbau, Maurer-, Zimmerer-, Dachdecker-, Verputzer-, Installations-, Schreiner-, Maler-, Fliesen- und Bodenlegerarbeiten sowie auch Abbruch- und Erdarbeiten.
Sind an diesen Arbeiten neben dem Bauherrn und dessen Ehegatte oder Lebenspartner auch Dritte beteiligt, ist man als Bauherr gesetzlich verpflichtet, diese Helfer bei derBerufsgenossenschaft der Bauwirtschaft anzumelden. Unabhängig davon, ob sie gegen Bezahlung oder unentgeltlich arbeiten. Auch eventuell vorhandene private Unfall- oder Haftpflichtversicherungen der Helfer befreien nicht von dieser Meldepflicht!
Ergänzende Informationen zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz bzw. eventuelle Ausnahmen finden Sie auf folgenden Webseiten der BG BAU:
Private Bauherren
Private Bauhelfer
Die Baumaßnahme muss binnen einer Woche nach Beginn der Bauarbeiten der Berufsgenossenschaft gemeldet werden, hierzu gibt es einen Online-Service:Bauvorhaben anmelden
Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie weitere Informationen und Unterlagen.
Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Unfang der Arbeiten. Grundlage sind die Hilfskräfte und deren Arbeitsstunden (sie müssen im "Eigenbaunachweis" angegeben werden):Nähere Infos und Beispiel zur Beitragsrechnung
Der Bauherr, sein Ehegatte oder Lebenspartner sind nicht gesetzlich versichert. Sie können sich:
freiwillig bei der BG BAU versichern,nähere Informationen dazu finden Sie im Internet unter http://www.bgbau.de/mitglieder/bauherr/downloads/merkblatt-fuer-private-bauherren"Merkblatt für Bauherren" der BG BAU , hier auch der direkte Link
Antrag auf freiwillige Versicherung
oder Sie schließen für sich privat eine Bauhelfer-Unfallversicherung ab.
Bei Interesse an einer privaten Bauhelfer-Unfallversicherung macht Ihnen unser Versicherungspartner, die AXA Versicherung AG, gerne ein unverbindliches Angebot. Die Bauherren-Unfallversicherung der AXA schützt Sie als Bauherren gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls und bietet außerdem die Möglichkeit, auch Ihre Bauhelfer - Bekannte, Freunde, Verwandte - über den gesetzlichen Versicherungsschutz hinaus abzusichern. Bitte melden Sie sich bei Interesse in derLandesgeschäftsstelle
Kontaktdaten BG BAU bei Fragen zu Eigenbauarbeiten:
Region Süd
mit den Standorten München, Dresden, Böblingen und Karlsruhe
Tel.: 0800 182720704
Fax: 0800 6686688-27516
E-Mail: mbs@bgbau.de
Standort Karlsruhe: Steinhäuserstr. 10, 761335 Karlsruhe
Bitte achten Sie als Bauherr auch auf die Unfallverhütungsvorschriften (z. B. Absturzsicherung, Schutzkleidung).
Quelle: Verband Wohneigentum - Landesverband Baden - Württemberg e.V