Streuobstwiesen

Streuobstwiesen


Hardheim. (adb) Im Frühjahr 2015 entschloss sich die Gemeinschaft Wohneigentum Hardheim zur Teilnahme am Streuobstwiesenprogramm des Landes Baden-Württemberg. Im Rahmen des auf fünf Jahre angelegten Projekts verschrieben sich die "Siedler" der Pflege und Hege von 88 Bäumen entlang der Alten Würzburger in bislang vier Schnittsaisons. Insgesamt wurden inklusive privaten, von ihren Besitzern bearbeiteten Bäumen deren über 600 bearbeitet.

Als Ausgangspunkt des Streuobstwiesenprogramms fungiert die 2009 veröffentlichte Streuobsterhebung des Landes, laut der 80 Prozent der

Obstbaumpflege
Obstbaumpflege   © Verband Wohneigentum Gemeinschaft Hardheim ad
Streuobstbestände Baden-Württembergs nur unzureichende Pflege erhalten und dadurch die Lebensdauer der Bäume stark reduziert werde. "Damit verbunden ist das Bestreben um den Erhalt von Reichtum und Schönheit unserer Streuobstwiesen die rund 5.000 Tier- und Pflanzenarten und darüber hinaus 3.000 Obstsorten Lebensraum schenken", erklärt Irene Leiblein und verweist auf die seitens des Landesregierung propagierten Handlungsfelder, zu denen die Förderung des Baumschnitts zählt. Ein Thema, das die Hardheimer traditionell großschreiben: Regelmäßig finden Baumschnittkurse mit Elmar Herberich (Rüdental) und Landesfachgartenberater Sven Görlitz statt, in denen der sachgemäße Umgang mit den Gehölzen und ein naturgerechter Schnitt erläutert werden. "Hintergrund dessen ist, dass das Programm zur Verbesserung des Pflegezustands von Streuobstbäumen beiträgt und jeder mithelfen kann, wenn er gewisse Kenntnisse darüber besitzt - außerdem liefern die Bäume frisches, ungespritztes Obst aus der Heimat und bieten vielen Tieren ihren Lebensraum", so Irene Leiblein. Der Erlös bisheriger Aktionen kam Hardheimer Schulklassen zugute; so wurde im Herbst 2018 Apfelsaft gepresst und zugunsten der Klassenkasse verkauft.

Allerdings falle nicht jeder Baumschnitt unter die Förderung: "Der Baumschnitt muss nachweislich fachgerecht unter Berücksichtigung vorgeschriebener Regeln ausgeführt werden und außerhalb besiedelter Gebiete oder fester Bebauungspläne stattfinden", verdeutlicht die Vorsitzende. Auch seien nur Kern- und Steinobstbäume, deren Stämme mindestens 140 Zentimeter hoch sind, förderfähig; Brennkirchen und Walnussbäume hingegen nicht. "Pro Baum sind mindestens zwei Schnitte innerhalb fünf Jahren durchzuführen und auch nachzuweisen", schildert Irene Leiblein und freut sich über den Beitrag zur Artenvielfalt, den das Streuobstwiesenprogramm darstelle.

Copyright adb/FN

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.