BV-Info März 2025

FrühjahrsschnittkursAuf unsere Einladung zum Frühjahrsschnittkurs trafen sich Ende Februar 2024, viele interessierte Hauseigentümer und Gartenbesitzer.
Wir freuten uns sehr, dass uns die Gartenanlage am Stammhaus der Hardtstiftung Karlsruhe-Neureut für einen Schnittkurs zur Verfügung gestellt wurde.
Sven Görlitz, Gartenberater beim Verband Wohneigentum Baden-Württemberg, zeigte den fachgerechten Schnitt für Obst und Ziergehölze im Garten. Vor allem Gehölze, die am diesjährigen Trieb blühen, benötigen im Frühjahr einen starken Rückschnitt. Bei dieser Veranstaltung wurde auch gezeigt, welche Schnittwerkzeuge sich am besten eignen. Beim Rundgang durch den Garten gab es außerdem nützliche Tipps für weitere interessante Gartenthemen.

Grundsteuerbescheide
Derzeit wenden sich viele Mitglieder direkt an die Geschäftsstelle und bringen ihren Unmut zu den versendeten Grundsteuerbescheiden zum Ausdruck. Häufig wird auch der Wunsch geäußert einen Widerspruch bezüglich des Bescheides an die entsprechende Kommune zu senden.
Dieser Widerspruch wird wohl "ohne Aussicht auf Erfolg" sein, außer wenn der Bescheid selbst fehlerhaft wäre (z. B. Rechenfehler, fehlerhafter Ansatz des Hebesatzes, fehlerhafte Übernahme des Grundsteuermessbetrages).
Wenn gegen den Grundsteuerwertbescheid ein Einspruch eingelegt wurde oder wird, dann bleibt das Verfahren beim zuständigen Finanzamt offen, bis eine endgültige Klärung durch die Gerichte (und dies wird in letzter Instanz vermutlich das Bundesverfassungsgericht sein) erfolgt.
Der Verband Wohneigentum bietet für Mitglieder, die stark von einer Grundsteuer-Erhöhung betroffen sind die Aktion „Gelbe Karte für die neue Grundsteuer“ an.
Link: https://www.verband-wohneigentum.de/bv/on245426.
Einfach das Online-Formular ausfüllen, die Karte speichern und per E-Mail versenden - das war es dann schon!

Mitgliedsbeitrag 2025
Der Beitrag wird in den nächsten Tagen im März 2025 eingezogen. Mitglieder, die bereits am Lastschriftverfahren teilnehmen, sollten uns evtl. Änderungen, z.B. Kontonummer, Bankenwechsel oder Name des Kontoinhabers (z.B. bei Tod Ehemann/Ehefrau), noch schnellstmöglich mitteilen.

Einladung zur Mitgliederversammlung auf einer extra Seite!