Rechtsschutzversicherung

(im Mitgliedsbeitrag enthalten)

Die Versicherungssumme beträgt 500.000 Euro je Rechtsschutzfall.
Die vom Mitglied zu tragende Selbstbeteiligung beträgt 150 Euro je Rechtsschutzfall. Sie erhöht sich auf 300 Euro je Rechtsschutzfall, soweit die Interessenwahrnehmung des Mitgliedes im Zusammenhang mit nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen im Privatrecht steht.

Wichtig!

Bei Nachbarstreitigkeiten muss vor Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung eine Güteberatung vor einer vom Verband bestimmten Stelle (Vertragskanzleien des Verbandes) durchgeführt werden. Andernfalls wird kein Rechtsschutz gewährt. Die Güteberatung durch die Vertragskanzleien kann persönlich oder telefonisch erfolgen.

Weitere Details zur Rechtsschutzversicherung.


Information zur Rechtsschutzversicherung für Haus- und Grundbesitz (D.A.S.)

Zum 01.01.2009 ist eine Neuordnung der im Beitrag enthaltenen Rechtsschutzversicherung für Haus- und Grundbesitz in Kraft getreten. In der Ausgabe 03/2009 von "Familienheim und Garten" wurde in der "Westalen-Lippe-Info" über die Neuordnung berichtet und das aktuelle Merkblatt abgedruckt. Um sicherzustellen, dass alle Mitglieder informiert sind, wurde vom Verband Wohneigentum Westfalen-Lippe e.V. ein Call - Center beauftragt, über die Neuordnung zu informieren. Den Ablauf der Aktion entnehmen Sie bitte dem anhängenden Dokument.

rechtsschutzversicherung.pdf (31.8 KB, PDF-Datei)