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NEUES VON DER SIEDLERGEMEINSCHAFT LAAR
Lästige Gebühr fällt ab 1. Juli weg: NRW übernimmt Millionen-Kosten
Ab dem 1. Juli übernimmt das Land NRW unter bestimmten Voraussetzungen die GEMA-Gebühren. Davon könnten rund 33.500 Vereine und Organisationen profitieren.
Düsseldorf - Wer ein Sommerfest, ein Vereinsjubiläum oder ein Gemeindefest organisiert, musste bislang häufig auch GEMA-Gebühren für die öffentliche Nutzung von Musik einplanen. Ab dem 1. Juli entfällt dieser Kostenpunkt für viele ehrenamtlich getragene Vereine und Organisationen in NRW. Das Land und die GEMA haben einen entsprechenden Pauschalvertrag geschlossen.Land NRW entlastet tausende Vereine bei Veranstaltungen
Je nach Art der Musiknutzung können GEMA-Gebühren regelmäßig zusätzliche Kosten verursachen. Im Einzelhandel werden für Hintergrundmusik auf einer Verkaufsfläche von bis zu 200 Quadratmetern beispielsweise rund 25 Euro netto pro Monat fällig. Welche Gebühren bei Veranstaltungen anfallen, hängt von verschiedenen Faktoren wie Art, Größe und Umfang der Musiknutzung ab.
Nach Angaben des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung soll die neue Vereinbarung ehrenamtlich engagierte Organisationen finanziell entlasten. Ministerin Ina Scharrenbach (CDU) spricht von einem gezielten Abbau bürokratischer und finanzieller Hürden für Vereine.
Diese Veranstaltungen in NRW sind von den Gebühren befreitBislang mussten viele Veranstalter für die öffentliche Nutzung von Musik GEMA-Gebühren zahlen. Künftig übernimmt das Land diese Kosten in bestimmten Fällen. Voraussetzung bleibt jedoch, dass die Veranstaltung vorab bei der GEMA angemeldet wird und die geltenden Bedingungen erfüllt. In der Vergangenheit war sogar das Lied "In der Weihnachtsbäckerei" für NRW-Kitas verboten.
Von der Vereinbarung profitieren gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, deren Arbeit überwiegend ehrenamtlich erfolgt. Der Vertrag gilt für ausgewählte Veranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik.Diese Voraussetzungen gelten für die GEMA-Befreiung in NRW
Pro Kalenderjahr sind maximal vier Veranstaltungstage abgedeckt. Mehr lässt sich über die Regelung nicht abrechnen. Damit können beispielsweise Sommerfeste, Dorffeste, Gemeindefeste oder Vereinsjubiläen unter die Regelung fallen. Dafür gelten aber bestimmte Voraussetzungen:
Für die Veranstaltung darf kein Eintritt erhoben werden.
Die Veranstaltungsfläche darf maximal 500 Quadratmeter groß sein.
Politische Parteien und ähnliche Organisationen sind davon ausgeschlossen.
Konzerte, Tanzkurse und gestreamte Veranstaltungen fallen auch nicht unter die neue Regel.
Karnevals- und Schützenumzüge könnten in NRW folgen
Auch die GEMA begrüßt die Vereinbarung. Yvonne Pietsch, Lead Commercial Partnerships bei der GEMA, erklärt: "Mit dem neuen Pauschalvertrag setzen wir gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen ein starkes Zeichen für das Ehrenamt." 


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