Verkehrssicherungspflicht

Die Verkehrssicherungspflicht von Haus- und Wohnungseigentümern beschränkt sich nicht auf den Winterdienst – und endet auch nicht mit dem Frühjahr. Andere mögliche Gefahren im Haus, auf dem Grundstück und den dazugehörigen Anlagen müssen ebenfalls beseitigt werden. Lockere Dachziegel, altersschwache Bäume oder frei zugängliche Gartenteiche – Wohnungseigentümer müssen mögliche Gefahrenquellen umgehend beseitigen.

Eigentümer haben nach dem Privatrecht dafür zu sorgen, dass niemand auf ihrem Grundstück und im Gebäude zu Schaden kommt. Tun sie es nicht, können erhebliche Kosten auf die Eigentümer zukommen, wenn Bewohner, Passanten oder Besucher sich verletzen. Übertragen Eigentümer bestimmte Aufgaben auf einzelne Mieter oder auf den Verwalter, muss dies rechtwirksam geschehen, und zwar am besten schriftlich. Denn mündliche Absprachen lassen sich im Ernstfall nur schwer nachweisen.

In jedem Fall müssen die Eigentümer zumindest stichprobenartig überprüfen, ob die Verantwortlichen ihre Aufgabe erfüllen. Nur dann ist man vor den Haftungsansprüchen eines Geschädigten geschützt. Dazu braucht es auch eine private Haftpflichtversicherung oder eine spezielle Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.


In der Mitgliedschaft im Verband Wohneigentum Baden-Württemberg e. V. ist eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung enthalten!

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