Neue KfW-Förderstandards

KfW-Bildarchiv/Foto: Thomas Klewar

Ab Juli 2010 gelten neue Förderstandards für Energieeffizienz
2. Juli 2010


Zum 1. Juli 2010 gelten die geänderten Förderstandards der KfW-Bank für die Programme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“. Die förderfähigen Energieeffizienzniveaus wurden schrittweise an die Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) angepasst und sind deutlich anspruchsvoller als bisher.


Aufgrund der schwierigen Konjunktur hat die KfW ihre, durch Bundesmittel vergünstigten, Förderprogramme nur langsam an die Forderungen der EnEV 2009 angepasst. Ab 1. Juli 2010 gelten nun die neuen Standards. Ein Kredit des Programms „Energieeffizient Bauen“ kann zukünftig für die Errichtung eines KfW-Effizienzhauses 70, 55 (Passivhaus) oder 40 beantragt werden. Der bisher förderfähige Standard 85 entfällt. Der Kredit übernimmt 100 Prozent der Baukosten (ohne Grundstückskosten), maximal jedoch 50.000 Euro pro Wohneinheit. Für alle drei KfW-Effizienzhaus-Standards gilt der gleiche Zinssatz.

TilgungszuschussNeu bei diesem Förderprogramm ist auch die Einführung eines Tilgungszuschusses für Häuser der Standards 55 und 40. Dessen Höhe richtet sich nach der Energieeffizienz des Gebäudes: je besser die Energieeffizienz, desto höher der Zuschuss. Der Tilgungszuschuss für das KfW-Effizienzhaus 40 beträgt höchstens 10 Prozent der Darlehenssumme, für den Standard 55 (Passivhaus) können maximal 5 Prozent beantragt werden.

Da die Ausführung der Bauarbeiten entscheidend für das Erreichen hoher Energieeffizienz ist, gelten ab Juli auch erweiterte Anforderungen an die Baubegleitung förderfähiger KfW-Effizienzhäuser der Typen 40 und 55. Außerdem muss die Baubegleitung durch einen im Bundesprogramm „Vor-Ort-Bera{tung“ oder vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. zugelassenen Energieberater oder eine nach § 21 EnEV 2009 ausstellungsberechtigte Person erfolgen.

SanierenIm Rahmen des Programms „Energieeffizient Sanieren“ kann ab Juli 2010 eine Förderung für die Modernisierung eines Wohnhauses beantragt werden, wenn es nach dem Umbau einem KfW-Effizienzhaus der Standards 55, 70, 85, 100 oder 115 entspricht. Der Standard 130 ist nicht mehr förderfähig. Außerdem kann eine Förderung für Einzelmaßnahmen und deren Kombinationen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Anspruch genommen werden.

Innerhalb des Programms „Energieeffizient Sanieren“ wird zwischen der Kredit- und der Zuschuss-Variante unterschieden. Der Kredit kann sich auf bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit belaufen. Zusätzlich ist es möglich, einen Tilgungszuschuss von maximal 12,5 Prozent der Kreditsumme zu beantragen. Auch hier ist die Höhe abhängig vom nachgewiesen erreichten KfW-Effizienzhaus-Standard.

Die zweite Variante des Programms gewährt einen Investitionszuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Höhe dieses Zuschusses richtet sich ebenfalls nach der Energieeffizienz, die durch die Sanierung erreicht werden soll. Ab Juli 2010 bemisst sich der Zuschuss wie in der dargestellten Tabelle.


Förderung nach EnEV 2009 für Zuschuss

Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen
5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit

KfW-Effizienzhaus 115
7,5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 5.625 Euro pro Wohneinheit

KfW-Effizienzhaus 100
10,0 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 7.500 Euro pro Wohneinheit

KfW-Effizienzhaus 85
12,5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 9.375 Euro pro Wohneinheit

KfW-Effizienzhaus 70
15,0 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 11.250 Euro pro Wohneinheit

1KfW-Effizienzhaus 55
17,5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 13.125 Euro pro Wohneinheit


Details zu den Förderkonditionen und Anforderungen der einzelnen Programme fassen die Merkblätter „Energieeffizient Bauen (153)“, „Energieeffizient Sanieren – Kredit (151, 152)“ und „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)“ zusammen.

Die Merkblätter sind auf der Webseite www.kfw-foerderbank.de oder beim KfW-Informationscenter unter der Telefonnummer 01801 / 33 55 77 erhältlich.

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Was sind KfW-Effizienzhäuser?
Der Begriff „Effizienzhaus“ wurde als Qualitätszeichen von der KfW, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) entwickelt. Die Zahl nach dem Begriff „KfW-Effizienzhaus“ gibt an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf (Qp) im Verhältnis (Prozent) zu einem vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) sein darf.

Beispiel: Das KfW-Effizienzhaus 85 hat höchstens 85 Prozent des Jahresprimärenergiebedarfs des entsprechenden, nach geltender EnEV erbauten Neubaus. Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser das Energieniveau. Entsprechend höher ist dann auch die Förderung.

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