Gewerbegebiet Brinckmansdorf Süd




Bauvorhaben Lidl und Norma im Gewerbegebiet Brinckmanshöhe


Bereits 2007 stellten die Discounter Lidl und Norma Bauanträge für neue Märkte im südlichen Teil des Gewerbegebietes im B-Plan Brinckmansdorf 12.GE.52, die von der Verwaltung negativ beschieden wurden.
Da in diesem Bereich lt. B-Plan kein Einzelhandel zulässig ist, wurde daher in der Folge von verschiedenen Lobbyisten über den Bauausschuss der Hansestadt Rostock eine Änderung des B-Planes vorangetrieben, die eine Ansiedlung der beiden Firmen zwischen Burger King und Küchenstudio zum Ziel hat.
Durch den Vorsitzenden der Siedlergruppe Brinckmanshöhe, Herrn Wolfgang Kuhlemann wurde diesbezüglich mit dem Bausenator der Hansestadt Rostock, Herrn Matthäus ein Gespräch vereinbart, das am 10.11.08 unter Beteiligung des Siedlerfreundes Nagel stattfand.
Dabei ging es aus Sicht des Verbandes Wohneigentum grundsätzlich nicht darum, den Bau der Märkte zu verhindern, sondern auf die angemessene Beachtung der sich daraus ergebenden verkehrlichen Belange und den erforderlichen Lärmschutz hinzuweisen.
Insbesondere betraf das die für die Stadt entstehenden Folgekosten für die Aufweitung des Kreuzungsbauwerkes Tessiner Straße / Timmermansstrat und die Spurerweiterungen in der Timmermansstrat, die bei dem erhöhten Verkehrsaufkommen zwangsläufig wären.
Herr Matthäus nahm die Argumente zur Kenntnis, sprach sich aber grundsätzlich für die beiden Märkte aus, solange diese die übliche Größe nicht übersteigen sollten.
Hinsichtlich der entstehenden Lärmemissionen wurde durch den Leiter des Bauamtes darauf hingewiesen, dass der Lärm von der nahen Autobahn ohnehin größer sei.
In diesem Zusammenhang wurde einvernehmlich angeregt, dass über den Verband Wohneigentum ein Anschreiben erfolgen wird, das die Geschwindigkeitsreduzierung auf der A19 in diesem Abschnitt auf Tempo 100 anregt.
Insgesamt verlief das Gespräch in einer sehr sachlichen, kompetenten und angenehmen Atmosphäre.

Holger Nagel








Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung teilt unsere Auffassung. Die gegenwärtig gültigen Bebauungspläne lassen die Ansiedlung zusätzlicher Einzelhandelsunternehmen nicht zu.





Anmerkung zum Artikel "Stadt will Supermärkte in Brinckmansdorf verhindern" aus der NNN vom 27.09.2007

Es existiert nach unseren Informationen kein Votum des Ortsbeirates Brinckmansdorf, dass eine Ansiedlung von weiteren Einzelhandelsunternehmen im Gewerbegebiet von Brinckmansdorf befürwortet. Das in Rede stehende Thema befand sich auch noch nicht auf der Tagesordnung des Ortsbeirates von Brinckmansdorf.

Lediglich der Verband Wohneigentum hatte hierzu eine Anfrage an das Ortsamt 06 der Hansestadt Rostock gerichtet.

Infolgedessen darf daher bezweifelt werden, dass Herr Scheube die Meinung des Ortsbeirates Brinckmansdorf representiert. Offensichtlich handelte er in der Sitzung des Bauausschusses vom 25.09.2007 als "Privatmann"(?)!

Unter dem Punkt H „Verschiedenes“ erfolgte im Bauausschuss die Behandlung der B-Planänderung 12.GE.52 Südlicher Teil Brinckmansdorf) – Fördermittel/Gutachten/Bauanträge.

Dabei wurde deutlich, dass durch 2 Discounter (Lidl und Norma) Bauanträge vorliegen, die bereits im Vorwege von der Verwaltung abgelehnt wurden und in dieser Sitzung durch die Verwaltung (Frau Wilk) mit Verweis auf die Rechtslage im B-Plan erneut keine Zustimmung erhielten.
Durch Herrn Elvert (GWR) wurde dagegen argumentiert, dass laut Gutachten seiner Rechtsanwälte keine Ablehnung erfolgen kann, da u. a. Einzelhandel bis 800 m² in Gewerbegebieten nicht ausgeschlossen werden darf.

Der Ortsbeiratsvorsitzende Karl Scheube stellte in den Raum, dass die Bürger die Märkte haben wollen (woher hat er die umfassende Erkenntnis) und die Anwohner schließlich alle gewusst hätten, dass dort nebenan ein Gewerbegebiet vorhanden sei.

Daraufhin verdeutlichte Herr Christoph Weinhold als Stadtplaner, dass er nicht gewillt sei, eine Gefälligkeitsplanung zu erstellen, da für die betreffenden Flächen im Gewerbegebiet Betriebe, deren alleiniger oder überwiegender Geschäftszweck im Einzelhandel liegt, ausgeschlossen sind.
Der Vorsitzende des Bauausschusses, Herr Rainer Albrecht schlug vor, dass zur juristischen Klärung die Oberste Landessplanungsbehörde in Schwerin beteiligt werden sollte.

Herr Siemsens vom Bauausschuss ging gedanklich sogar soweit, den Investor einfach bauen zu lassen und ggf. die Klagen abzuwarten.
In der Abstimmung wurde einstimmig der Vorschlag von Herrn Albrecht aufgenommen und parallel zusätzlich, mit einer Enthaltung (Herr Christian Blauel), die Verwaltung mit der Änderung des B-Planes im Sinne der Investoren beauftragt.

Besonders interessant erwies sich danach das Statement des Rechtsanwaltes Dr. Jankowski aus Berlin, der klarstellte, dass die Investoren die Grundstücke bereits gekauft hätten und wenn nicht in wenigen Wochen mit dem Bau begonnen würde, dann wäre das Thema tot.

Als beteiligter Gasthörer hatte ich den Eindruck, dass den Mitgliedern des Bauausschusses überwiegend nicht bekannt ist, was eigentlich konkret in den B-Plänen rechtskräftig enthalten ist und aus dem Bauch heraus entschieden wird.
Im Angesicht der erwarteten Steuereinnahmen wurde verdrängt, dass z. B. auf der anderen Straßenseite (Mediamarkt) Sonderflächen ausgewiesen sind, die Einzelhandel erlauben.
Außerdem schienen den Beteiligten auch die Folgekosten solcher Märkte nicht präsent zu sein, da im B-Plan für diese Fälle zusätzliche Lärmschutz- und Verkehrsmaßnahmen zwingend erforderlich wären, die die klamme Stadtkasse derzeit ohnehin nicht aufbringen könnte.

Holger Nagel




Wir haben umgehend den Kontakt zur Hansestadt gesucht

Rostock, den 05.09.2007

Änderung des B-Planes 12.GE.52, Gewerbegebiet Brinckmansdorl - südlicher Teil

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Müller,

nach einer Information durch das Ortsamt 06 anlässlich der Sitzung des Ortsbeirates Brinckmansdorf vom 04.09.2007, sowie entsprechenden Pressemitteilungen in der Ostseezeitung und in den Norddeutschen Neuesten Nachrichten vom 05.09.2007 gibt es Überlegungen der Hansestadt Rostock den rechtsgültigen Bebauungsplan für den Gewerbepark Brinckmansdorf für die Ansiedlung von weiteren Einzelhandelsunternehmen in Teilen zu ändern.

Wir und die durch uns vertretenen Siedlergemeinschaften von Brinckmansdorf, Brinckmanshähe und Weißes Kreuz Waldeslust (280 Mitgliedsfamilien) stehen derartigen Überlegungen kritisch gegenüber.

Gegen eine Änderung sprechen aus unserer Sicht vor allem die Festlegungen im obigen Bebauungsplan zu Art und Maß der baulichen Nutzung (Einzelhandelsituation), zum Verkehr und zum Immissionsschutz, aber auch die hiermit entsprechend korrespondierenden Bestimmungen des Bebauungsplanes Nr. 12.WE.60 für den Wohnpark Brinckmanshähe.

Wir verweisen insoweit auf die schriftliche Begründung zum Bebauungsplan Nr. 12.GE.52, die Seiten 2, 7 bis 12, 13, 14, sowie 17 bis 19, außerdem auf die schriftliche Begründung zum Bebauungsplan 12.WE.60 Wohnpark Brinckmanshähe, die Seiten 4 bis 7, 14, sowie 22 bis 23.

Infolgedessen bitten wir Sie im Namen unserer Mitglieder die Absicht einer Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet Brinckmansdorf kritisch zu überdenken.

Für eine Rückantwort wären wir dankbar.


Die Antwort werden wir natürlich hier veröffentlichen.

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