Informationen, Merkblätter und Werbematerialien

Rechtsberatung:
Bei Rechtsfragen in Haus- und Grundstücksangelegenheiten
erhalten unsere Mitglieder eine kostenlose Rechtsberatung.

Anfragen ausschliesslich über die Bezirksgeschäftsstelle möglich

Wichtige Infos und Hilfestellungen für Gerätewarte:
==> Infos für Gerätewarte

Pauschalvertrag mit der GEMA
zur Entlastung aller ehrenamtlichen Vereine in Bayern

Achtung: Diese Regelung gilt nur für Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind!
Entscheidend ist der entsprechende steuerliche Freistellungsbescheid gemäß § 52 Abs. 1 AO.

Info GEMA Befreiung.pdf (122.2 KB, PDF-Datei)
20230331_Infoblatt_GEMA.pdf (226.4 KB, PDF-Datei)

Pauschale Lösung der GEMA für eintrittsfreie Veranstaltungen

Wichtig für alle Vorsitzenden unserer Siedlergemeinschaften!

Bitte Änderung beachten!
Der Landesverband weist daraufhin, dass die Vorsitzenden der Siedlergemeinschaften oder andere Mitglieder der Vorstandschaft keine rechtsverbindlichen Auskünfte über die Versicherungen, die im Beitrag enthalten sind, geben dürfen.
Wenn diesbezüglich Fragen auftauchen, müssen diese an die Juristin des Landesverbandes Bayern,
Frau Rechtanwältin Ute Schröer, Tel: 0961 / 48 288 28, gestellt werden.

Schadenmeldungen müssen - mit Bestätigung der Mitgliedschaft -
an folgende E-Mail-Adresse gesandt werden:
verband@rheinland-versicherungen.de

Ansprechpartner bei der RheinLandVersicherung:
Rheinland Versicherungen Bamberg
Herr Hans-Jürgen Dittrich
E-Mail: hans-juergen.dittrich@rheinland-versicherungen.de
Tel: 0951 - 9 68 53 37 (Mo - Fr von 08.00h bis 10.00h)
Mobil: 0172 - 610 35 89
Fax: 0951 - 9 68 53 38
Es wird eindringlich um Beachtung dieser Regelung gebeten, insbesondere um mögliche Schadensansprüche an die Vorsitzenden wegen Falschauskunft zu vermeiden.

Gebuehrenbescheide Transparenzregister
hier finden Sie ein entsprechendes Info-Schreiben:

Stand 09-2020

Bitte bei künftigen Anträgen beachten!

Stand 10-2014

Ab sofort können Werbebanner für unsere Siedlervereine bestellt und gefertigt werden:

Es handelt sich hier um ein Muster. Die Banner können mit den Daten der jeweiligen SG individualisiert werden.

Wann gilt man als Reiseveranstalter?
Wann gilt man als Reiseveranstalter?
Reisen veranstalten

Mitgliedermeldung_2024.xls (36.0 KB, XLS-Datei)

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Verband Wohneigentum e. V., junge Familie
Jetzt Mitglied werden!
Ihr Verband - Ihr Partner
Beratung. Information. Versicherung. Interessenvertretung.
Informationen zur Mitgliedschaft