Grundsätzliches zum Urhebrrecht

Viele Menschen gehen davon aus, dass in Büchern, Zeitungen oder im Internet veröffentlichte Texte, Fotos, Zeichnungen, Land- und Straßenkarten, Videos, Musikstücke etc. frei verfügbar sind bzw. gratis übernommen werden dürfen. Falsch! Insbesondere beim Internet gibt es hier immer wieder Verwirrung, die wir an dieser Stelle etwas auflösen möchten.

Das Internet ist kein kostenfreier Gemischtwarenladen, in dem sich jeder nach Belieben bedienen kann. Internet-Inhalte unterliegen ebenso dem Urheberrecht wie gedruckte Inhalte. Entsprechend werden Urheberrechtsverletzungen empfindlich geahndet. Ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz ist kein Kavaliersdelikt, sondern zieht erhebliche Konsequenzen nach sich, wird unschön und garantiert teuer. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie die Inhalte für die allgemeine Information und einen guten Zweck einsetzen. Erst recht die Argumentation "das machen doch alle" schützt nicht. Teuer wird es allemal, denn inzwischen gibt es ausgereifte technische Möglichkeiten, um unerlaubt veröffentlichte Inhalte aufzuspüren.

Möchten Sie Texte, Fotos oder Zeichnungen in Ihren Medien (online oder Druck) veröffentlichen, müssen Sie die Erlaubnis des Rechteinhabers einholen. Dies geschieht unbedingt schriftlich, damit Sie im Falle des Vorwurfs, eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben, einen Beweis in der Hand haben. In dieser Erlaubnis muss festgehalten sein, wie lange, wie oft, zu welchem Zweck, für welche Medien und in welchem Umfang sie Text/Foto nutzen dürfen. Häufig ist es so, dass der Rechteinhaber den Umfang, die Dauer oder die Art des Mediums einschränkt. Lesen Sie also aufmerksam die Bedingungen und halten Sie sich daran! Auch die eigenmächtige "Erweiterung" einer beschränkten Erlaubnis ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

Außerdem ist es dem Rechteinhaber freigestellt, eine Gebühr für die Nutzung zu verlangen. Denken Sie daran, dass viele Menschen von dem Verkauf ihrer Bilder/Texte leben. Nutzen Sie dieses Material ohne die Gebühr zu entrichten, ist dies ein Rechtsverstoß, der mit Nach- und Strafzahlung noch teurer wird.

Das Urheberrechtsgesetz gilt insbesondere für: Fotos, Filme/Videos, Illustrationen, Grafiken, Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen, Sprachwerke, Schriftwerke, Reden und Computerprogramme, Musikstücke, Tänze, Werke der bildenden Künste, Lichtkunst.

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