Unbedingt beachten: Rechte an Bild und Text Gesetze gelten auch im virtuellen Raum!

Gesetze gelten natürlich auch im virtuellen Raum. Vor allem das Urheberrecht ("Copyright") muss streng beachtet werden. Veröffentlichen Sie deshalb AUSSCHLIEßLICH eigene Texte, Bilder und Videos.

Achtung!

Viele im Netz erhältlichen Texte und Bilder sind lizenziert. Wer etwa fremdes Material mit unklaren Quellenangaben nutzt und teilt, muss mit mehreren hundert bis über 1000 Euro Strafe rechnen.

Facebook & Co.

Bereits das unbedachte Posten des Links einer Website auf Facebook kann das Urheberrecht verletzten. Denn: In der Regel saugt sich beispielsweise Facebook automatisch ein Bild und einen Anreißtext aus der Website dazu. Doch auch hierfür muss man die Erlaubnis /die Nutzungsrechte der Urheber haben - was bei fremden Websites durchaus schwierig ist. Im Zweifelsfall sollte man daher das Vorschaubild wegklicken und durch ein eigenes Bild ersetzen und den Link dann mit einem eigenen Kommentar zu posten.

Ausnahme

Ist eine Website allerdings bereits mit Sharebuttons zum Teilen ausgestattet, sollte es kein Problem geben. Der Betreiber der Website hat damit ja dem Teilen und Weiterverbreiten seiner Inhalte und Bilder zugestimmt.

Vom Verband?

Und selbst alle! Bilder und Texte von Websites des Verbands müssen sorgfältig geprüft werden: Besitzt der Bundesverband oder der Landesverband wirklich das uneingeschränkte Nutzungsrecht, das heißt für Internet UND die Sozialen Netzwerke wie Facebook? Wer Bilder oder Texte nutzen will, sollte vor einer Veröffentlichung in der Geschäftsstelle nachfragen, bevor schlimmstenfalls ein Urheber Schadensersatz fordert.

Auch die Bundesseite des Verbands betrifft das: Wir haben für alle Bilder die Rechte für unsere Website, aber wir haben nicht automatisch die Nutzungsrechte für Facebook & Co. Für diesen Zweck müssen wir im Detail erst prüfen, jede Seite durchgehen, ggf. beim Urheber nachfragen oder Bilder ersetzen, wenn sie nicht aus den eigenen Reihen sind. Das ist auch der Grund, warum der Bundesverband die vorbereiteten Share-Buttons für seine Seiten noch nicht aktiviert hat.

Für Sie gilt:

Folgende Inhalte der Website des Bundesverbands - TEXT und BILD - können Sie DERZEIT SICHER für Ihre eigene Öffentlichkeitsarbeit weiterverwenden und insbesondere auf Facebook teilen:

1. Bilder mit Copyrightvermerk Verband Wohneigentum (VWE) bzw. Familienheim und Garten (FuG), namentlich gezeichnete von Mitarbeitern (Lentner, Khalil, Monschau, Florenske etc.)

2. Bilder mit dem Hinweis pixabay (das ist DERZEIT eine Bilderdatenbank, die CCO Lizenzen hat - hier braucht man derzeit keinen Urhebernamen zu nennen und darf die Bilder im Social Web teilen)

3. Alle Bilder auf Gartenberatung.de, die nicht durch einen Copyright auf einen externen Urheber hinweisen, sind für Sie frei verfügbar, da sie aus dem Verband kommen, namentlich gezeichnet von den Gartenberatern (Breidbach, Balster, Görlitz, Dahlmann, Heitzer, Roth, Treiling etc.), oder von pixabay.

4. Texte von Mitarbeitern des Verbands können mit Hinweis auf den Urheber (voller Name oder Kürzel am Textende) verwendet werden. Achten Sie darauf, dass Sie nicht Texte übernehmen, die wir selbst ohne eigene Bearbeitung nur übernommen haben (selten). Wie bei Bildern sind diese Texte durch einen externen Copyrightvermerk zu erkennen.

5. Pressemitteilungen, unsere wie fremde, sind für die Verbreitung gedacht, auch die mitgelieferten Bilder. Sie können mit Quellenangabe, bei Bildern mit Copyright, auf der eigenen Homepage oder bei Facebook & Co verwendet werden.

Ob Sie auch Inhalte von anderen Landesverbänden nutzen dürfen, ist mit den zuständigen zu klären.

Nicht nehmen:

Bilder mit dem Hinweis pixelio. Denn die sind für das Teilen per Social Web nicht erlaubt. Auch alle anderen Bilder können wir derzeit nicht sicher freigeben.

Weitere Tipps:

1. Wenn Sie jemanden zitieren, verweisen Sie bitte stets auf den Urheber (Namen/Link). Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie nach. Fragen Sie bei Texten den Autor um Erlaubnis, ob Sie ihn zitieren dürfen, und lassen sie es sich schriftlich bestätigen (formloser E-Mail-Verkehr genügt). Sogar wenn ein Journalist Textmaterial von Ihnen verwendet hat und sie dies in dessen Form zitieren wollen, fragen Sie wegen der Nutzungsrechte des Textes in diesem Rahmen (Printmedium, Onlineportal o.ä.)

2. Dies gilt auch für Bilder/Videos: Fragen Sie die Fotografen, denn die sind die Urheber. Wenn Sie deren Erlaubnis bekommen, die Bilder uneingeschränkt nutzen zu dürfen, dann sichern Sie sich die schriftliche Bestätigung als Beleg. Ebenso sollten Sie etwa halbjährlich Sreenshots/pdf der Nutzungsbedingungen von Bilderdatenbanken archivieren, wenn Sie solche nutzen.

Dabei nicht vergessen:

Nutzungsbedingungen können sich ändern! Zweimal im Jahr sollte man sie neu anschauen und ggf. neu archivieren.

3. Eine Ausnahme können Inhalte bilden, deren Nutzung durch eine sogenannte Creative-Commons-Lizenz freigegeben ist. Solche Lizenzen erleichtern das Teilen von Medieninhalten im Internet in verschiedenen Freigabestufen (z.B. derzeit: Bilder der Datenbank pixabay).

4. Verlinken auf fremde Seiten ist erlaubt. Aber auf der eigenen Seite darf nicht ungenehmigt Bild oder Text der verlinkten Fremdseite erscheinen. Nur: eigenes Bild, eigener Teaser/Text und dann der "nackte" Link.

5. "Recht am Bild":

Eigene Bilder sind eigentlich ganz einfach - wenn Sie bei Personenfotos das "Recht am Bild" beachten. Fragen Sie die Fotografierten vorher um Erlaubnis sie zu fotografieren, spätestens vor Veröffentlichung. Auch bei Gruppenfotos ist dies notwendig. Große Vorsicht bei Bildern von Kindern! Hier sind immer die Erziehungsberechtigten zu fragen. Mündliche Genehmigung genügt zwar, doch am sichersten, da beweisbar, ist die schriftliche Erlaubnis.

Die Bundesgeschäftsstelle plant in diesem Jahr (voraussichtlich im Spätherbst/Winter) zusammen mit dem Kompetenzteam Öffentlichkeitsarbeit ein Seminar zu dem Thema Social Media und Recht.

Wer jetzt schon Fragen zum Thema hat, kann sich gern an mich wenden.

Stand Juni 2017
Anna Florenske
Bundesgeschäftsstelle

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.