Nennen Sie die Quellen

Veröffentlichen Sie eine Bild- oder Filmaufnahme (egal ob in einem Druckerzeugnis wie einem Info-Blatt oder im Internet) sind Sie verpflichtet, den Urheber um Erlaubnis der Veröffentlichung zu bitten und ihn kenntlich zu machen. Bei (kostenlosen) Bilddatenbanken (z. B. pixelio) müssen Sie keine schriftliche Erlaubnis einholen, dies geschieht beispielsweise mit der Registrierung bzw. mit dem Kauf des Bildes. Allerdings müssen Sie die Nutzungsbedingungen und die eventuellen zusätzlichen Wünsche des Fotografen (in der Regel neben dem Bild vermerkt) zur Veröffentlichung der Fotos unbedingt einhalten! Ist die Nutzung nicht kostenfrei, müssen Sie selbstverständlich erst die Nutzungsrechte kaufen (AGB beachten!)

Auch wenn Sie die Erlaubnis haben, ein Bild zu verwenden bzw. es zu bearbeiten oder es selbst aufgenommen haben, muss der Fotograf (bzw. der Inhaber der Bildrechte) immer genannt werden. Idealerweise sollte auch das Jahr, in dem das Werk geschaffen wurde, genannt werden.

Das kann wie folgt aussehen:
© Foto: Verband Wohneigentum/ Max Mustermann, 2010

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