Vorsicht bei Kinderbildern

Um die Rechte der Kinder zu schützen, muss bei Kinderbildern grundsätzlich immer die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten eingeholt werden, um das Kind fotografieren und auch das Bild veröffentlichen zu dürfen. Wegen eines späteren Nachweises sollte die Erlaubnis schriftlich erteilt werden.

Wenn Sie bei einer Veröffentlichung das abgebildete Kind unbedingt namentlich nennen möchten, sollte jedoch nicht der volle Name und vor allem nicht der Wohnort des Kindes unter dem Bild/im Artikel genannt werden. Besser: Daniel aus Bremen oder - noch besser - Daniel aus B.

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