Presseveröffentlichungen

Sie hatten Glück und ein Artikel über Ihre Veranstaltung wurde in der Zeitung, einem Online-Forum etc. veröffentlicht? Gut, aber Vorsicht: Sie dürfen diesen Artikel, so wie er nun publiziert ist, nicht einfach abdrucken, kopieren oder auf Ihrer Webseite veröffentlichen. Damit verstoßen Sie gegen das Urheberrecht des Redakteurs bzw. des Mediums. Selbst, wenn der Artikel wortgenau Ihre Pressemitteilung wiedergibt - mit der Verbreitung der Pressemitteilung haben sie das Nutzungsrecht insoweit aufgegeben und es liegt nun bei dem Medium, das den Text veröffentlicht hat.

Veröffentlichen Sie Ihre Pressemitteilung vor dem Abdruck auf Ihrer Website oder zeitgleich in Ihrem Printmedium unter eigenem Namen, ist dies natürlich unbedenklich.

Auch einen veröffentlichten Zeitungsartikel einzuscannen und auf einer Website abzubilden ist nicht rechtens. Sie müssen sich vorher schriftlich die Erlaubnis der Redaktion geben lassen, ob Sie den Artikel veröffentlichen dürfen - selbstverständlich unter Nennung der Quelle (Zeitung, Ausgabe). In der Regel werden Sie diese Zusage erhalten. Es kann allerdings sein, dass die Zeitung eine Gebühr erhebt.

Kopien

Das oben Genannte gilt streng genommen sogar bei Kopien: Eine Kopie für den eigenen Gebrauch ist in Ordnung. Machen Sie mehrere und verteilen diese, ist dies eine Verletzung des Urheberrechts. Daher schalten große Firmen Mediendienste ein. Die dort anfallenden Kosten decken auch die Nutzungsgebühren, die bei der Vervielfältigung von Medienberichten anfallen. Diese Dienste sind jedoch sehr teuer und machen für kleine Vereine keinen Sinn.

Verlinkungen

Möglich ist aber, dass Sie von Ihrer Website auf den jeweiligen Beitrag verlinken. Dies ist gestattet und keine Verletzung des Urheberrechts. Idealerweise halten Sie vorher mit dem Betreiber der anderen Website Rücksprache.

Sie sollten diese Links regelmäßig überprüfen, denn die meisten Medien löschen irgendwann ihre Beiträge. Und dann funktioniert auch der Link auf Ihrer Website nicht richtig. Außerdem ist es hilfreich, wenn auf Ihrer Website irgendwo ein Disclaimer steht, in dem Sie sich von fehlerhaften oder eventuell kriminellen Inhalten anderer Websites distanzierten. Beispiele hierfür gibt es auf den meisten professionellen Websites im Internet - so auch auf der des Verbands Wohneigentum.

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