Zitate
Das Abbilden von Zitaten kann heikel sein und eine Verletzung des Urheberrechts darstellen. Dies gilt übrigens auch beim Zitieren von TV- oder Radio-Beiträgen: Ein bis zwei Sätze sind hier in Ordnung, ganze Texte sind verboten. Zitate aus offiziellen Pressemitteilungen sind natürlich erlaubt (unter Nennung der Quelle).
Bei Zitaten von verstorbenen Persönlichkeiten, zum Beispiel Autoren, ist zu beachten, dass es sich hier um geschützte Werke handelt, die man nicht ohne Genehmigung verwenden darf, wenn die Person weniger als 70 Jahre tot ist. Die Rechte (und damit verbundenen Einkünfte) liegen bei den Nachfahren. Diese erlöschen erst nach 70 Jahren. Bei gemeinschaftlichen Urhebern beginnt die Frist mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen.