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Noch wenige Wochen, dann greift die neue Grundsteuer. Einige Eigentümer haben ihren Bescheid bereits in Händen, andere warten noch und befürchten hohe Kosten. Was tun, wenn ich den Grundsteuerbescheid für deutlich zu hoch halte? Wie ist der Stand bei den Musterklagen? Antworten hat Jan Koch, Geschäftsführer Verband Wohneigentum NRW.
Verband Wohneigentum: Die Grundsteuerreform sollte aufkommensneutral sein. Warum erleben viele Eigentümer beim Blick auf die Grundsteuer-Rechnungen für 2025 jetzt ein böses Erwachen?
Jan Koch: Salopp gesagt hatten Politik und Verwaltungen 60 Jahre lang keine Lust, den Maßstab für die Grundsteuer - die sogenannten Einheitswerte - zu aktualisieren. Deshalb hatten diese Werte in ganz vielen Fällen nichts mehr mit der Realität zu tun.
Besonders die, die viele Jahrzehnte verhältnismäßig wenig Grundsteuer zahlen mussten, werden jetzt die deutlichsten Anstiege erleben. Das betrifft oft ältere Immobilien. Dass die Betroffenen bislang von der verschleppten Reform profitiert haben, ist nur ein schwacher Trost. Aber so deutlich muss man sein: Dass es starke individuelle Verschiebungen gibt, wird kein Grundsteuermodell, kein Einspruch, keine Musterklage und auch kein Hebesatz verhindern.
Grundsteuer-Bescheid auf Fehler prüfen
Kann ich denn gar nichts tun, wenn sich meine Grundsteuer jetzt drastisch verteuert?
Doch! Grundsätzlich lohnt es sich immer, die Bescheide für die neue Grundsteuer noch einmal zu überprüfen. In den Bescheiden vom Finanzamt lassen sich selbst ohne Einspruch viele Fehler korrigieren - z. B. wenn Flächen nicht stimmen oder fälschlicherweise eine Kernsanierung angegeben wurde.
Vieles, was von den Eigentümer*innen bei der neuen Grundsteuer als ungerecht empfunden wird, können die Finanzämter aber selbst nicht anpassen. Hier geht es um die Frage, ob die Grundsteuer-Modelle an sich rechts- und verfassungskonform sind. Immerhin: Wird in Ihrem Bundesland das Bundesmodell angewandt und liegt der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuerwert 40 % über dem tatsächlichen Verkehrswert, können Sie diesen niedrigeren Wert mit einem Gutachten geltend machen. Dieses sogenannte Übermaßverbot hilft aber nur in besonders extremen Fällen.
Ein Widerspruch gegen die jetzt von den Kommunen verschickten Grundsteuer-Bescheide hat meist keine Aussicht auf Erfolg. Einzige Ausnahme: Ihre Stadt hat einen falschen Grundsteuermessbetrag genutzt oder es handelt sich um die neue Grundsteuer C. Der Hebesatz ist hingegen eine lokalpolitische Entscheidung - da hilft nur, sich politisch einzubringen.
Es laufen bundesweit zahlreiche Musterklagen. Wann ist hier mit Entscheidungen zu rechnen?
Klagen gibt es gegen nahezu jedes Modell und in jedem Bundeslang. Und es kommt langsam Bewegung in die Sache. Bei zwei Klagen aus Rheinland-Pfalz haben die Finanzrichter ernste Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des in den meisten Ländern angewandten Bundesmodells geäußert. Daraufhin hat auch der Bundesfinanzhof klargestellt, dass das bereits erwähnte Übermaßverbot für die neue Grundsteuer gilt. Eine Klage aus NRW wurde hingegen in erster Instanz abgewiesen. Zahlreiche Verfahren gegen das Bundesmodell sind selbst in erster Instanz noch gar nicht verhandelt worden. Die Musterklage gegen das Grundsteuermodell in Baden-Württemberg ist zunächst gescheitert und jetzt in der Revision.
Bei allem gilt: Ob die Grundsteuer verfassungskonform ist, muss am Ende auch das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Die ersten Klagen landen vermutlich frühestens Mitte des Jahres vor dem obersten deutschen Gericht - eine finale Entscheidung kann sich noch lange hinziehen.
Gewinner und Verlierer
Wie schätzen Sie die Möglichkeit ein, dass sich durch diese Musterklagen etwas ändern wird?
Es ist noch immer alles offen. Selbst wenn die neue Grundsteuer teilweise gekippt wird, ist nicht einmal klar, ob angefochtene Bescheide geändert werden. Ich gehe aber davon aus, dass am Bundesmodell mittelfristig wenigstens Details geändert werden müssen - die führen für viele aber nicht unbedingt zu großen Verbesserungen. Grundsätzlich sollte man wissen: Auch bei erfolgreichen Musterklagen gibt es Gewinner und Verlierer - letztlich ändern sie den Verteilungsmaßstab nur noch einmal.
Ich komme immer mehr zu dem Schluss: Aufwand und Ertrag liegen bei der Grundsteuer in keinem guten Verhältnis und ein wirklich gerechtes Modell gibt es auch nicht. Deshalb sollte man besser über grundsätzliche Alternativen zur Grundsteuer nachdenken!
Bundesweit haben mehr als 6,16 Millionen Steuerzahler*innen gegen ihre Grundsteuerwert- und Messbescheide bei den Finanzämtern Einspruch erhoben. Gibt es für diese Eigentümer aktuell Handlungsbedarf?
Wer seinen Einspruch mit verfassungsrechtlichen Bedenken begründet hat, kann aktuell nur abwarten. Wer seinen Einspruch noch nicht begründet hat, kann auf die laufenden Verfahren und die Verfassungs-Zweifel verweisen.
Interview: Katrin Ahmerkamp