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Mai 2023

In gesundheitlich belastenden Hitzesommern die Wohnräume kühl halten auch ohne eine Energie verbrauchende Klimatisierung - das wird in Zukunft immer wichtiger werden. Rollläden, Außenjalousien oder Fenstermarkisen helfen hier. Der Staat fördert Maßnahmen zum Schutz vor Sonne und Wärme.


Das Haus kühl halten auch ohne eine Klimaanlage - das funktioniert mit Sonnen- oder Wärmeschutzmaßnahmen. Sie verhindern, dass das Gebäude überhitzt, haben dabei aber nicht den Energiebedarf von Klimatechnik. Dafür gibt es staatliche Unterstützung: Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder über eine steuerliche Förderung.

Wärmeschutz in der BEG-Förderung

Wer schon in den eigenen vier Wänden wohnt, kann die Förderung über das BEG-Teilprogramm "Einzelmaßnahmen" beantragen (BEG EM), das Stichwort für Sonnenschutz heißt hier "sommerlicher Wärmeschutz". Das Programm wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt.

Ein rosafarbenes Haus vor blauem Himmel mit einem Fenster mit Sonnenschutz
In Hitzesommern das Haus kühl halten auch ohne Klimaanlage ¬– für bestimmte Wärmeschutzmaßnahmen gibt es staatliche Förderung.   © PantherMedia/Dagmar Richardt
Was ist förderfähig?
Förderfähig ist der erstmalige Einbau - oder der Ersatz - von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung z.B. über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung. Das sind:

Systeme zur Tageslichtlenkung unterscheiden sich beispielsweise hinsichtlich der physikalischen Prinzipien (Reflexion, Brechung, Beugung), der Einbauposition oder der Materialien. Sie können sowohl zur Verbesserung der Beleuchtungsstärke als auch - wie hier - zur Beschattung eingesetzt werden.

Welche Voraussetzungen gelten?
Gefördert wird ab einer Investitionssumme von 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15
Um einen Antrag stellen zu können ist es vorgeschrieben, einen Energieeffizienz-Experten (EEE) oder eine -expertin in das Vorhaben einzubinden. Bei der Suche hilft die von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zur Verfügung gestellte Website. Die Fachleute beurteilen, ob die von Ihnen geplanten Maßnahmen der BEG-Richtlinie entsprechen und sollen helfen, Fehlplanungen zu vermeiden.

Bei Bestandsgebäuden muss der Bauantrag bzw. die Bauanzeige mindestens 5 Jahre her sein.

Wie wird die Förderung abgewickelt?
Wichtig: Die Förderung muss immer vor Beauftragung der Handwerker beantragt werden. Grundlage für den Förderantrag ist ein ausführlicher Kostenvoranschlag. Außerdem hat der EEE vorab eine technische Projektbeschreibung (TPD) zu erstellen und die Maßnahme zu erläutern. Dafür erhält er eine TPB-ID, die wiederum benötigt der Antragsteller für den Förderantrag. Den Zuschuss können Sie direkt online beim BAFA beantragen. Die Kosten für den Energieeffizienz-Experten werden in Höhe von 50

Steuerliche Förderung

Wer sich gegen die BEG-Förderung entscheidet, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuervergünstigung in Anspruch nehmen. Dafür muss das Haus oder die Wohnung älter als zehn Jahre sein und vom Eigentümer oder der Eigentümerin selbst genutzt werden. Direkt von der Steuerschuld können 20
Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Bescheinigung eines Fachunternehmens nach amtlichem Muster vorliegt.

Katrin Ahmerkamp/BAFA