Kommunale Wärmeplanung der Stadt Lübeck

Begleitgremium Kommunale Wärmeplanung vom 05.10.2023

Der Gesetzgeber hat beschlossen, das Energiesystem bis 2045 klimaneutral umzubauen. Das bedeutet, dass es dann keine Nutzung von Öl und Gas zur Beheizung mehr geben soll. Die Bürgerschaft der Stadt Lübeck hat beschlossen, als Pionier voranzugehen und dieses Ziel bereits im Jahr 2040, besser noch in 2035 zu erreichen. Dafür hat die Hansestadt Lübeck die Stadtwerke Lübeck Innovation GmbH mit einer kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Die Zielsetzung der Stadtwerke Lübeck Innovation GmbH ist es, der Hansestadt Lübeck und anderen Kommunen sowie Institutionen und Firmen beratend zur Seite zu stehen, um Innovationen und Entwicklungsprozesse nachhaltig zum Erfolg zu führen.

Bei der kommunalen Wärmeplanung geht es um Konzepte, die bisherige Wärmegewinnung aus Gas und Öl bis zum Jahr 2040 vollständig durch regenerative Methoden zu ersetzen. Der Verband Wohneigentum wurde nun zusammen mit anderen Verbänden in das neu geschaffene "Begleitgremium Kommunale Wärmeplanung" eingeladen. Die erste Sitzung fand am 05.10.2023 im Bürgerschaftssaal im Rathaus statt. Den Teilnehmern wurde das Konzept und die weiteren geplanten Schritte vorgestellt.

Zunächst ist mithilfe einer Fremdfirma bis Ende des Jahres 2023 eine Datenerfassung vorgesehen, um den aktuellen Stand hinsichtlich des Wärmebedarfs der verschiedenen Objekte, als auch der möglichen Flächen für PV- und Windkraftanlagen zu ermitteln. Dies bildet die Grundlage für eine Potentialanalyse, aus der dann bis Ende des Jahres 2024 Maßnahmen abgeleitet werden, die dann der Bürgerschaft zum Beschluss vorgelegt werden.

Das bisher vorgestellte Konzept sieht ein Ziel vor, bei dem der Wärmebedarf um gut 50
Die Reduktion des Wärmebedarfs ist nur möglich, indem die Immobilien entsprechend energetisch saniert werden. Ein pauschaler Ansatz ist jedoch nicht möglich. Für jedes Objekt muss individuell untersucht werden, welche Maßnahmen sinnvoll umsetzbar sind. Da es offensichtlich ist, dass dies mit erheblichen Kosten verbunden ist, werden viele Maßnahmen durch den Bund und das Land gefördert. Aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Fördermöglichkeiten und vor allem um die formalen Bedingungen zu erfüllen, empfiehlt sich unbedingt die vorherige Beauftragung eines Energieberaters.

Aus unserer Sicht ist problematisch, dass die aktuelle Planung des Wärmebedarfs auf einem politisch definierten Wunschziel basiert, bei dem nicht klar ist, wie es erreicht werden soll. Grundsätzlich soll die zukünftige Wärmeversorgung weitgehend durch Fernwärme und, wo dies nicht möglich ist, durch Wärmepumpen erfolgen. Auf Wasserstoff basierende Technologien, wie z.B. die Nutzung des Gasnetzes um Brennstoffzellen zu betreiben, werden bisher grundsätzlich abgelehnt.


1. Service Haus & Wohnen


Wie hoch sind die Kosten im Rahmen einer energetischen Sanierung?

Geplant ist in Lübeck in Zukunft die Pflicht oder Anreizschaffung, Immobilien energetisch zu sanieren. Viele der Mitglieder im Verband Wohneigentum besitzen Häuser, die vor 1995 gebaut wurden. Im Folgenden finden Sie eine grobe Abschätzung, welcher Mindestaufwand bei Bestandsimmobilien erforderlich ist, die vor dem Jahr 1995 gebaut wurden, um grundsätzliche Wärmeverluste zu reduzieren:

Wärmeverluste verringern:
Austausch von Fenstern und Türen, Kosten: 15 - 20 T€, Energieersparnis: 7%
Dämmung der Kellerdecke, Kosten: 4 - 5 T€, Energieersparnis: 5%
Zwischensparrendämmung des Daches: Kosten: 5 - 15 T€, Energieersparnis: 8%
Dach dämmen und Eindecken: Kosten: 40 - 60 T€, Energieersparnis: 20%

Ein weiterer Posten ist dann die Heizung. Die Stadt Lübeck konzentriert sich dabei auf direkte elektrische Energie, Wärmepumpe und Anschluss an das Fernwärmenetz. Dabei ist es egal, welche Energieform sie wählen: Voraussetzung vor einer neuen Heizung sollte zunächst die Reduktion der Verluste durch geeignete Sanierungsmaßnahmen sein. Ansonsten ist eine größere Heizung erforderlich, die nach Abschluss von nachfolgenden Sanierungsarbeiten dann zu groß ist, so dass sie wiederum nicht effizient arbeitet, also mehr Strom benötigt, als tatsächlich erforderlich.

Fernwärme
Die Kosten für den Austausch einer Heizung gegen Fernwärme belaufen sich auf 8 - 15 T€. Das Problem besteht darin, dass Fernwärme ein Monopol bedeutet. Ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter ist nicht möglich, so dass man auf Gedeih und Verderb der Preispolitik des Netzbetreibers ausgeliefert ist. Unsere Forderung lautet daher, dass die Preisgestaltung für Fernwärme mit einem gesetzlichen Deckel versehen werden muss.

Elektroheizung
Die direkte Nutzung von elektrischer Energie erfolgt regelmäßig mithilfe von Infrarotheizungen oder Nachtspeicheröfen. Die Kosten für den Ausbau der alten Heizkörper und Installation der neuen Heizungen betragen ca. 5 - 10 T€. Vorausgesetzt, die elektrischen Leitungen und die Elektroverteilung im Haus müssen nicht geändert werden. Ansonsten wären hier noch einmal Kosten von 7 - 15 T€ fällig. Was hier zu berücksichtigen ist, sind zusätzlich hohe laufenden Kosten für den Strom. Elektroheizungen müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden.

Wärmepumpe
Allerdings ist die Versorgung mit Fernwärme aktuell nicht für alle Bereiche in Lübeck geplant, bzw. möglich. So gibt es z.B. in den Lübecker Gassen bereits Wasserleitungen, Abwasserleitungen, Stromkabel, Telefonkabel und sonstige Installationen. Für Fernheizungsrohre ist da schlicht kein Platz mehr. Die bisher angedachte Lösung ist dann eine Wärmepumpe. Aber dies erfordert natürlich Platz, den es in der Innenstadt nicht gibt. Somit eignet sich die Wärmepumpe nur in den Außenbereichen, in denen es genügend Flächen gibt. Wärmepumpen müssen durch den Installateur beim Netzbetreiber angemeldet werden und erfordern regelmäßig einen geänderten Vertrag.
Kosten einer Wärmepumpe, die mit Umgebungsluft betrieben wird, liegen bei 11 - 25 T€. Eine Wärmepumpe wandelt elektrischen Strom in Wärme. Gute Wärmepumpen schaffen aus 1 kWh Strom bis zu 4 kWh Wärme. Das funktioniert aber nur, wenn die Wärmepumpe das Heizwasser nur bis 35 Grad Celsius aufheizt. Eine ideale Temperatur für Fußbodenheizungen, die es in älteren Häusern jedoch meist nicht gibt. Natürlich gibt es auch Wärmepumpen, die bis zu 65 Grad warmes Wasser liefern. Das geht aber zu Lasten des Wirkungsgrades, so dass sich der Strombedarf bei dieser Temperatur schlicht verdoppelt. Also steigt die jährliche Rechnung für Ihre Heizkosten von 1.500 € auf 3.000 €. Das bedeutet, dass die Nachrüstung von Fußbodenheizungen oder Niedertemperaturheizkörpern sinnvoll ist. Bei dem Austausch der Heizkörper ist regelmäßig davon auszugehen, dass für diese größere Heizflächen benötigen.

Wärmepumpe Kosten: 11 - 25 T€
Fußbodenheizung Kosten: 10 - 15 T€
Niedertemperaturheizkörper Kosten: ca. 3- 5 T€





1.1. Informationen zur Grundsteuerklärung


Erste Grundsteuer-Musterklage - Expertin sieht "gravierende Ungerechtigkeiten"
Im Kampf gegen die umstrittene Neubewertung von Millionen Immobilien gibt es die erste Musterklage, die durch den Verband Haus-und-Grund eingereicht wurde, die ggfls. bis zum Bundesverfassungsgericht gehen wollen. Hintergrund ist ein Rechtsgutachten, nach dem das Grundsteuergesetz des Bundes, das auch in Schleswig-Holstein angewendet wird, verfassungswidrig ist. Als Gründe wurden folgende Punkte genannt:
1. Die Bewertung orientiert sich zu sehr an der Einkommensteuer.
2. Die Bodenrichtwerte sind nicht vergleichbar.
3. Die Pauschalierungen verstoßen gegen das Grundgesetz.
4. Die individuellen Umstände werden nicht berücksichtigt.
5. Die Steuerlast steht noch gar nicht fest.

Es wird Jahre dauern, bis eine Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht erwartet wird. Die neuen Grundsteuerregeln gelten aber ab dem 1. Januar 2025. Das bedeutet, dass Immobilienbesitzer die Grundsteuer zuerst einmal bezahlen müssen. Daher ist es sinnvoll, mit dem Einspruch darauf hinzuweisen, dass ein Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung gewünscht ist. Es ist nun mehrfach vorgekommen, dass Einsprüche zurückgewiesen wurden. Es ist daher wichtig den Einspruch nicht zurückzunehmen, sondern zu erneuern.

Informationen zur Grundsteuer finden Sie auf unserer Webseite: https://www.verband-wohneigentum.de/kv-luebeck/on237849
Theoretisch könnte man auch selber klagen, wobei es in den meisten Fällen ratsam ist, das Ergebnis der Musterklagen abzuwarten. Nur wenn eindeutige und individuelle Fehler vorliegen, die nicht korrigiert werden, wie z.B. eine falsche Berechnung der Wohnfläche, sollte man handeln.

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