Bau- und Wohnberatung - Inhalte

Bau- und Wohnberatung - Inhalte



Bau- und Wohnberatung – Inhalte


1. Beratung

Viele bautechnische, baurechtliche, sicherheitstechnische und bauwirtschaftliche Fragen zu allen Bereichen des Bauens, zu Bestandsimmobilien, Modernisierungsüber-legungen oder technischen Details können in einem ausführlichen Beratungsgespräch geklärt werden.

Unabhängige Fachleute, Ingenieure und Architekten der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. stehen für eine stationäre, objektive und sachverständige Beratung zur Verfügung.

Nach Terminabsprache können erfahrungsgemäß viele Fragen und Probleme am
Tisch geklärt werden. Für weitergehende Beratungsmöglichkeiten, bei denen z.B. Begehungen und Beratungen vor Ort gewünscht oder notwendig sind, können die Möglichkeiten rationell erörtert und erläutert werden.

2. Energieberatung

Jeder Eigentümer eines älteren Gebäudes oder Erwerber einer Bestandsimmobilie ist daran interessiert zu erfahren, wo die energetischen Schwachstellen seines Hauses sind, wie und wo Modernisierungsmöglichkeiten – auch unter Wirtschaftslichkeits-gesichtspunkten ansetzen können. Hierfür wird eine objektive und unabhängige Begutachtung – eine Energieberatung benötigt.

Die Energieberatung findet vor Ort, d.h. Am Objekt oder bei dem betreffenden und zu untersuchenden Gebäude statt. Sie beinhaltet eine Analyse der vorgefundenen tech-nischen Situation des Gebäudes (Gebäudehülle, Fenster, Heizung, Wärmebrücken, Schwachstellen) und formuliert Verbesserungsvorschläge hinsichtlich Dämmmaß-nahmen, Verbesserung der Heizungs- und Warmwasserbereitung. Die "Energiebe-ratung am Objekt" schließt mit einem Kurzbericht ab.

Die Energieberatungen werden durch Architekten und Ingenieure der Arbeitsgemein-schaft für zeitgemäßes Bauen e.V. durchgeführt, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) oder der Verbraucherzentrale – Bundesverband als Sachverständige anerkannt sind.


3. Energiepass

Ab dem Jahr 2006 sind für alle Gebäude im Bestand Energiepässe auszustellen. Der Energiepass ist das Ergebnis einer ingenieur- oder architektenmäßigen Beratung und Bewertung.

Diese Dienstleistung umfasst die Aufnahme der energetischen Kenndaten des Gebäudes (Gebäudehülle, Heizungstechnik) und die Zertifizierung mit einem Bedarfsenergiepass nach den künftigen gesetzlichen Anforderungen einschl. Modernisierungsempfehlungen.


4. Wohnflächenberechnung

Die korrekte Wohnfläche ist eine wichtige Größe für den Abschluss von Mietverträ-gen, als Bezugsgröße für Verbrauchsabrechnungen, für Förderanträge und vieles mehr. Eine exakte Ermittlung von Wohnflächen kann dazu beitragen Ärger und Streit vorzu-beugen oder Klarheit über die tatsächlich vorhandene Wohnungs- oder Hausgrößen zu erhalten.

Die Wohnflächenverordnung von 1004 hat neue Maßstäbe gesetzt, die Bewertung von Wohnflächen muss differenziert betrachtet werden.

Bei vorliegenden, genauen Bestandsplänen kann die Wohnfläche von Fachleuten aus den Zeichnungen ermittelt werden. In der Regel ist dafür aber eine Begehung und genauen Aufnahme der Maße vor Ort notwendig.


5. Wertermittlung und Kaufberatung

Die Wertermittlung einer Immobilie oder eines Grundstücks soll eine solide Basis für Kauf und Verkauf, Renditebewertung, Vermögens- oder Versicherungsfragen darstel-len. Bei der Wertermittlung wird der Verkehrswert als Preis, der für eine Immobilie derzeit am Markt erzielt werden kann, ermittelt. Bei der Verkehrswertermittlung kann der Sachwert, der Vergleichswert oder der Ertragswert je nach Umständen, Anfor-derungen und Ziel herangezogen werden.

Die Kaufberatung soll den Kaufinteressierten an einer Immobilie durch eine objek-tive Begutachtung und Beratung unterstützen. Die Begutachtung findet durch Begehung und Besichtigung des Gebäudes stallt. Vorhandene Schäden und Mängel, technische Probleme – aber auch Möglichkeiten sollen entdeckt, besprochen und erläutert werden. Auf Wunsch wird ein Protokoll angefertigt.


6. Technische Beratung für z.B. KfW

Für die Beantragung von Fördermitteln z.B. für die energetische Modernisierung der Gebäudehülle und/oder der Heizungstechnik eines Gebäudes mit Mitteln der Kredit-anstalt für Wiederaufbau (Förderbank des Bundes) oder der Investitionsbank Schleswig-Holstein und anderen Banken sind technische Berechnungen, Bewertungen und Bestätigungen von anerkannten Fachleuten und Sachverständigen notwendig.

Diese Dienstleitung wird durch Architekten und Ingenieure der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. durchgeführt, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) oder der Verbraucherzentrale – Bundesverband als Sachver-ständige anerkannt sind.




Je nach Anforderung und wenn alle Unterlagen des Gebäudes vollständig vorliegen, ist dies unter Umständen auf der Grundlage der Pläne und Dokumente möglich, in der Regel ist aber eine Begehung des Objektes mit Datenaufnahme erforderlich.


7. Plandurchsicht und Begehungen

Die Qualitätssicherung beim Bauen fängt schon bei der Gebäudeplanung an. Die meisten Mängel können schon in einer frühen Phase vermieden werden.

Je nach Wunsch und Anforderungsprofil kann eine qualitätssichernde Begleitung einer Baumaßnahme über die Beratung bei der Planung, Plandurchsicht, Harmonisierung der Bauunterlagen über die Begleitung der Baudur4chführung mit Baustellenbe-gehungen und Begleitung von Abnahmen vereinbart werden. Jede Baustellenbegehung schließt mit einem ausführlichen Protokoll ab.

Bei aufgetretenen Mängeln, oder der Schadensfeststellung soll dem Bauherrn oder Eigentümer mit unabhängiger Begutachtung und neutralem Rat geholfen Bau- und Wohnberatung - Leistungsbeschreibung und AGB und Wege für eine Beseitigung aufgezeigt werden.

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