Positionen der FDP

Frage 1:
Eigenheim als wichtige Wohnform.
Das Eigenheim ist Wunsch vieler und eine ideale Wohnform für Familien, homeoffice-tauglich und ein Baustein der Altersvorsorge. In welcher Weise wird zukünftig das Eigenheim eine von Ihrer Partei gleichwertig akzeptierte und geförderte Wohnform sein?
Der Traum vom Eigenheim ist bei vielen Menschen weiterhin vorhanden. Wir wollen dazu beitragen,
dass dieser Traum für möglichst viele wahr werden kann.
Gerade Flächenländer wie Schleswig-Holstein werden auch gar nicht ohne Eigenheime
wie Einfamilienhäuser auskommen können.
Wir möchten daher durch die Ausweisung ausreichender Wohngebiete, die Überprüfung bestehender baulicher Anforderungen und die Einführung eines Grunderwerbsteuer-Freibetrags für den Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie dafür sorgen, dass sich der Wunsch vom Eigenheim
auch weiterhin erfüllt werden kann. Selbstverständlich ist der Flächenverbrauch dabei möglichst gering zu halten, z.B. durch die leichtere Umnutzung von Flächen in Ortskernen.

Frage 2:
Klimaschutz heißt für selbstnutzende Wohneigentümer: energetische Sanierung der
Bestandsimmobilie. Durch die CO2-Bepreisung und die anstehende Renovation Wave steigt
der Investitionsdruck. Planen Sie auskömmliche Förderungen und auch Zuschüsse? Gilt das Prinzip Freiwilligkeit vor Zwang?

Die energetischen Anforderungen an Wohngebäude haben sich in den vergangenen Jahren erheblich verschärft. Häufig führen relativ geringe Energieeinsparungen zu unverhältnismäßig hohen Zusatzkosten. Daher sprechen wir uns gegen immer weitergehende Verschärfungen der
Energiestandards aus. Stattdessen müssen die bestehenden Regelungen evaluiert und
gegebenenfalls angepasst werden. Denn Klimaschutzpolitik im Allgemeinen kann nur funktionieren
und die notwendige Akzeptanz erhalten, wenn sie auch wirtschaftlich ist. Aus diesem Grund wollen
wir auch eine verpflichtende Wohnkostenfolgeschätzung (Mieten-TÜV) einführen: Neue Gesetze
sollen im Vorwege auf ihre Auswirkung auf Mieten, Neben- und Baukosten untersucht werden. Wir
setzen zudem auf das Instrument der Freiwilligkeit. So lehnen wir beispielsweise verpflichtende
Photovoltaik-Anlagen für Wohngebäude ab. Stattdessen setzen wir vor allem auf mehr
Informationen, wie Photovoltaik-Anlagen sinnvoll und rentabel ihren Weg auf die Dächer finden.

Frage 3:
Besonders das Wohneigentum eignet sich für selbstbestimmtes Wohnen bis ins hohe
Alter. Welche Zuschussprogramme planen Sie, insbesondere für ältere Wohneigentümer, die
aufgrund ihres Alters keine Kredite mehr erhalten?

Wir wollen den Menschen ermöglichen, so lange es geht möglichst selbstbestimmt im gewohnten
Umfeld leben zu können. Dafür braucht es ausreichend barrierefreien und -armen Wohnraum. Einen Beitrag hierzu leistet die soziale Wohnraumförderung. Wir wollen die vom Land praktizierte
Zuschussförderung fortführen, um dadurch auch Planungssicherheit für die Wohnungswirtschaft
herzustellen. Zudem sehen wir im regional differenzierten Wohngeld eine zielgenaue Unterstützung
für Bedürftige.

Frage 4:
Die Erwerbsnebenkosten sind mit bis zu 15 Prozent der Kaufsumme zu hoch. Besonderes Gewicht hat mit 6,5 Prozent die Grunderwerbssteuer.
Streben Sie die Abschaffung der Steuer für den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums an oder planen Sie eine andere effektive Entlastung?

Wir sehen die hohen Kaufnebenkosten als ein großes Problem, da diese es vielen Familien der
Mittelschicht zunehmend unmöglich machen, eine eigene Immobilie zu erwerben.
Die Grunderwerbsteuer trägt zu diesen hohen Nebenkosten besonderes bei, sodass eine Entlastung
zwingend notwendig ist. Unser Ziel ist, dass es für den Ersterwerb einer selbst genutzten Immobilie
einen Freibetrag gibt. Hierbei darf es keine Rolle spielen, ob es sich um eine junge Familie handelt
oder nicht und welchen Familienstand oder welches Alter der Käufer hat. Denn jeder muss sich den
Traum vom Eigenheim erfüllen können. Solange der Bund einen solchen Freibetrag gesetzgeberisch
nicht ermöglicht, sehen wir die Absenkung der Grunderwerbsteuer für zwingend erforderlich.

Frage 5:
Die Grundsteuerreform sollte insgesamt aufkommensneutral sein, dennoch ist über die
Hebesätze ein massiver Anstieg zu befürchten.
Planen Sie, dies zu bremsen, etwa durch eine Deckelung?

Wir wollen bei der Grundsteuer für Schleswig-Holstein ein einfaches Flächenmodell, da das geplante wertabhängige Bundesmodell klageanfällig und bürokratisch ist. Wir halten es zudem für den falschen Weg, dass die Steuerpflichtigen selbst die Bodenrichtwerte melden müssen.
Die Erhebungskosten dürfen nicht auf die Bürger abgewälzt werden. Um einen reformbedingten Anstieg der Grundsteuerbelastung zu verhindern, sollte der aufkommensneutrale Hebesatz für jede
Kommune veröffentlicht werden. Da sich die Kommunen bei der Bemessung ihrer Hebesätze zudem an den Nivellierungssätzen orientieren, fordern wir eine Deckelung dieser Nivellierungssätze.

Frage 6:
Bauen und Wohnen ist in den ländlichen Räumen kostengünstiger als in Metropolen.
Welchen Rahmen wollen Sie für eine zukunftsfeste Infrastruktur entwickeln (Arbeit,
Digitalisierung, auch für Homeoffice, Mobilität, allgemeine Versorgung), um Landstädte und Dörfer als Lebensmittelpunkt zu stärken?

Wohnen auf dem Land kann niedrigere Lebenshaltungskosten mit hoher Lebensqualität verbinden,
sodass eine Stärkung des ländlichen Raums auch wohnungspolitisch erstrebenswert ist. Den
flächendeckenden Glasfaserausbau wollen wir daher bis 2025 nahezu abgeschlossen haben, sodass
auch das Arbeiten von zu Hause aus einfacher und zuverlässiger möglich wird. Um die verkehrliche
Erreichbarkeit zu stärken, wollen wir zudem das Investitionsvolumen zur Sanierung der
Landesstraßen auf über 100 Millionen Euro im Jahr erhöhen und auch kräftig in den Nahverkehr und moderne Mobilitätskonzepte investieren. Die ärztliche Grundversorgung ist selbstverständlich auch auf dem Land zu gewährleisten, sodass wir Kommunen bei der Entwicklung individueller und
innovativer Versorgungskonzepte unterstützen werden. Zudem wollen wir eigenständige und
interkommunale Ortsentwicklungskonzepte fördern, damit Kommunen auch im ländlichen Raum ihre Entwicklungschancen nutzen können.

Frage 7:
Wie ist Ihre Position zur generellen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Schleswig-Holstein?
Wir sprechen uns klar für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Land aus und werden uns
entsprechend für eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes einsetzen. In einem ersten Schritt
konnten wir bereits erreichen, dass die Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
abgeschafft wurde. Das alleine ist aber nicht ausreichend, wir brauchen eine generelle Abschaffung.

Frage 8:
Wie wollen Sie das Ehrenamt stärken, fördern und attraktiver gestalten?
Die Gesellschaft lebt vom ehrenamtlichen Engagement der Bürgerinnen und Bürger, zum Beispiel in
Sport und Kultur sowie bei Hilfsorganisationen. Daher wollen wir die Ehrenamtsstrategie des Landes fortsetzen und auch weiterentwickeln, um dem Ehrenamt den Rücken zu stärken und die Mitgliederwerbung zu unterstützen.
Neben der ehrenamtlichen Arbeit braucht es in gewissen administrativen, organisatorischen oder fachlichen Belangen aber auch eine professionelle Unterstützung. Deshalb wollen wir unter dem Grundsatz "Ehrenamt braucht Hauptamt" ergänzende Strukturen stärken, zum Beispiel besonders in der Jugendverbandsarbeit.

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