Urlaubsgepäck: teure und verbotene Souvenirs
Sommerzeit, Urlaubszeit. Egal wo wir Urlaub machen, das Geld sitzt meist lockerer als im Alltag. Kleidung, Schmuck, Zigaretten - das alles kann, vor allem außerhalb der EU, viel günstiger sein als daheim.
Doch Vorsicht, das günstige Urlaubssouvenir kann sich schnell als Kostenfalle entpuppen, wenn man gegen die Zollbestimmungen verstößt. Was viele auch nicht wissen, zahlreiche Tier- und Pflanzen-Arten sowie Produkte daraus unterliegen strengen Aus- und Einfuhrbestimmungen.
Wir verraten, worauf sie unbedingt achten müssen, damit das vermeintliche Urlaubsschnäppchen nicht zum teuren Ärgernis wird.
Was ist erlaubt?
Wer innerhalb der Europäischen Union seinen Urlaub verbringt, muss sich kaum Gedanken machen. Grundsätzlich können Waren abgabenfrei mitgebracht werden. Höchstgrenzen gibt es allerdings bei Genussmitteln. Maximal 800 Zigaretten und 10 Liter Spirituosen dürfen aus einem EU-Mitgliedsstaat zollfrei eingeführt werden.
Wie ist es außerhalb der EU?
Wer in der Türkei oder auf den Kanaren beispielsweise seinen Urlaub verbringt oder eine Fernreise macht, muss aufpassen. Jeder Erwachsene darf höchstens Waren bis zu einem Wert von 430 Euro problemlos einkaufen. Wer zum Beispiel Schmuck oder Teppiche mitbringt, die teurer als 430 Euro sind, darf die grüne Tür nicht benutzen. Reisende müssen die Waren dem Zoll melden und Steuern zahlen.
Bei einem Warenwert bis 700 Euro erheben die Zöllner eine pauschale Gebühr in Höhe von 17,5 Prozent.
Beispiel: Wer Produkte im Wert von 500 Euro mitbringt, muss 87,50 Euro Steuern nachzahlen. Unterm Strich wird das Schnäppchen also deutlich teurer als gedacht.
Welche Mitbringsel sind verboten?
Nicht alles, was in anderen Ländern verkauft wird, darf auch hierzulande mitgebracht werden. Ob Kakteen oder Leder-Handtaschen: Zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Produkte daraus unterliegen strengen Aus- und Einfuhrbestimmungen. Doch viele Reisende machen sich kaum Gedanken darüber.
Tipp des Zollbeamten: im Zweifelsfall lieber keine Souvenirs kaufen, wenn Tiere, Pflanzen oder Teile davon zur Herstellung verwendet sein könnten.
Wann sollten Urlauber besonders aufpassen?
Immer wieder versuchen Kriminelle in Urlaubsregionen ihre "heiße Ware" ahnungslosen Touristen unterzuschieben. Unbemerkt landen so Drogen oder verbotene Waren im Gepäck.
Fazit
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Informieren Sie sich deshalb vor dem Reiseantritt über die Zollbestimmungen. Ansonsten kann ein Souvenir oder ein kleines Geschenk für die daheim gebliebenen Freunde und Verwandten durch die Zollbestimmungen schnell sehr teuer werden. Zum Beispiel auf zoll.de und Stiftung Warentest oder, ganz neu, mit der Zoll-App fürs Smartphone. Wer vor Ort die Tipps auch beherzigt, für den bleibt der Urlaub die schönste Zeit des Jahres.
Wenn also Zöllner am Flughafen bei einer Stichprobe ihr Gepäck untersuchen, ist es gut zu wissen, welche Regeln gelten.
Quelle: Verband Wohneigentum e.V. und SWR