Energieeffizientes Sanieren: Die Zeit ist reif!

Klimaschutz ist in aller Munde. Viele Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum planen, ihr Haus oder ihre Wohnung energetisch zu sanieren. Bei den Überlegungen zur Finanzierung spielt oft die Aufnahme eines Kredits eine Rolle. Als Förderbank bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterschiedliche Möglichkeiten. Der Staat fördert die Sanierung von Immobilien mit bis zu 45 Prozent der Kosten. Welche Voraussetzungen gelten für Förderanträge? Was hat sich 2020 beim Förderprogramm geändert und was ist mit dem KfW-Effizienzhaus-Standard gemeint? Wir fassen die wichtigsten Aspekte für Sie zusammen.

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Mit dem beschlossenen Klimapaket gab es Änderungen bei den KfW-Förderprogrammen im Bereich „Energieeffizient Bauen und Sanieren“. Je nach Voraussetzung kann es sich lohnen, energetisch zu sanieren und Fördermittel zu beantragen.   © VRD – stock.adobe.com

Neben dem Klimaschutz gibt es weitere Gründe, über eine energetische Sanierung der Immobilie nachzudenken. Die gekaufte Immobilie ist alt oder die Bestandsimmobilie kann ihr fortgeschrittenes Alter nicht mehr verbergen. In diesen Situationen kann es sich lohnen, energetisch zu sanieren und Fördermittel zu beantragen.

Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage

Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht hervor, dass sich seit Jahresbeginn die Zugriffe auf die KfW-geführten Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren "sehr positiv entwickelt" haben. Die Zahl der Antragsteller und Bewilligungen übertreffe in einigen Programmen schon jetzt die Vorjahreswerte.

2020 wurden die Förderprogramme für Heizen mit erneuerbaren Energien und für Steigerung der Effizienz im Gebäudesektor angepasst, erweitert und finanziell aufgestockt. Durch den Austausch von Heizungsanlagen wurde 2020 bislang eine jährliche CO2-Einsparung von 272.801 Tonnen erreicht, durch Sanierungsmaßnahmen seien weitere 148.500 Tonnen eingespart worden.

Durch die zum Jahresbeginn eingeführte Ölaustauschprämie sind laut Bundesregierung weitere positive Effekte hinsichtlich der Vermeidung von CO2-Emissionen zu erwarten. Die Prämie setzt besondere Anreize für den Ersatz von Öl-Heizungen durch erneuerbare Wärmeerzeuger. Knapp die Hälfte aller Förderzusagen im neu aufgelegten Förderprogramm betrifft den Austausch einer Ölheizung.

Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum erhalten auf der Internetseite der KfW hilfreiche Informationen über unterschiedliche Maßnahmen für mehr Energieeffizienz. Denn klar ist, dass mit einer energetischen Sanierung langfristig gespart werden kann. Beispielsweise gibt es die KfW-Kredite für das Programm 153 "Neubau oder Kauf eines Effizienzhauses" oder für das Programm 151 "Sanierung und Modernisierung eines Altbaus zum Effizienzhaus".

Voraussetzungen für die Förderung

Mit dem "KfW-Förderprogramm 151 Energieeffizient Sanieren" kann die energetische Sanierung des Bestandsgebäudes gefördert werden. Voraussetzung ist ein vor dem 1. Februar 2002 gestellter Bauantrag oder die Erstattung der Bauanzeige. Auch die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz gehört zum Voraussetzungskatalog. Diese Begleitung kann mit bis zu 4.000 Euro extra gefördert werden. Innerhalb dieses Programms gibt es bis zu 120.000 Euro für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen je Wohnung. Der Kredit kann in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abgerufen werden. Eine Verlängerung auf maximal 36 Monate ist möglich. Ab dem 13. Monat nach Zusagedatum der KfW zahlen Antragsteller eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,15 Prozent pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag. Die abgerufenen Beträge müssen innerhalb von 12 Monaten vollständig ihrem Verwendungszweck zugeführt werden.

100.000 Beratungen zum Thema Energie verzeichnen allein die Verbraucherzentralen jährlich.
Vor allem bei Heizungserneuerung und Wärmedämmung werden so rund 207 Millionen Euro mehr in energetische Sanierungsmaßnahmen investiert als ohne Beratung. Dies betrifft energetische Sanierungsmaßnahmen, Heizungsoptimierungen sowie Energie- und Stromsparmaßnahmen.

Anreize durch Förderprogramme

Die Förderprogramme für das Heizen mit erneuerbaren Energien und Energieeffizienz in Gebäuden zielen auf eine erhöhte Anreizwirkung ab. Im politischen Berlin geht man davon aus, dass mit steigenden Fördersätzen auch die Bereitschaft zur Umsetzung eines energieeffizienten Neubaus oder Sanierung steigt. Dies gilt auch für den Einbau einer Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien.

Änderungen zur KfW-Förderung 2020

Im Zuge des von der Bundesregierung beschlossenen Klimapakets gab es zum 1. Januar 2020 Änderungen bei den KfW-Förderprogrammen im Bereich "Energieeffizient Bauen und Sanieren". Weitere Neuerungen sind am 24. Januar 2020 in Kraft getreten. Es handelt sich dabei um höhere Tilgungs- und Investitionszuschüsse sowie Kreditbeträge. Je besser der KfW-Effizienzhaus-Standard der Immobilie nach der Sanierung, desto höher ist der Tilgungszuschuss. Bei einem „Energieeffizient Sanieren-Kredit“ wären es bis zu 48.000 Euro Tilgungszuschuss. Einen Förderkredit gibt es für die komplette Sanierung oder für einzelne energetische Maßnahmen mit 0,75 Prozent Sollzins p.a.

KfW-Effizienzhaus-Standard

Die KfW informiert auf Ihrer Internetseite transparent über den KfW-Effizienzhaus-Standard. Dieser setzt sich aus zwei Kriterien zusammen: Dem Gesamtenergiebedarf der Immobilie und der Qualität der Wärmedämmung der Gebäudehülle.

Die Werte 40, 40 plus und 55 definieren die unterschiedlichen KfW-Effizienzhaus-Standards. Je kleiner der Wert ist, desto geringer ist der Energiebedarf der Immobilie und desto mehr Förderung ist möglich. Als Referenz dient ein KfW-Effizienzhaus 100, das den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) entspricht. Er gibt an, wie hoch der Energiebedarf eines Hauses im Verhältnis zu einem vergleichbaren Neubau ist. Der höchste Standard im Bereich der Gebäudesanierung ist das Effizienzhaus 55. Es verbraucht nur 55 Prozent der Energie eines vergleichbaren Neubaus aus dem Jahr 2009. Das ist die Voraussetzung für den Maximalzuschuss von 48.000 Euro. Der niedrigste förderfähige Standard ist das Effizienzhaus 115, das 15 Prozent mehr Energie verbrauchen kann als ein Neubau. Dafür gibt es einen Tilgungs- oder Investitionszuschuss von 30.000 Euro.

Quelle: Verband Wohneigentum NRW

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